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+++ OLG Köln entscheidet über Rapidshare
+++ Fernsehwerbungs-Kartell: Verfahren gegen ProSieben/Sat.1 und RTL wird eingestellt Artikel vollständig lesen
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+++ LG Köln: Provider können für Filesharing als Mitstörer haften
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+++ Strafanzeige gegen BSI wegen Hacker-Tools
+++ OLG Hamburg: Domainrecht – Keine Dekonnektierungspflicht bei reinem Nutzungsverbot Artikel vollständig lesen
Das LG Köln hat eine weitere Frage zu den Filesharing-Massenverfahren geklärt. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie lange Access-Provider die Bestandsdaten ihrer Kunden speichern müssen. Das Gericht entschied: Der Provider ist dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten des entsprechenden Kunden über die gesetzliche Frist von derzeit 7 Tagen hinaus zu speichern, wenn ihm mitgeteilt wird, dass gegen den Kunden Strafanzeige erstattet wurde. Das leitet das LG Köln daraus her, dass der Provider, sobald er von den Umständen der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde, auch als Mitstörer haften soll. Artikel vollständig lesen
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+++ GEZ VS Akademie.de: Streit geht weiter
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+++ Streit ums Wort: GEZ mahnt Portalbetreiber ab
+++ Schon wieder: Spickmich.de gewinnt vor LG Köln
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+++ Pro7 übernimmt Q&A-Plattform wer-weiss-was.de Artikel vollständig lesen
Die GEZ hat den Betreiber des Lern-Portals akademie.de abgemahnt. Auf der Internetseite wurden bis vor Kurzem Musterbriefe und Tips zum Umgang mit der GEZ angeboten. Die Abmahnung richtet sich sowohl gegen falsche Tatsachenbehauptungen, die im Rahmen dieser Tips zur GEZ aufgestellt worden seien, als auch gegen die „Nutzung nicht existenter Begriffe“.
Zu den falschen Tatsachenbehauptungen, die akademie.de verbreitet haben soll, gehört unter anderem die Frage, wie die GEZ Daten sammelt, Schwarzseher aufspürt und mit An- und Abmeldungen umgeht. Die Liste der „nicht existenten Begriffe“, deren Nutzung „im Sinne einer üblen Nachrede“ zu unterlassen seien, umfasst 30 Wortschöpfungen. Artikel vollständig lesen
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Die meisten Forenbetreiber und Blogger überprüfen die bei ihnen abgegebenen Kommentare regelmäßig auf Rechtsverletzungen. Wenn sie eine Rechtsverletzung bemerken (oder auf sie aufmerksam gemacht werden), dann müssen sie diese umgehend entfernen, sonst haftet sie dafür wie für eigene Einträge. Es kommen jedoch Fälle vor, in denen Forenbetreiber oder Blogger auch für Kommentare abgemahnt werden, die sie bereits gelöscht haben. Dann stellt sich die Frage:
Ist eine Abmahnung auch berechtigt, wenn sie sich auf eine Rechtsverletzung bezieht, die der Webmaster aus eigenem Antrieb gelöscht hat – also, bevor ihm die Abmahnung zuging?
Zur Lösung dieses Problem müssen zwei Komplexe näher untersucht werden: Den der Wiederholungsgefahr einerseits, den der Störerhaftung des Host-Providers andererseits. Artikel vollständig lesen
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