Die Landesmedienanstalten in Deutschland haben ihren Programmbericht für das Jahr 2007 vorgelegt: Danach legen die privaten Fernsehanbieter nach wie vor zuwenig Wert auf die Berichterstattung über das politische Geschehen. Von einer „Marktschwäche“ im Bereich politischer Informationsleistungen ist die Rede. Rund 30 Minuten politische Berichterstattung pro Tag, die zumeist im Rahmen von Nachrichtensendungen ausgestrahlt wird, seien Spitzenwerte, die nur RTL und Sat.1 erreichen würden. Bei den restlichen privaten Vollprogrammen werde Politik mit durchschnittlich sieben Sendeminuten bzw. ca. fünf Nachrichtenbeiträgen pro Tag regelrecht marginalisiert. Artikel vollständig lesen
Schadensersatzklagen gegen Endkunden angekündigt
Der Münchner Pay-TV-Sender Premiere hat vor dem LG Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sog. patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt. In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Artikel vollständig lesen
ProSieben kündigt rechtliche Schritte an
Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat die Ausstrahlung der Wok-WM 2006 und 2007 bei ProSieben wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot gem. § 7 Abs. 6 Satz 1 RStV beanstandet. Der Verstoß, so der MABB-Medienrat, bestehe in der verbalen und optischen Einbindung von Markennamen und -logos in die Sendungen (Benennung von Teams, Kurven und Streckenabschnitten nach Marken, Einbindung dieser Marken in die Sendung durch Bandenwerbung, Untereiswerbung, Aufstellung von Werbetafeln und weitere optische Elemente sowie deren Abbildung und Präsentation in der Sendung durch Kameraführung und Moderation). Artikel vollständig lesen
Gesetzeslage mit deutlichen Mängeln
Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider sind technisch und rechtlich grundsätzlich möglich – so das Ergebnis zweier Gutachten, die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegeben wurden.
Mit Hilfe von technischen Sperrmaßnahmen versuchen sich zahlreiche Staaten gegen bestimmte Inhalte (z.B. Kinderpornographie) im Internet zu wehren: Der Zugriff der Bürger soll innerhalb des eigenen Territorium unterbunden werden (sog. Reterritorialisierung des Internets). Besonders betroffen von solchen Sperren sind die Menschen in China oder im Iran. Aber auch in Deutschland bestehen bereits gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Anordnung derartiger Zugangssperren durch die Medienaufsicht. So sind Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider laut § 20 Abs. 4 JMStV i.V.m. § 59 Abs. 2-4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) als Aufsichtsmaßnahme gegen Jugendschutzverstöße ausdrücklich vorgesehen. Artikel vollständig lesen
Richtigstellungsanspruch auch für Behörden
Der u. a. für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat am gestrigen Tage entschieden, dass auch einer Behörde ein Richtigstellungsanspruch zustehen kann (Az: VI ZR 83/07): Dazu müsse die konkrete Äußerung geeignet sein, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Im konkreten Fall hatte die Bundesrepublik Deutschland das Nachrichtenmagazin Focus wegen eines Presseartikels auf Unterlassung und Richtigstellung verklagt. Artikel vollständig lesen
Anhörung im Parlamentarischen Kontrollgremium am Mittwoch
Nach Informationen von Spiegel-Online hat der Bundesnachrichtendienst (BND) beinahe ein halbes Jahr lang den E-Mail-Verkehr zwischen der Spiegel-Auslandsreporterin Susanne Koelbl und einem afghanischen Politiker mitgeschnitten. Betroffen sei der Zeitraum vom 7. Juni bis zum 29. November 2006. BND-Präsident Ernst Uhrlau soll die Reporterin am vergangenen Freitag darüber informiert und persönlich um Entschuldigung gebeten haben.
Ungeachtet dessen wird sich das für die Überwachung der Geheimdienste verantwortliche Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages am Mittwoch mit der Affäre auseinandersetzen.
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Das VG Köln hat eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt (Az.: 11 L 307/08). Die Bundesnetzagentur hatte dem klagenden Unternehmen das Durchführen ungewollter Werbeanrufe und die Weiterleitung zu kostenpflichtigen 0900-Nummern per Tastendruck untersagt. Das Unternehmen legte darufhin Widerspruch bei der Bundesnetzagentur ein und wollte mit einem Eilverfahren beim VG Köln erreichen, dass das Verbot vorläufig nicht wirksam wird. Diesen Eilantrag lehnte das Gericht jedoch ab. Artikel vollständig lesen
Einschüchterungseffekte durch verstärkten Kontroll- und Anpassungsdruck befürchtet
Am vergangen Freitag ging die 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu Ende. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, wie Datenschutz im 21. Jahrhundert gesichert werden könne: Das Handeln staatlicher und nicht-öffentlicher Stellen sei immer stärker darauf gerichtet, möglichst viele Daten ohne klare Zweckbestimmung zu sammeln, um diese zu vielfältigen Zwecken auszuwerten. Unabhängig von konkreten Gefahren oder Verdachtsmomenten werde auch ganz normales Verhalten registriert. Folge sei ein verstärkter Kontroll- und Anpassungsdruck, der Einschüchterungseffekte zur Folge haben werde. Insgesamt bedürfe es daher einer neuen Datenschutzkultur, die den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts Rechnung trage. Artikel vollständig lesen
Vorteile für den Wettbewerb überwiegen
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von sieben Tochtergesellschaften der Orion Cable GmbH durch die Kabel Deutschland GmbH (KDG) freigegeben. Die erworbenen Unternehmen betreiben überwiegend Breitbandkabelnetze der Netzebene 4 – diese sind direkt mit den Haushalten verbunden.
Nach Auffassung der Kartellwächter überwiegen die festgestellten Vorteile für den Wettbewerb die Nachteile, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben. Das Bundeskartellamt habe insoweit von der Abwägungsklausel des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gebrauch gemacht.
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Wie die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Neustadt eine Klage von Sat.1 abgewiesen, mit der eine Beanstandung wegen Schleichwerbung aufgehoben werden sollte.
In der Sendung „Jetzt gehts um die Eier! Die große Promi-Oster-Show“, die im Jahr 2006 ausgestrahlt wurde, war mehrmals ein überdimensionaler goldfarbener Osterhase mit rotem Halsband und Schriftzug im Bild zu sehen, ebenso wie Werbebanner der Herstellerfirma. Die daraufhin von der LMK ausgesprochene Beanstandung (Telemedicus berichtete) wollte Sat. 1 jedoch nicht hinnehmen. Der Sender brachte vor, dass die Veranstaltung im Gerry-Weber-Stadion in Halle von einer externen Firma organisiert worden sei. Für deren Werbeverträge mit Dritten sei man aber nicht verantwortlich sei. Im Übrigen habe es sich um aufgedrängte Werbung gehalten, deren Übertragung, wie auch bei sonstigen Sportveranstaltungen, unvermeidbar gewesen sei. Artikel vollständig lesen