+++ EU-Parlament lässt SWIFT-Abkommen scheitern
+++ BVerfG zur Deckelung von Abmahnkosten
+++ BGH erlaubt SPIEGEL-Dossier zum Sedlmayr-Mord
+++ BGH billigt Spiel-Lizenzen
+++ LG Köln zu „Street View Light”
+++ LG Hamburg: Verlage siegen gegen RapidShare
+++ KG Berlin: VG Media-Gebühr für Kabelnetzbetreiber
+++ Freie Fahrt für tagesschau.de?
+++ Koalition bekennt sich zu „Löschen statt Sperren” Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den § 97a Abs. 2 UrhG nicht zur Entscheidung angenommen. Die Norm ist seit dem 1. September 2008 in Kraft; sie beschränkt die ersatzfähigen Kosten für eine anwaltliche Abmahnung bei einfachen Urheberrechtsverletzungen auf 100 Euro. In dieser Deckelung sieht der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Urheberrechte sowie einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot, weil die Neuregelung auch sog. Altfälle betreffe.
Die Richter haben diesen Antrag jeoch bereits im Januar a limine abgewiesen. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Beschwerde weder von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung ist, noch zur Durchsetzung von Grundrechten erforderlich scheint (§ 93a BVerfGG). Hier lag laut Beschluss keiner der Annahmegründe vor. Vielmehr erfülle die Verfassungsbeschwerde noch nicht einmal die Zulässigkeitsvoraussetzungen. Artikel vollständig lesen
+++ Kauf geklauter Steuerdaten: Straftat oder Strafverfolgung?
+++ Bündnis 90/Grüne stellen Normenkontrollantrag zum ZDF-Staatsvertrag vor
+++ AG Frankfurt: Keine außergerichtliche Kostenerstattung in Filesharing-Prozess
+++ EP-Innenausschuss lehnt SWIFT-Abkommen ab
+++ USA und Deutschland üben weiter Kritik am Google Book Settlement
+++ ZPÜ erhöht Urheberrechtsabgaben für optische Trägermedien
+++ Bundesinnenminister: „Bundesabhörzentrale” ohne Beteiligung des Verfassungsschutzes
+++ Ministerin Aigner will gegen Google Street View vorgehen Artikel vollständig lesen
Unsere Vorschläge für die wichtigsten Problemfelder im Bereich Internetrecht Artikel vollständig lesen
Unsere Vorschläge für die wichtigsten Problemfelder im Bereich Urheberrecht Artikel vollständig lesen
+++ OLG Hamm: Keine Kostenerstattung bei Gegenabmahnung
+++ OLG Dresden und LG Köln urteilen im EPG-Streit
+++ KG Berlin: Partei darf nicht mit Stiftung-Warentest-Logo werben
+++ OLG Köln: Anschlussinhaberin haftet für verbotene Uploads ihrer Familie
+++ Frankreich prüft Google-Steuer
+++ Diskussion um Nacktscanner geht weiter Artikel vollständig lesen
+++ Verhandlung über Vorratsdatenspeicherung vor dem BVerfG
+++ EGMR stärkt Informantenschutz
+++ BGH zu Namensnennung in Online-Archiven
+++ Keine französischen Bücher mehr für Google Books
+++ USA: Facebook verklagt
+++ vzbv mahnt Deutsche Postbank AG ab
+++ ZAK verhängt weitere Bußgelder
+++ EU und Mitgliedsstaaten unterzeichen WIPO-Verträge Artikel vollständig lesen
Gestern hat der Bundesgerichtshof im Volltext die Entscheidung „Unrichtige Aufsichtsbehörde“ (Urteil vom 10.6.2009, Az. I ZR 37/07) veröffentlicht. Es ging im Wesentlichen um einen im Grundsatz alten Hut: Hängt die Verpflichtung zur Vertragsstrafezahlung aus einer Unterlassungserklärung von dem gesetzlichen Unterlassungsanspruch ab? Oder mit anderen Worten: Kann man sich gegen die Zahlung einer Vertragsstrafe aus einer Abmahnung damit verteidigen, dass man sich zwar zur Zahlung verpflichtet hat, aber eigentlich gar kein Unterlassungsanspruch vorlag? Artikel vollständig lesen
Die Piratenpartei hat einen Artikel im Internet veröffentlicht, in dem es um die Praktiken diverser Kanzleien geht, die als „Massenabmahner” aktiv sind. In jüngster Zeit wird hierzu vermehrt Kritik laut. Der Vorwurf: Die Kanzleien, bzw. die Rechteinhaber benutzen die Abmahnungen nicht zur legitimen Rechtsverteidigung, sondern um Geld zu verdienen.
Der Piratenpartei-Artikel schlägt in die selbe Kerbe:
Ginge es nach dem Willen der Abmahnindustrie, würden legale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke bald der Vergangenheit angehören. „Turn Piracy into Profit“ ist ein mittlerweile oft gehörter Slogan geworden. Es ist nämlich wesentlich lukrativer, die Werke in Tauschbörsen zu veröffentlichen und zu warten, bis sie weiterverbreitet werden. Für die daraus resultierenden Abmahnungen gegenüber den Tauschbörsennutzern wurden Geschäftsmodelle entwickelt, die sich am äußersten Rand der Gesetzgebung bewegen. So kann die Abmahnindustrie nahezu risikofrei und mit geringem Aufwand große Mengen Geld erwirtschaften. Auch die Rechteinhaber kommen dabei auf ihre Kosten.
Der Artikel ist nicht nur in dem zitierten Teil, sondern auch im weiteren Verlauf presserechtlich extrem heikel. Artikel vollständig lesen
+++ Köhler will Netzsperren-Gesetz vorerst nicht ausfertigen
+++ ZDF: Brender-Vertrag nicht verlängert
+++ Telekom-Paket verabschiedet
+++ BGH bestätigt Urteil gegen Jürgen Emig
+++ BGH: „Esra”-Autor muss keinen Schadensersatz zahlen
+++ Rechtliche Konsequenzen wegen Berichterstattung über Filesharing-Abmahnungen
+++ Kooperation zwischen Energieversorgern und TK-Betreibern geplant
+++ E-Netzbetreiber erheben Klage wegen „Digitaler Dividende”