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Bundesregierung zu Abmahnungen

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Im Februar befand sich unter den „Schriftlichen Fragen“ der Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung auch folgende Aufforderung: Die Abgeordnete Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke) verlangte Auskunft darüber, welche Pläne die Bundesregierung hinsichtlich Abmahnungswellen verfolgt. Es ging ihr dabei vor allem um den Schutz der Bürger, Händler und Gewerbetreibenden vor den Kosten, die den abmahnenden Anwälten zu erstatten sind – nicht selten für Abmahnungen nur sehr leichter Rechtsverletzungen. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: BVerfG-Urteile, Datentransfer, unerlaubte Werbung

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+++ Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein verfassungswidrig

+++ Medienbeteiligungsverbot für Parteien ist verfassungswidrig

+++ Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab dem 1. April

+++ Presserat: Kein Missbrauch durch Bildblog

+++ Neues Sicherheitsabkommen zwischen Washington und Berlin

+++ WAZ und WDR kooperieren miteinander

+++ Gesetz gegen unerlaubte Telefonanrufe in Aussicht Artikel vollständig lesen

Geistliche zweiter Klasse

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Geistliche sind vor Zugriffen der Polizei weitgehend geschützt, bei ihnen sollen sich die Gläubigen offen aussprechen können. Für die muslimischen Geistlichen (Imame) in Deutschland gilt das aber nicht. Weil der Islam hier nicht als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft gilt, werden Imame von den Schutzvorschriften der Strafprozessordnung nicht erfasst. Sie haben kein Zeugnisverweigerungsrecht und ihre Telefone und Räumlichkeiten sind nicht schutzwürdiger als die von Normalbürgern.

Auch bei der Novellierung des BKA-Gesetzes sollen Geistliche als Berufsgeheimnisträger vor den geplanten Anti-Terror-Maßnahmen, darunter die „Online-Durchsuchung“, geschützt sein. Und hier stellt sich wieder die Frage nach der Einstufung der Imame, die schließlich besonders von Überwachungseingriffen bedroht sind.

„Imame abhören erlaubt“ – Ein Artikel in der taz beschäftigt sich mit der Frage, warum Imamen im BKA-Gesetz kein Schutz eingeräumt werden soll. Artikel vollständig lesen

Internationaler Tag für freie Meinungsäußerung im Internet

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Bild: Reporter ohne Grenzen

Heute findet der erste „Internationale Tag für freie Meinungsäußerung im Internet“ statt. Ab 11 Uhr mitteleuropäischer Zeit kann für 24 Stunden mit einer virtuellen Figur gegen Internetzensur demonstriert werden. Auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite sollen auf nachgebildeten Schauplätzen solcher Länder, in denen die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist, die Protest-Aktionen stattfinden. Zu diesen Ländern zählen China, Kuba, Ägypten, Burma, Eritrea, Nordkorea, Tunesien, Turkmenistan und Vietnam. Initiiert wird der Gedenktag von der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen.

Die Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen. Artikel vollständig lesen

Nur religionsfeindlich, nicht antisemitisch

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Kinderbuch bleibt erlaubt

Das Kinderbuch „Wo bitte geht’s zu Gott?, fragte das kleine Ferkel“ wird nicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Einen entsprechenden Antrag hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Bundesprüfstelle für gefährdende Medien (BPjM) gestellt. Die Geschichte, in der ein Ferkel und ein Igel Gott suchen, hatte wegen Karikaturen eines Rabbis, Bischofs und Imams für Streit gesorgt. Kritisiert wurden vor allem die einschüchternden Bilder und teilweise überzeichneten bzw. falschen Darstellungen der drei Weltreligionen. Artikel vollständig lesen

„Wenn Leute Bücher lesen wollen, dann kaufen sie Bücher“

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Foto: Paulo Coelho

Paulo Coelho, brasilianischer Schriftsteller, ist begeistert von den Möglichkeiten des Internets. Er profitiere nicht nur von den einfachen und schnellen Kommunikationsmöglichkeiten, mittels derer er mit seinen Lesern aus aller Welt in Kontakt treten könne. Coelho nutzt das Internet auch zur Vermarktung seiner Bücher. Nicht jedoch durch altbekannte Werbung, sondern auf eine Weise, die bei den traditionellen Urheberrechtlern, den Verlagen und einigen Autoren-Kollegen auf wenig Gegenliebe stößt: Leser können sich seine Werke in verschiedenen Sprachen kostenlos im Internet herunterladen. Das besondere daran? Es sind allesamt Raubkopien, die Coelho selbst unter dem Decknamen „Pirate Coelho“ auf einer Website zusammen gesammelt hat. Seine Erfahrungen: Die Copyright-Sünden vermiesen ihm nicht das Geschäft, im Gegenteil, er hat einen Umsatzgewinn zu verzeichnen. Nach seiner These werden er und seine Texte auf diese Weise weithin bekannt. „Die Leute laden sich das Buch herunter, beginnen zu lesen. Und wenn es ihnen gefällt, fragen sie nach und wollen das Buch kaufen.“

Wer mehr über seine Experimente erfahren möchte: Das Literatur Cafè© stellt ein Video mit einem Vortrag von ihm bereit.

(via)
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Wochenrückblick: Neues Grundrecht, Microsoft, MeinVZ

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+++ Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung

+++ Zwangsgeld gegen Microsoft verhängt

+++ Europaradio geht auf Sendung

+++ ICANN und Network Solutions wegen Betruges angeklagt

+++ StudiVZ startet MeinVZ

+++ Bundesnetzagentur geht gegen „Gewinnspiel-Anrufe“ vor

+++ Sicheres Surfen für Kinder

+++ Sammelbeschwerde von 34.443 Bürgern erreicht Karlsruhe Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Brockhaus, Wikileaks, Vertragsfallen

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+++ Mit gutem Beispiel: Keine IP-Adressen-Speicherung in Datenschutzbehörde

+++ „Spickmich.de“: Auch in der Hauptsache erfolgreich

+++ Mehr Platz im Regal: Brockhaus geht online

+++ Verfassungsbeschwerde gegen PC-Gebühr unzulässig

+++ US Gericht lässt Wikileaks sperren

+++ Deutliche Worte: LG Hanau zu Vertragsfallen im Internet

+++ DSDS: KJM will 100.000,- Euro Bußgeld Artikel vollständig lesen

In 2 Tagen mit 120 Leuten 1 Unternehmen gründen

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Der IT-Unternehmer Cem Basman hörte von einer Idee, bloggte sie und setzte sie flugs in die Tat um: Eine Unternehmensgründung, gänzlich ungeplant, mit spontan zugereisten Teilnehmern, in gerade einmal 48 Stunden. Binnen dieser Frist musste die richtige Idee gefunden, ein Konzept erstellt und ausgearbeitet, am Ende die Limited bestellt werden.

Das folgende Video gibt einen Einblick in das Experiment. Artikel vollständig lesen

Niederlande: Journalisten als Ermittler tätig

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In den Niederlanden und USA herrscht Unklarheit über das plötzliche Verschwinden der damals 18jährigen Amerikanerin Natalee Holloway. Vor knapp drei Jahren ist das Mädchen auf der Antillen-Insel Aruba verschwunden. Verdächtigt wurde bis zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2007 der Niederländer Joran van der Sloot – er hatte Holloway offenbar als letzter gesehen.

In einer Fernsehsendung des niederländischen Privatsenders SBS 6 gab der Reporter Peter de Vries seine Lösung des Falls der Öffentlichkeit kund: anhand von abgehörten Gesprächen versuchte er die frühere Verdächtigung van der Sloots zu bestätigen. Hierfür wurde sogar ein Auto mit versteckten Kameras und Mikrophonen ausgestattet. In einem aufgezeichneten Gespräch bekannte sich der mutmaßliche Täter dazu das Mädchen ertränkt zu haben.

Die Unterstützung der Polizei durch investigative Journalisten sorgt bei Juristen für Bauchschmerzen:

Kritiker erklärten zu der Sendung, es sei bedenklich, wenn Journalisten die Ermittlungsarbeit der Polizei übernähmen. Wenn Polizisten ein Geständnis mit versteckter Kamera aufzeichneten, werde es nicht vor Gericht als Beweismittel akzeptiert. In diesem Fall sei dies aber möglich. Dabei könnten die Rechte des Verdächtigen auf einen ehrlichen Prozess verletzt werden, hieß es.

„Niederlande: SBS erzielt Rekordquote mit „Geständnis-Show“ “ – epd-Medien. Artikel vollständig lesen