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Bundestagsgutachten zum Leistungsschutz für Verlage

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Das Internetprojekt iRights.info hat ein Gutachten des deutschen Bundestages über die Einführung eines sog. originären Leistungsschutzrechts für Verlage veröffentlicht. Unter diesem Stichwort fordern insbesondere Zeitungsverleger, dass neben dem Inhalt eines Textes auch seine Gestaltung im Rahmen der Veröffentlichung geschützt wird. Damit würden beispielsweise an Zeitungsartikeln gleich zwei Schutzrechte bestehen: das Urheberrecht des Autors und ein Schutz der Verlegerleistung.

Dass diese Forderung vor allem wirtschaftlichen Interessen entspringt, liegt auf der Hand und wird auch vom Gutachten explizit festgehalten:

„In diesem Zusammenhang spielen allerdings nicht nur urheberrechtliche Aspekte eine Rolle. Auch wirtschaftliche Gründe, die Möglichkeit, dass ein solches Recht eine Einnahmequelle für Verleger darstellen könnte, werden betont. Neue Technologien haben neue Medienträger entstehen lassen, Medienträger, über die Nachrichten, Kommentare und aktuelle Beiträge veröffentlicht werden. Es ist damit zu einer verschärften Konkurrenzsituation, zu einem zunehmenden Wettbewerb gekommen. Fraglich könnte sein, ob die Verlage rechtzeitig geeignete Modelle gefunden haben, um sich auf diese Situation einzustellen. Ein Leistungsschutzrecht könnte für Presseunternehmen allein aus diesem Grund interessant sein.”

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Michael Geist über ACTA: „a threat to transparency”

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Der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist bringt seit Wochen Licht ins Dunkel der Verhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA): Während die beteiligten Staaten mit allen Mitteln versuchen, Dokumente geheim zu halten, veröffentlicht Geist die neuesten Entwicklungen auf seinem Blog. Dort konnte man vor kurzem lesen, dass im ACTA auch Internetsperren für Urheberrechtsverletzer eingeführt werden sollen. Das Abkommen wird voraussichtlich im Jahr 2010 endgültig beschlossen. Jetzt gibt es ein kurzes Video, in dem Geist die Entstehungsgeschichte und seine Kritik zusammenfasst – der Titel: „My Talk on Everything You Need To Know About ACTA, But Didn’t Know To Ask”. Die hörenswerte Rede in Englisch gibt’s nach dem Klick. Artikel vollständig lesen

Three Strikes: Brüssel ist schneller als Seoul

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Internetsperren für Urheberrechtssünder à la Three Strikes hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Eigentlich. Denn diese spezielle Sanktionsmöglichkeit könnte ihr auch von höherer Ebene vorgegeben werden. So streiten Europapolitiker über eine entsprechende Regelung im Rahmen des Telekom-Pakets. Heute Nacht haben sich das Europaparlament und der Ministerrat auf einen Wortlaut des sog. Zusatzes 138 geeinigt. Dabei geht es darum, unter welchen Rahmenbedingungen die Mitgliedstaaten solche Sperrungen einführen dürfen.

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Kuhlen vs. Kulturrat: Mehr Commons oder mehr Urheberrecht?

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Neue Legislaturperiode – neue Regelungen im Urheberrecht? Konkrete Entwürfe liegen zwar noch nicht vor, aber die Diskussion um Reformen ist mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP schon wieder voll im Gange. Darin wurde ein sog. Dritter Korb angekündigt; Internetsperren als Antwort auf Verstöße gegen Schutzrechte lehnt man zwar grundsätzlich ab, dennoch soll gerade die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen verbessert werden. Damit zeigt sich der Kulturrat zufrieden: Er sieht seine zuvor aufgestellten „sieben kulturpolitischen Mindestanforderungen” überwiegend bestätigt. Für diese pauschale Zustimmung kassiert der Interessenverband nun Prügel von dem Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen. Der Professor der Universität Konstanz fordert in seinem offenen Brief eine differenzierte Debatte darüber, wo ein „Mehr” an Urheberrechtsschutz notwendig und in welchen Bereichen ein „Weniger” sinnvoll ist:

„Es kann doch wohl kaum, wie Sie fordern, um eine konsequentere Durchsetzung des Urheberrechts an sich gehen. Urheberrecht ist ja keine Naturkonstante, sondern etwas, was laufend im gesellschaftlichen Diskurs und hoffentlich Konsens bestimmt werden muss. […] Gerade Ihnen dürfte doch klar sein, dass die stereotype Berufung auf das geistige Eigentum weniger im Interesse der Kreativen, schon gar nicht im Interesse ihrer materiellen Sicherung ist, sondern allzu gerne von der Verwertungswirtschaft aufgegriffen wird. […] Schutz muss vor allem garantiert sein für das, was das Urheberrecht die Persönlichkeitsrechte nennt (Recht auf Nennung des Urhebers; Recht, entscheiden zu können, wann und wie veröffentlicht werden soll; und der Schutz vor Entstellung des Werks). Das reichte in Bildung und Wissenschaft im Prinzip völlig aus.”

Zum offenen Brief von Prof. Kuhlen.

Der Koalitionsvertrag als PDF. Artikel vollständig lesen

„Ende einer Nacht“ darf wieder ungeschwärzt erscheinen

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Der Verlag Blumenbar darf den Romy-Schneider-Roman „Ende einer Nacht” nun doch wieder ungeschwärzt vertreiben. Am 15. Oktober hat das OLG Frankfurt eine einstweilige Verfügung vom September letzten Jahres aufgehoben. Diese hatte der Ehemann Magda Schneiders erwirkt; er sah die postmortalen Persönlichkeitsrechte seiner verstorbenen Frau und Mutter Romy Schneiders verletzt. In den umstrittenen Passagen wird sie als Sympathisantin Hitlers und des Nazi-Regimes dargestellt. Das Gericht hat nun entschieden, dass diese Stellen keine Rechtsverletzung darstellen. Im Rahmen der Abwägung von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechtsschutz verfolgen die Richter nämlich eine andere – kunstspezifische – Argumentation als die Vorinstanz:

Entscheidend sei, dass der Autor Olaf Kraemer die Figur der Magda Schneider nicht direkt charakterisiere; vielmehr werde sie lediglich mittelbar durch ihre Tochter Romy dargestellt, die im Roman in den letzten Stunden vor ihrem Tod auch über ihre Mutter reflektiert. Hingegen hatte das Landgericht die Werkausschnitte in Werturteile und Tatsachenbehauptungen eingeteilt und dann äußerungsrechtliche Rechtfertigungsmaßstäbe angewandt. Danach waren die Passagen unzulässig, weil sie entweder unwahre Tatsachen oder aber Schmähkritik enthielten. Einer solchen Beurteilung hat das OLG nun eine Absage erteilt, weil sie dem Charakter des Buches als Kunstwerk iSv Art. 5 GG nicht gerecht werde. Artikel vollständig lesen

Ausspähen erlaubt? AG München erlaubt Luftbildaufnahmen

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Luftbildaufnahmen greifen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Grundstückseigentümers ein – so das AG München (Urteil vom 19. August 2009, Az.: 161 C 3130/09). Zeigen solche Photos sonst nicht einsehbare Bereiche, wie hier den Garten, ist zwar grundsätzlich der Schutz der Privatsphäre betroffen. Das Gericht hat die Klage eines Hausbesitzers gegen einen Postkartenverkäufer aber dennoch abgewiesen: Denn ob dieses Recht auch verletzt ist, kann nur nach einer Interessenabwägung festgestellt werden. Hier lehnte die Richterin das ab: Auf den beanstandeten Bildern waren keine Menschen zu sehen. Deswegen liege nur ein geringer Eingriff vor – das Interesse des Gewerbetreibenden an dem Verkauf der Karten überwiege. Auch eine Verletzung anderer Rechtsgüter kommt laut Entscheidung hier nicht in Betracht. Artikel vollständig lesen

3. Heidelberger Kunstrechtstag: Urheberrecht und Fotografie

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Am 9. und 10. Oktober findet der 3. Heidelberger Kunstrechtstag zum Thema „Kunst im Markt – Kunst im Streit” statt. Dabei stehen zum Beispiel Diskussionen um die Restitution von Beutekunst und um die Ersitzung von Werken auf dem Programm; Schwerpunkt der Tagung soll das Urheberrecht insbesondere im Bereich der Fotografie sein. Hauptveranstalter ist das Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. Heidelberg.

„Der Gegensatz von Kunst und Ware ist heute vor allem im Kunsthandel aufgehoben, der in Form der Kunstmessen sowohl museale als auch kommerzielle Zwecke verfolgt. Das wirft die Frage auf, inwieweit das Recht diesen beiden Polen Rechnung trägt. Dieser Frage wird exemplarisch am Beispiel der Fotografie nachgegangen werden. Im Mittelpunkt steht dabei das Urheberrecht. Dessen jüngste Entwicklung schwankt zwischen Marktregulierung und kulturellem Imperativ und schreibt damit die janusköpfige Geschichte von Objekten als Kunst und Ware fort.”

III. Heidelberger Kunstrechtstag: Kunst im Markt – Kunst im Streit.

Das Programm der Tagung. Artikel vollständig lesen

Wie unabhängig wird die ICANN?

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Ab dem heutigen Tag könnte das Internet noch ein bisschen internationaler werden: Bisher wurde es unter Aufsicht der US-Regierung verwaltet – aber heute läuft das Abkommen aus, das die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) dem amerikanischen Handelsministerium unterstellt. Die ICANN gilt als „Weltregierung des Internets”; als Non-Profit-Organisation koordiniert sie insbesondere die Vergabe der Top-Level-Domains (wie „.de” oder „.info”) und der IP-Adressen. Artikel vollständig lesen

Google Book Settlement: Der Vergleich bröckelt

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Bisher hat Google sehr selbstbewusst vertreten, sein Projekt „Google Book Search” sei urheberrechtlich unbedenklich, da vom amerikanischen „Fair-use-Prinzip” gedeckt. Ein Vergleich sah eine pauschale Vergütung der betroffenen Autoren vor. Doch nun wird dieses sog. Google Book Settlement von allen Seiten mit Kritik befeuert: In Frankreich muss sich Google vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, ohne gültige Erlaubnis geschützte Werke digitalisiert zu haben. Und dass der Vergleich in seiner ursprünglichen Form von dem zuständigen Gericht in New York genehmigt wird, ist mittlerweile ausgeschlossen. Das wurde nämlich vom amerikanischen Justizministerium angewiesen, die Vereinbarung zu kippen.
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Wochenrückblick: DFL, Vorratsdaten, Hadopi

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+++ OLG Düsseldorf weist Klage der DFL gegen das BKartA zurück

+++ LG Berlin schränkt Haftung für User-Postings in Online-Foren ein

+++ VG Köln: HanseNet muss Vorratsdaten speichern

+++ Bankdaten: Neues Transfer-Abkommen zwischen EU und USA

+++ Landesmedienanstalten verhängen Bußgelder gegen Call-in-Shows

+++ Frankreichs Nationalversammlung segnet HADOPI-Gesetz ab

+++ Creative Commons untersucht Bedeutung von „non-commerical”

+++ Google beteiligt Verlage an neuem Nachrichtendienst „Fast Flip”

+++ a2n: Barcamp zur Zukunft der Musikindustrie Artikel vollständig lesen