1. Der Zusatz „VZ“ in einer Domain kann eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne (§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz MarkenG) mit den bekannten …
a) Für die Bezeichnung einer Veranstaltung kann Werktitelschutz i.S. von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG bestehen. b) Die rechtsverletzende Benutzung eines …
Zu den zivil- und kartellrechtlichen Grenzen eines Markennießbrauchs- und Merchandising-Vertrags mit einem Fußballverein. Tenor: I. Die Klage wird …
Die Bezeichnung „Flugplatz Speyer“ verfügt von Haus aus über keine Unterscheidungskraft und ist daher weder als Unternehmenskennzeichen noch als …
1. Benutzt ein Rechtsanwalt einen Markennamen (hier: Ebay) in seinem Domainnamen wird bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt, dass …
Der Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens beginnt mit der tatsächlichen Benutzungsaufnahme des Domainnamens, nicht bereits mit …
Der Anbieter einer „Domain Parking“-Plattform haftet weder direkt als Täter oder Teilnehmer, noch über die Störer- oder Beauftragtenhaftung für …
Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert …