Telemedicus

Lexikon

Telekommunikationsnetz

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Juristisch findet dieser Begriff seine Legaldefinition in § 3 Nr. 27 TKG. Es werden dabei nahezu grundsätzlich alle technischen Netzwerkeinrichtungen erfasst, die sich zu einer Signalübertragung eignen.
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Forenhaftung: 7 Fragen zum Supernature-Urteil

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Seit Vorgestern liegt die schriftliche Begründung des Urteilsspruches zum Supernature-Fall vor. Das Landgericht Hamburg hatte über die Frage zu entscheiden, inwiefern der Betreiber des Supernature-Forums für bestimmte Einträge Dritter haften muss. Ein Unternehmen, das sich von kritischen Einträgen der Foren-Nutzern verletzt sah, hatte ihn abgemahnt.
Das Gericht gab dem Unternehmen jetzt in Teilen Recht: ein Forenbetreiber hafte nicht nur für eigene Informationen, sondern auch für Beiträge Dritter, wenn sich der Betreiber nicht konkret von den rechtswidrigen Äußerungen distanziert oder sich dies aus dem „Umfeld“ ergibt. Wann genau das der Fall sein soll, ließ das Gericht offen.

Das Urteil ist im Internet stark kritisiert worden. Ob zurecht oder zu Unrecht, beantwortet Telemedicus-Autor Adrian Schneider, der kürzlich seine Seminararbeit zum Thema „Urheber- und markenrechtliche Haftung in Suchmaschinen und Foren“ abgeschlossen hat.

Warum haftet ein Forenbetreiber denn für Inhalte, die er nicht selbst verfasst hat? Artikel vollständig lesen

Joost: Strategie und Stolpersteine

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Ein Artikel in der „MediaPost“ beschäftigt sich mit dem neuen Online-TV-Service „Joost“ und mit der Wettbewerbssituation, die den Dienst erwartet, wenn er auf den Markt kommt. Die ist nicht ganz einfach: Im selben Geschäftsfeld tummeln sich schon die herkömmlichen Kabel- und Satellitenfernsehsender, Video-Streaming-Anbieter, Video-Communities und die großen IPTV-Dienste der Kabelnetzbetreiber.

Zu Recht sieht der Autor Wayne Friedman den Schlüssel zum Erfolg – oder zum Scheitern – von Joost darin, welche Inhalteanbieter mit dem Dienst kooperieren werden:

Perhaps the biggest factor will be whether the major media companies decide it’s in their interest to partner with Joost. To date, just one – YouTube-foe Viacom – has done so.
Viacom, which in March sued the Google-owned YouTube for more than $1 billion for copyright infringement, also recently agreed to allow Joost to stream programs including „The Real World,“ „Laguna Beach,“ „Beavis & Butthead,“ and „Flavor of Love,“ as well as movies from Paramount Pictures.

Der Artikel setzt eine recht lange Registrierungs-Prozedur voraus, ist aber sehr lesenswert.

Zum Artikel „TV’s Next Act“.

Ein zweiter, ebenfalls englischer Artikel bei „ContentandCarrier“ setzt sich mit den juristischen Besonderheiten um Joost auseinander. „Goodbye TV – Hello Joost!“ titelt der Konzern – aber muss das heißen, dass auch die europäische Fernsehrichtlinie nicht für Joost gilt? Fraglich.

„Joost – an audiovidual media service provider?“ auf ContentandCarrier. Artikel vollständig lesen

Urheberrecht: EU droht China nun doch mit Klage

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Der EU-Handelskommissar Peter Mandelson verschärfte am vergangenen Mittwoch in Brüssel den Ton im Streit um den unzureichenden Schutz von Urheberrechten in China. Nachdem er zwei Tage zuvor noch eine Beteiligung der EU an einer WTO-Klage der USA gegen China in dieser Angelegenheit ausgeschlossen hatte, richtete er nun deutlichere Worte an China:

„Wie den USA könnte auch Europa die Geduld mit China ausgehen, wenn es nicht dazu kommt, dass unser Dialog mit den chinesischen Behörden Veränderungen beim Urheberrecht und anderen Marktfragen bringt.“

Weiter schließt Mandelson es nicht mehr aus, dass sich die EU schließlich doch der Klage der USA anschließt, so die Financial Times Deutschland. Hintergrund der Äußerungen vom EU-Handelskommissar ist die vergangene Woche von den USA bei der WTO gegen China eingereichte Klage wegen unzureichendem Schutz von Urheberrechten.

Seit dem vergangenen Jahr setzt die EU bei den strittigen Fragen im Bereich des Urheber-, Patent- und Markenrechts auf Verhandlungen mit Peking. Dabei wird versucht, Missstände beim urheberrechtlichen Schutz sowie beim Patent- und Markenschutz im Interesse der europäischen Wirtschaft abzubauen. Artikel vollständig lesen

Im Namen der Sicherheit: geplante Gesetze im Überblick

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„Schäubles Schreckensliste“ – hinter dem polemisch anmutenden Titel in der „Zeit“ verbirgt sich eine knappe und doch umfassende Zusammenstellung der in Diskussion stehenden Gesetzesvorhaben.

Was ist geplant? Wie ist der Stand der Umsetzung? Was gilt bereits jetzt? Und welche rechtlichen Hindernisse oder Bedenken bestehen? Christoph Seils beantwortet diese Fragen anhand von 13 Gesetzesplänen, die die Sicherheit in Deutschland erhöhen sollen. Untersucht werden zum Beispiel die Vorratsdatenspeicherung, die Antiterrordatei und der Große Lauschangriff.

„Schäubles Schreckensliste“ – Eine Übersicht in der „Zeit“. Artikel vollständig lesen

Apple TV Hacks: Zur Modifikation von Software

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Bereits wenige Wochen nach Verkaufsstart haben Hardware-Bastler die Set-top-Box „Apple TV“ geknackt und um verschiedene technische Features erweitert. Die Anleitungen dazu wurden im Internet veröffentlicht. Vor etwa einem Monat war Apples Multimediabox auf den Markt gekommen. Sie dient als Fernsehstation für iTunes und kann sowohl Musik als auch Filme wiedergeben – Allerdings nur solche, die auch über den iTunes Store gekauft wurden.
Dies wollen findige Bastler nun ändern. Denn technisch gesehen kann Apple TV deutlich mehr: Bereits jetzt haben es die „Hacker“ geschafft, mit der Set-top-box auch andere populäre Videoformate wie DIVX abzuspielen. Sogar die IPTV-Software Joost kann auf dem Gerät installiert werden.

Bisher ignoriert Apple die Modifikationen an der Multimediastation. Denn die Bastler legen großen Wert darauf, alle Änderungen in legalem Rahmen zu halten. Doch wie kann Software legal modifiziert werden? Welche Lizenzen sind zu berücksichtigen und wo sind die Grenzen? Artikel vollständig lesen

Sendung des Contergan-Films wird wahrscheinlicher

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Die Ausstrahlung des Contergan-Films „Eine einzige Tablette“ ist ein Stück wahrscheinlicher geworden: Am Dienstag hob das Hamburger OLG größtenteils die einstweiligen Verfügungen gegen den Fernsehfilm auf. Anders noch als die Vorinstanz begutachtete das Oberlandesgericht nicht das Drehbuch, sondern den sendefertigen Film. Zahlreiche, gerichtlich früher beanstandete Szenen des Drehbuchs wurden für den Film bereits geändert.
Das OLG sah in dem Film ein Kunstwerk, welches nicht den Ansprüchen einer Dokumentation gerecht werden muss. Artikel vollständig lesen

Schleichwerbung in Blogs – Was geht, was geht nicht mehr?

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In den letzten Tagen erlebte die Blogosphäre den Versuch einer versteckten Werbekampagne: Mitarbeiter einer Werbeagentur hinterließen unter Pseudonymen Kommentare in verschiedenen bekannten deutschen Blogs. Diese Kommentare enthielten, mal mehr, mal weniger versteckt, Hinweise auf ein Parfüm namens „ck-IN2U“. Bezahlt wurde für die Werbung allerdings nicht.

Seit die Kommentare als Marketing-Kampagne enttarnt wurden, regt sich Widerstand: Mehrere der Blogger verschickten „Rechnungen“ an die Werbeagenturen – und betraten damit rechtliches Neuland. Denn versteckte Werbung in Blog-Kommentaren ist ein Phänomen, mit dem sich noch kein deutsches Gericht auseinandersetzen musste. Nichtsdestotrotz ist die Rechtsfrage interessant:

Kann das „Unterschieben“ von ungewollter Werbung einen Leistungsanspruch begründen? Artikel vollständig lesen

LG Hamburg: Auch Pressemeldungen urheberrechtlich geschützt

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Auch Pressemeldungen sind urheberrechtlich geschützt. Das entschied das LG Hamburg Ende Januar. Das Gericht bestätigte damit eine einstweilige Verfügung, die ein Rechtsanwalt gegen einen Kollegen erwirkt hatte. Letzterer hatte eine Pressemeldung von der Homepage des Antragstellers übernommen und ohne Quellenangabe veröffentlicht.

Damit habe er in die Verwertungsrechte des Antragstellers widerrechtlich eingegriffen, urteilte das Landgericht. Die Pressemeldung stelle als Sprachwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar. Auch sei eine Schöpfungshöhe erreicht. Denn auch für Pressemeldungen gelte die Anforderung der „kleinen Münze“, wonach nur ein geringes Maß an schöpferischer Ausdruckskraft für einen urheberrechtlichen Schutz erforderlich ist.

Da die Pressemitteilung ohne Quellenangabe übernommen wurde, käme auch keine Schrankenregelung (wie etwa die Zitierfreiheit) in Betracht.

Urteil im Volltext bei MIR. Artikel vollständig lesen

EU-Kommission bremst geplanten Lottostaatsvertrag aus

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Verbot von Online-Glücksspiel zur Suchtbekämpfung ungeeignet

Wegen europarechtlicher Bedenken hat die EU-Kommission den geplanten Staatsvertrag zum Glücksspielwesen vorerst gestoppt. Danach sollte das staatliche Lotterie-Monopol erhalten, Lotto-Werbung und Internetwetten hingegen generell verboten werden. Hierdurch wären insbesondere die privaten Anbieter betroffen gewesen.

Zwar sei die EU-Kommission nicht prinzipiell gegen Beschränkungen im Glücksspielsektor. Bisher habe Deutschland aber keine ausreichenden Informationen geliefert, die eine vollständige Verbannung privater Anbieter im Internet rechtfertigen würden: Das geplante Online-Verbot von Lotto und Wetten stelle keine geeignete Maßnahme zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes dar. Insbesondere sei das geplante Verbot unverhältnismäßig, weil das Ziel der Suchtbekämpfung auch durch weniger strenge Maßnahmen erreicht werden könne.

Der neue Staatsvertrag ist die Folge einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein staatliches Wettmonopol ist demnach mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar, wenn es sich konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausrichtet. Den Ländern wurde deshalb bis Ende 2007 Zeit eingeräumt, das Monopol neu auszugestalten. Das ursprünglich ausgehandelte Regelwerk, auf das sich die Bundesländer erst im vergangenen Dezember verständigt hatten, sollte zum 1. Januar 2008 den bestehenden Lotteriestaatsvertrag ablösen und vier Jahre gelten.
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