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In der März-Ausgabe der Kommunikation und Recht (K&R) ging es unter anderem auch um ACTA. Joachim Schrey und Thomas Haug, zwei Frankfurter Juristen, veröffentlichten einen Artikel mit dem Titel „ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) – ohne Auswirkungen auf das deutsche und europäische Recht”. In dem Aufsatz geht es hauptsächlich um das zweite Kapitel des Abkommens, in dem der „Rechtsrahmen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” geregelt ist. Dabei weisen Schrey und Haug insbesondere darauf hin, dass das ACTA weder am europäischen noch am deutschen Recht etwas rütteln wird:
Für das europäische und deutsche Recht wird das ACTA keine Auswirkungen haben, da die im ACTA aufgestellten Mindestanforderungen an das Schutzniveau für geistige und gewerbliche Schutzrechte im europäischen und deutschen Recht bereits gewährleistet sind.
Die K&R hat den Artikel nun online frei zugänglich gemacht.
Zum Artikel im Internetauftritt der K&R.
Telemedicus zum Artikel 27, der ebenfalls im zweiten Kapitel steht.
Telemedicus zum Protest gegen ACTA. Artikel vollständig lesen
Die Webseite Cuej.info schreibt:
Der Vorsitzende der Fraktion der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Joseph Daul, hat Dienstagabend (…) geäußert, dass dieses dem ACTA Abkommen nicht zustimmen werde. „Acta ist am Ende“ sagte er, und erklärt die Demotivation der Konservativen im Parlament angesichts des unerwarteten Ausmaßes der Proteste. Seine Meinung nimmt noch nicht die Stellungnahme der EVP vorweg, die Mittwoch bekannt gegeben werden sollte.
Die EVP ist die größte Partei im EU-Parlament. Die Äußerung ihres Vorsitzenden lässt eine Tendenz erkennen: Die Proteste zeigen Wirkung. Auch Deutschland hatte schon vergangenen Freitag bekanntgegeben, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen.
Zur Meldung auf cuej.info.
Telemedicus zu den Protesten,
Telemedicus zu den umstrittenen Punkten von ACTA. Artikel vollständig lesen
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Das Urheberrechts-Abkommen ACTA wird von Deutschland vorerst nicht unterzeichnet. Das Auswärtige Amt hat eine entsprechende Weisung zurückgezogen, berichten zahlreiche Medien, z.B. Zeit Online.
Grund sind offenbar die schon seit Tagen anhaltenden Proteste gegen das Abkommen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte zunächst noch gesagt, sie sehe das Abkommen „nicht so kritisch, wie es einige Initiativen sehen” – nun will man offenbar zunächst abwarten, ob das Europäische Parlament das Abkommen ratifiziert. Schon vorher hatten einige osteuropäische Staaten die Unterzeichnung oder Ratifikation des Abkommens ausgesetzt. Im Hintergrund der Entscheidung stehen womöglich auch völkerrechtliche Bedenken: Wenn das Europäische Parlament die Ratifikation verweigert, aber Deutschland zuvor das Abkommen unterzeichnet hat, ergibt sich ein Interessenkonflikt. Vermutlich will Berlin nun zunächst abwarten, wie sich die Dinge entwickeln. Für morgen sind in ganz Deutschland Demonstrationen gegen ACTA angemeldet.
Telemedicus wird über neue Entwicklungen berichten.
Telemedicus zur Kritik an ACTA, speziell zu der Frage, ob ACTA Internetsperren vorsieht.
Telemedicus zu den anstehenden Protesten.
Lesenswert: Carsten Knop in der FAZ fasst die bisherigen Entwicklungen zusammen. Artikel vollständig lesen
Es wird aktuell viel gestritten um ACTA. Netzsperren und Internet-Filter vermuten die Kritiker – stimmt ja gar nicht, sagt die EU-Kommission. Was stimmt denn nun? Letztlich lässt sich das nur beantworten, indem man den Vertrag im Wortlaut liest. Wir veröffentlichen für unsere Leser ungekürzt den Artikel 27 des ACTA-Textes, der sich mit der Rechtsdurchsetzung im Internet befasst. Artikel vollständig lesen
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Nach europaweiten Demonstrationen regt sich nun auch in Deutschland breiter Protest gegen das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Ziel ist es, das EU-Parlament daran zu hindern, dem Abkommen zuzustimmen. Der 11. Februar soll ein europaweiter Protesttag werden. Artikel vollständig lesen
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Eine EU-Delegation hat heute in Tokio das so genannte ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) unterzeichnet.
ACTA ist ein völkerrechtliches Abkommen zum Schutz von Immaterialgüterrechten. Es soll einen Rahmen bilden, um solche Rechte international besser durchsetzen zu können. Das Abkommen selbst schafft kein Recht; die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben erst innerstaatlich umsetzen.
ACTA wird heftig kritisiert. Die Verhandlungen fanden zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst auf wiederholten Druck wurden die Verhandlungstexte veröffentlicht. Besonders im Zusammenhang mit Aktionen gegen SOPA und PIPA wurde in den letzten Wochen gegen ACTA demonstriert.
Bis das Abkommen endgültig in Kraft tritt, müssen neben dem EU-Parlament jetzt noch die Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen.
Die Meldung auf Netzpolitik.
Expertengruppe kritisch zu ACTA. Artikel vollständig lesen