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Frankreich: EU-Kommission prüft neue Rundfunkfinanzierung

EU-Kommissarin genehmigt Finanzspritzen für französischen Rundfunk

Die Europäische Kommission hat die staatlichen Beihilfen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Frankreich (France Télévisions) sowie dessen neues Finanzierungssystem untersucht. Dabei hat sie zunächst die Zahlung von staatlichen Zuschüssen in Höhe von 450 Mio. Euro aus dem laufenden Jahr genehmigt. Im Juni hatte die Kommission bereits eine erste Kapitalspritze in Höhe von 150 Mio. Euro trotz Kritik durch den französischen Privatrundfunk abgenickt. Nach Angaben der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes steht auch die neuerliche Subvention im Einklang mit den EG-Beihilfevorschriften und der EU-Rundfunkmitteilung.
Förmliche Prüfung der gesamten Finanzierungsreform

Allerdings hat Kroes gleichzeitig ein förmliches beihilferechtliches Prüfungsverfahren über die Reform zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frankreich eingeleitet, die Anfang des Jahres beschlossen wurde. Dabei soll untersucht werden, ob die vorgesehenen neuen Finanzierungsregelungen für France Télévisions ebenfalls mit europäischem Recht vereinbar sind.

Dazu EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes:

„Die verstärkte Ausrichtung von France Télévisions auf die Erfüllung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags im Rahmen der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entspricht der Politik der Medienvielfalt, für die die Europäische Union eintritt. Die Kommission hat heute eine eingehende Untersuchung dieser Reform eingeleitet und fordert alle Beteiligten zur Stellungnahme auf, ehe sie ihre abschließende Entscheidung erlässt. In der Zwischenzeit ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Dienstes von France Télévisions weiterhin gewährleistet.”

Bei der Reform der Rundfunkfinanzierung handelt es sich um ein umstrittenes Regelwerk, dessen Verabschiedung Staatspräsident Nicolas Sarkozy persönlich vorangetrieben hatte. Die Reform sieht insbesondere die schrittweise Einführung der kompletten Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Die Finanzierung der Sender France 2, France 3, France 4, France 5, France Ô und RFO soll zukünftig stattdessen durch die Einführung neuer Abgaben sichergestellt werden, die insbesondere von Privatsendern und Telekommunikationsanbietern zu zahlen sind.

Die Kommission will im angekündigten Prüfungverfahren nun untersuchen, ob es durch die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender aus den neuen Abgaben nicht zu einer unzulässigen Überkompensation kommt. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus öffentlichen Mitteln darf nämlich grundsätzlich nur in der Höhe erfolgen, wie auch tatsächlich Kosten für die Erfüllung des gemeinwirtschaftlichen Auftrags, Rundfunk zu veranstalten, angefallen sind. Insbesondere die Rundfunkmitteilung der EU-Kommission legt dazu entsprechende Regelungen fest. Eine Finanzierung, die über den am Rundfunkauftrag orientierten Bedarf der Anstalten hinausgeht, wird demnach als Überkompensation und im Ergebnis als unzulässige staatliche Beihilfe eingestuft.

Der deutsche Beihilfestreit

Auch die Finanzierung des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks war in jüngster Vergangenheit Gegenstand von Untersuchungen durch die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission. Im Jahre 2003 leitete Kommissarin Kroes nach einer Beschwerde des Privatsenderverbands VPRT Ermittlungen gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Diese wurden im Jahr 2007 nach dem sogenannten Beihilfekompromiss zwischen Berlin und Brüssel eingestellt. Das Ergebnis des Kompromisses hat sich dann im 12. RÄStV niedergeschlagen. Allerdings ging es im deutschen Verfahren vielmehr um die Konkretisierung des Funktionsauftrags der Öffentlich-Rechtlichen. Dieser scheint in Frankreich nach Einschätzung von Kroes hinreichend konkret formuliert zu sein. Insofern sind die beiden Verfahren nur schwer vergleichbar.

Droht Frankreich ähnlicher Ärger?

Es ist nach derzeitigem Stand der Dinge also wohl eher unwahrscheinlich, dass Frankreich wegen seiner neuen Finanzierungsregeln ein ähnlich langwieriger Streit mit der Kommission ins Haus steht, wie ihn Deutschland erlebt hat. Bislang hat die Generaldirektion Wettbewerb gegenüber Frankreich lediglich ein durchaus übliches beihilferechtliches Prüfungsverfahren eingeleitet. Hinzutritt, dass dabei derzeit nur der überschaubare Finanzierungszeitraum der Jahre 2011 bis 2012 Gegenstand der Untersuchungen ist.

Jedoch droht Frankreichs Planungen indirekt von privater Seite Ungemach. Denn gegen die erste Genehmigung der Kommission vom Juli 2009 für eine staatliche Beihilfe von 150 Mio. Euro sind bereits Verfahren vor dem EuG anhängig. Die großen französischen Privatsender Métropole Télévision SA (M6) und Télévision française 1 SA (TF1) haben dort Klage gegen die Kommission erhoben. Damit soll erreicht werden, dass diese Beihilfe schließlich doch für unzulässig erklärt wird. Und auch die aktuelle Kommissiongenehmigung einer weiteren Millionenbeihilfe dürfte bei den privaten Sendern auf Missfallen stoßen. Von der Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mittelfristig werbefrei werden sollen, dürften die Privatsender hingegen auf der anderen Seite aber auch deutlich profitieren. Denn ihr Anteil am Werbemarkt dürfte sich dadurch vergrößern.

Es bleibt im Ergebnis somit abzuwarten, inwieweit die geplanten Finanzspritzen und Umstrukturierungen im Bereich des französischen Rundfunks die europäische Rechtsaufsicht unbeschadet passieren werden.

Pressemitteilung der Kommission zum France Télévisions-Verfahren.

Dr. H. P. Lehofer mit Einschätzungen und Parallelen zum Fall des ORF bei e-comm.

, Telemedicus v. 03.09.2009, https://tlmd.in/a/1477

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