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Spickmich geht zum BGH

Der BGH wird am 23. Juni 2009 über den Fall „Spickmich.de“ verhandeln. Gegenstand ist ein Urteil des OLG Köln vom 03.07.2008, in dem das Gericht feststellte, dass die Bewertung von Lehrern im Internet bei Spickmich.de zulässig ist. Eine ganze Reihe anderer Gerichte schloss sich dieser Meinung an – im wesentlichen mit den selben Argumenten. Dennoch erhitzt die Diskussion um Spickmich die Gemüter. Vor allem Datenschützern ist die öffentliche Bewertung von Lehrern ein Dorn im Auge. Der BGH soll nun für Klarheit sorgen.

Die Pressemeldung des BGH.

Die Hintergründe zum Fall Spickmich.

Update 23. Juni 2009:

Der BGH hat nunmehr entschieden und die Revision zurückgewiesen.

Die Meldung bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 18.03.2009, https://tlmd.in/a/1214

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