Telemedicus

Sommerkonferenz

Veranstaltungsübersicht: April 2016

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+++ 08. April: Arbeitssitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht, München

+++ 12. April: eco Politikfrühstück zu OTT-Diensten, Berlin

+++ 14. April: „Der unsichtbare Dritte“ – Zur rechtlichen- und Marktsituation von Media- und Data-Agenturen, Kiel

+++ 14./15. April: 15. @kit-Kongress – 5. Forum „Kommunikation & Recht“, Berlin

+++ 14./15. April: for..net Symposium, Passau

+++ 19. April: Karlsruher Dialog zum Informationsrecht, Karlsruhe

+++ 19./20. April: a-i3/BSI-Symposium, Bochum

+++ 21. April: „Intermediäre im Fokus des Gesetzgebers – auf dem Weg zur Reform des Haftungsregimes bei CloudServices, Social Media und mehr?“, Köln

+++ 28./29. April: 3. Deutscher IT-Rechtstag, Berlin

+++ 30. April: 40 Jahre DGRI: Beiratstagung, Frankfurt a.M. Artikel vollständig lesen

Süddeutsche Zeitung unterliegt gegen Adblock Plus

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Das Landgericht München I hat eine Klage der Süddeutschen Zeitung gegen den Werbeblocker Adblock Plus abgewiesen (Urteil vom 22.03.2016, Az. 33 O 5017/15). Damit folgt das Gericht dem bisherigen Trend in der Rechtsprechung, wonach der Vertrieb von Werbeblockern grundsätzlich als rechtskonform eingestuft wird. Die Eyeo GmbH als Hersteller von Adblock Plus hatte sich schon in der Vergangenheit in zahlreichen Gerichtsverfahren (erfolgreich) zu Wehr gesetzt. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Safe Harbor, Vorratsdaten, Smart Meter

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+++ EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für transatlantische Datenübermittlungen

+++ Bundestag beschließt Regierungsentwurf für Gesetz gegen Routerzwang

+++ Vorratsdatenspeicherung passiert den Bundesrat

+++ Bundesregierung treibt Digitalisierung der Energiebranche voran

+++ Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Sixt muss Rundfunkgebühr zahlen

+++ Haftstrafe für „Shiny Flakes“-Betreiber

+++ Großbritannien plant neues Gesetz zur Netzüberwachung Artikel vollständig lesen

5 Fragen zum Safe Harbor-Urteil des EuGH

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-362/14 Maximilian Schrems v. Data Protection Commissioner entschieden. Der Gerichtshof entschied erwartungsgemäß, dass die Safe Harbor Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 (2000/520/EG) („Safe Harbor Entscheidung”) ungültig ist, da die USA kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.

In seinem Urteil hat der EuGH zahlreiche Anforderungen an eine datenschutzkonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten vorgelegt, die zukünftig zu beachten sind. Einige davon sorgen derzeit für hohe Rechtsunsicherheit. Hierzu 5 Fragen – und 5 Antworten. Artikel vollständig lesen

Landesverrat

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Aus gegebenem Anlass erinnern wir uns an BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 – 1 BvR 586/62, 610/63, 512/64 – SPIEGEL:

„Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muß er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung.

[…]

Die Einwirkung der Pressefreiheit auf die Strafvorschriften der §§ 99, 100 StGB erfordert, zwischen den beiden Begehungsformen des vorsätzlichen Verrats von Staatsgeheimnissen im Sinne von § 99 Abs. 2 StGB zu unterscheiden und jedenfalls die öffentliche Bekanntmachung von Staatsgeheimnissen durch die Presse grundsätzlich unter anderen Gesichtspunkten zu betrachten als einen „gemeinen Landesverrat“ durch Agenten oder Spione. Von der freien und öffentlichen Diskussion, die ein Lebenselement der staatlichen Ordnung in der Demokratie bildet, kann der militärische Bereich schon deswegen nicht ausgenommen werden, weil die hier von der Legislative und der Exekutive zu treffenden Entscheidungen ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtpolitik, besonders der Außenpolitik sind und einschneidende Bedeutung für die Existenz des Staates, seine innere Gestaltung und den Lebensbereich des einzelnen Bürgers haben. Es gehört danach zu den legitimen Aufgaben der Presse, die grundsätzliche Verteidigungskonzeption einer Regierung, die Schlagkraft der Streitkräfte, die allgemeine Wirksamkeit der zur Herstellung der Verteidigungsbereitschaft getroffenen Maßnahmen sowie etwaige Mängel und die richtige Verwendung der für militärische Zwecke bereitgestellten Haushaltsmittel zu erörtern und die Öffentlichkeit über diese Fragen und die zu ihrer Beurteilung wesentlichen Sachverhalte zu informieren.

[…]

[D]ie Frage der Geheimhaltungsbedürftigkeit einer militärischen Tatsache (§ 99 Abs. 1 StGB) [darf] ebensowenig wie die Gefährdung des Wohles der Bundesrepublik im konkreten Fall (§ 99 Abs. 2 StGB) allein nach dem Interesse der militärischen Führung an der Geheimhaltung beurteilt werden. Vielmehr ist diesem gewiß sehr wesentlichen Interesse gegenüberzustellen das sich aus dem demokratischen Prinzip ergebende Anrecht der Öffentlichkeit an der Information und Diskussion der betreffenden Fakten; hierbei sind auch die möglichen heilsamen Folgen einer Veröffentlichung in Rechnung zu stellen. So kann etwa die Aufdeckung wesentlicher Schwächen der Verteidigungsbereitschaft trotz der zunächst damit verbundenen militärischen Nachteile für das Wohl der Bundesrepublik auf lange Sicht wichtiger sein als die Geheimhaltung; die Reaktion der Öffentlichkeit wird die zuständigen Staatsorgane normalerweise veranlassen, rechtzeitig für Abhilfe zu sorgen. Das legitime Interesse an der öffentlichen Diskussion militärischer Grundprobleme wird regelmäßig nicht die Kenntnis von Details voraussetzen; andererseits kann eine solche Diskussion nicht ohne das Minimum der zum Verständnis des betreffenden Problems erforderlichen Fakten geführt werden. ”

Dem ist nichts hinzuzufügen. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Youtube, Überwachung, Facebook

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+++ TSM-Paket: Trilog-Verhandlungen zu Netzneutralität und Roaming beendet

+++ LG München: Youtube muss Lizenzgebühren erst nach Kenntniserlangung zahlen

+++ Neue Überwachungsenthüllungen aus Frankreich und Großbritannien

+++ Bundestag erweitert Befugnisse der Geheimdienste

+++ Reporter ohne Grenzen klagen gegen BND-Überwachung

+++ Kein Verbraucher: Max Schrems vorläufig erfolglos beim LG Wien

+++ Verfassungsschutz stellt Strafanzeige gegen netzpolitik.org Artikel vollständig lesen

Adblock Plus: Sieg gegen TV-Branche und neue Entwicklungen

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Der Werbeblocker Adblock Plus hat diese Woche den nächsten juristischen Etappensieg für sich entschieden. Die Richter des Landgerichts München I wiesen die Klagen der TV-Schwergewichte ProSiebenSat1 und RTL (zusammen mit IP Deutschland) in Gänze ab (LG München I, 27.05.2015, 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14). Bereits Ende April konnte sich die verantwortliche Eyeo GmbH in Hamburg gegen Zeit Online und Handelsblatt durchsetzen. Auch hier wurden die Klagen vollumfänglich abgewiesen. Die Klägerinnen in Bayern haben schon jetzt angekündigt, Berufungsaussichten und weitere rechtliche Schritte gegen das Kölner Startup Unternehmen zu prüfen. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Netzneutralität, VerbandsklageR, Double-Opt-In

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+++ Netzneutralität: FCC-Chef Wheeler will strikte Regelung in den USA

+++ Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen kommt

+++ Löschbeirat: Google soll großzügiger löschen

+++ Gebühren für Informationszugang nicht per se Verletzung von Art. 10 EMRK

+++ Telekom will Internet der kurzen Wege stärken

+++ NSA-Überwachung von Ausländern anscheinend eingeschränkt

+++ AG Berlin-Urteil: Double-Opt-In-Bestätigungsmail ist unerwünschte Werbung Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Urheberrecht, Hacker-Tools, Verschlüsselung

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+++ EuGH: Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

+++ BGH: Patient hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Privatanschrift eines Arztes

+++ Bundesregierung: erhöhter Strafrahmen für Passwort-Handel und Hacker-Tools

+++ Auch Obama und de Maizière wollen Verschlüsselung einschränken

+++ AG Hamburg: Benutzung des Werks-Passworts bei Routern keine Pflichtverletzung

+++ Dobrindt fordert freie WLAN in Ämtern und Zügen Artikel vollständig lesen

Telemedicus: Stellungnahme zur Zweckänderung in der DS-GVO

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Telemedicus hat Ende vergangener Woche auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zur Regelung der so genannten Zweckänderung in der geplanten Datenschutzgrundverordnung an das Bundesministerium des Inneren übersandt. Hintergrund: Das BMI führt eine schriftliche Anhörung von Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft und Netzcommunity durch. Es geht um die Frage, ob eine zweckändernde Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 4 DS-GVO (E) auch aufgrund berechtigten Interesses im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO (E) zulässig sein sollte oder nicht. Unsere Stellungnahme stellen wir als Volltext nun auch hier im Blog bereit. Artikel vollständig lesen