+++ Bundestag: FDP fordert „Recht auf Verschlüsselung“
+++ UN-Beauftragter: Massive Kritik am NetzDG
+++ VZBV veröffentlicht kritisches Gutachten zum Dateneigentum
+++ BNetzA: Endgültige Festlegung der Vergabebedingungen
+++ BKartA: Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet
+++ Bundestag: Ulrich Kelber wird neuer Bundesdatenschutzbeauftragter
+++ Cambridge-Analytica-Skandal: Britisches Parlament sichert Facebooks interne Dokumente über Umwege
+++ Ex-Torwart Kahn klagt gegen „T1tan“-Marke
Hohoho! Hinter dem 2. Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Prof. Niko Härting. Er ist Rechtsanwalt und Verfasser des Artikels „Gemeinsame Verantwortlichkeit bei einer Facebook-Fanpage“, NJW 2018, 2523-2526. Lukas Hemelt stellte ihm drei Fragen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Fanpage-Betreiber und zu seinen Wünschen für das nächste Jahr:
Hohoho! Hinter dem 1. Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Dr. Till Kreutzer. Er ist Rechtsanwalt und Verfasser des Artikels „Werbeblocker und Urheberrecht“, MMR 2018, 639-644. Miriam Jagdmann stellte ihm drei Fragen zu Adblockern und zu seinen Wünschen für das nächste Jahr:
Sie hatten im vergangenen Jahr zu wenig Zeit für medienrechtliche Lektüre? Es gibt eine Chance dies nachzuholen:
Vom 1. bis zum 24. Dezember erwarten Sie täglich kurze Audios oder Videos mit bekannten Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern wie beispielsweise Martin Eifert, Till Kreutzer oder Boris Paal. Sie und andere Autorinnen und Autoren sprechen in Kurzinterviews über ihre aktuellen Fachbeiträge. Das ist der Telemedicus Adventskalender, Hohoho!
Der
medienrechtliche Adventskalender ist eine Kooperation zwischen Telemedicus und dem Seminar „Social Media & Recht“ von Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, TU Dortmund.
In einem der letzten Artikel ging es um nationale datenschutzrechtliche Regelungen außerhalb der DSGVO, die aufgrund von sog. Öffnungsklauseln entstehen: Die Mitgliedstaaten können dieses System nutzen, um eigenes nationales Datenschutzrecht zu erlassen. Und in einem weiteren Artikel haben wir beschrieben, dass die DSGVO auch „extraterritoriale“ Wirkung haben kann, d.h. in Ländern außerhalb der EU (hier abrufbar).
Ein wichtiges Problem, das in der Praxis bislang ungelöst ist, entsteht, wenn man die beiden Aspekte zusammen betrachtet. Denn einerseits gilt die DSGVO auch in anderen Staaten – andererseits fehlt aber diesen Staaten die Möglichkeit zur Nutzung der Öffnungsklauseln. Artikel vollständig lesen
Uns haben einige Nachrichten erreicht, dass es Probleme bei der Übersendung von Papers gab. Anscheinend sind einige E-Mails in unserem Spamfilter gelandet. Das Problem haben wir nun behoben.
Wenn Sie von uns bisher keine Rückmeldung auf Ihre Einsendung erhalten haben, bitten wir Sie, diese nochmals an soko19@telemedicus.info zu übersenden.
Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Artikel vollständig lesen
+++ DSGVO: 20.000 EUR Bußgeld gegen deutsches Chatportal verhängt
+++ BayVGH: Kundenlisten bei Facebook Custom Audiences unzulässig
+++ VG Köln: Telekom verstößt mit „StreamOn“ gegen Netzneutralität
+++ Cambridge Analytica: Facebook legt Widerspruch gegen Bußgeld ein
+++ Rundfunkbeitrag: SWR spricht sich für Koppelung an Inflationsrate aus
+++ EU-Parlament verabschiedet ECC und GEREK-VO Artikel vollständig lesen
Die DSGVO gilt nicht nur innerhalb der EU. Das Datenschutzrecht nach der DSGVO gilt vielmehr in vielen Fällen auch für Datenverarbeitungen, die anderswo stattfinden, beispielsweise in der Schweiz oder den USA. Aber in welchen Fällen genau ist das der Fall? Artikel vollständig lesen
Von Diana Spikowius und Johannes Stuve (Gastautor)*
Am Montag, den 19.11.2018, fand die 6. Urheberrechts-Konferenz der Initiative Urheberrecht zum Thema „Perspektiven des Urheberrechts im Informationszeitalter“ in der Akademie der Künste in Berlin statt. Thematisch drehte sich die Veranstaltung schwerpunktmäßig um die Auswirkungen der Beschlussfassung der EU zur neuen Urheberrechtsrichtlinie (COM/2016/0593 final – 2016/0280) auf die Situation der Kreativen in Europa. Ebenso ging es um einen perspektivischen Ausblick über die Entwicklung von Urheberrecht, Medienpolitik und Kulturförderung im Kontext der Digitalisierung. Die Veranstaltung wurde auf Twitter unter #ZukunftUrhr zahlreich kommentiert.
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+++ Digitalkabinett der Bundesregierung berät digitalen Wandel
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+++ Softwareentwicklung: Kritik wegen geplanter EU-Urheberrechtsreform Artikel vollständig lesen