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J!Cast: Staatliche Überwachung von E-Mails

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Der aktuelle J!Cast dreht sich rund um Fragen der E-Mail-Überwachung. In Ermittlungsverfahren geschieht es gelegentlich, dass die Staatsanwaltschaft auf E-Mails von Verdächtigen zugreift, um möglicherweise wichtige Informationen zu erlangen. Das Problem ist jedoch: Die Überwachung von E-Mails ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.

Mit diesen und weiteren Probleme beschäftigen sich J!Casterin Laura Dierking und ihr Interviewpartner Dr. Marc Störing.

Zum J!Cast 61 „E-Mail-Überwachung“. Artikel vollständig lesen

EU und USA planen Abkommen über Datenaustausch

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Die USA und die Europäische Union planen nach Auskunft der New York Times ein Abkommen, durch das ein umfassender Datenaustausch ermöglicht werden soll. Schon seit Februar 2007 laufen die Verhandlungen. Nun fand im Juni ein Gipfeltreffen zwischen Präsident Bush und den Europäischen Regierungschefs in Slowenien statt, bei dem auch dieses Thema zur Sprache kam.

Sinn und Zweck des Abkommens ist es, verdächtiges Verhalten aufzuspüren, sowie „transnationale Kriminalität“ und Terrorismus effektiver vorzubeugen und zu bekämpfen. Rechte könnten mit Hilfe der Daten und Informationen fremder Staaten leichter durchgesetzt werden. Möglicherweise werden auch die Kosten, die bislang bei einer Datenübermittlung anfallen, gemindert. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Elternhaftung, Top Level Domains, „Elena“

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+++ Bundesmelderegister geplant

+++ Alles ist möglich: Neue Top Level Domains

+++ ZDF und „Zeit online“ vereinbaren Internet-Kooperation

+++ Eltern haften für ihre Kinder – im Internet

+++ BGH: Heide Simonis vs. BILD

+++ ELENA: Kabinett fasst Beschluss zum elektronischen Einkommensnachweis

+++ Neuer Gesetzentwurf zum Kredit-Scoring
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Schmerzensgeld wegen Darstellung als Mörder-Ehefrau

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50.000 EUR Schmerzensgeld steht der Klägerin eines Rechtsstreits gegen eine große Boulevardzeitung wegen einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zu. Dies entschied das Landgericht München I Anfang Juni.

Die beklagte Zeitung hatte mit dem Titel „Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer“ über die Klägerin und ihren einer Straftat verdächtigen Ehemann berichtet. Sie schrieb: „Mit 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner Krankenschwester Fiona Z. [Name und Beruf durch das Gericht geändert] war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto“. Artikel vollständig lesen

Schweden verabschiedet sich von TK-Geheimnis

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Während hier zu Lande Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung für Empörung sorgern, kämpfen Datenschützer in Schweden mit ganz anderen Problemen. Das Parlament plant am Mittwoch ein Gesetz zu verabschieden, indem es den militärischen Geheimdienst („Försvarets Radioanstalt“) verpflichtet, die kabelgebundene Kommunikation zu überwachen. Funkverkehr wird bereits überwacht. Über die Vorratsdatenspeicherung hinausgehend sollen neben Verbindungsdaten auch die Inhalte gespeichert und beobachtet werden.

„Am Wochenende kam nun den KritikerInnen in womöglich letzter Minute ein Skandal zu Hilfe. Offenbar ein Insider hat der Datenschutzbehörde gesteckt, dass die FRA schon in der Vergangenheit ihre eigentlichen Befugnisse weit überschritten hat: So hat sie seit den neunziger Jahren Informationen über mehr als 100 Personen – u.a. Geschäftsleute – mit Kontakten nach Russland gesammelt, obwohl es keinerlei Anhaltspunkt für eine mögliche terroristische oder militärische Gefährdung gab. Nun sprechen einige Koalitionsabgeordnete von „Bauchschmerzen“ und „wachsenden Bedenken“. Stimmen nur vier gegen die Regierungslinie könnten sie das Gesetz kippen.“

„Orwell in Schweden“ bei der taz. Artikel vollständig lesen

LL.M. in Intellectual Property Law in München

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Das „Munich Intellectual Property Law Center“, kurz „MIPLC“, bietet einen LL.M.-Studiengang zum Intellectual Property Law an. Das Zentrum ist eine Kooperation zwischen dem Max Planck Institute for Intellectual Property, Competition and Tax Law, den Universitäten Augsburg und München und der George Washington University Law School in Washington, D.C.. An dem Aufbaustudiengang nehmen Studierende aus aller Welt teil. Verglichen mit den anderen in Deutschland angebotenen LL.M.-Programmen ist das Münchner Angebot jedoch nichts für einen knappen Geldbeutel.
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Warum der Datenschutz ignoriert wird

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Warum geben mehrere Millionen Menschen sämtliche Intimitäten der Internet-Öffentlichkeit preis? „Ausziehen 2.0“ heißt der Titel eines Artikels in der ZEIT, der sich damit befasst, wie sich der Umgang mit der Privatheit gewandelt hat und welche Rolle hierbei die technischen Entwicklungen und Medien spielen. Und wie sich eine allzu große Offenheit und Naivität mit den eigenen persönlichen Daten rächen kann.

„In einer Studie des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater gab ein Drittel der 300 Befragten an, sich im Netz über ihre Bewerber zu informieren. Über die Hälfte davon hatten bereits einen Bewerber aufgrund solcher Recherchen abgelehnt. So höhlt die Online-Suche das Allgemeine Gleichstellungsgesetz aus (…). Gerade in den privaten Online-Profilen steht alles, was in der Bewerbungsmappe aus gutem Grund nicht steht: die ehrliche politische Meinung, der Grund für die Studiendauer, Krankheiten oder Hobbys mit Verletzungsrisiko. Möglicherweise ist die Hälfte davon nicht einmal so gemeint. Möglicherweise wird die andere Hälfte vom Personalverantwortlichen falsch interpretiert. Zur Richtigstellung aber bleibt keine Chance.“

„Ausziehen 2.0“ bei der ZEIT. Artikel vollständig lesen

UWG-Reform: Regierungsentwurf verabschiedet

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Lange hat es gedauert, aber nun scheint Bewegung in die Umsetzung der „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ gekommen zu sein. Ende Mai hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Artikel vollständig lesen

BGH: Es war Ernst und deshalb in Ordnung

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Ein Gastbeitrag von Phillip Hofmann.

Der erste Zivilsenat des BGH hat in seinem Revisionsurteil vom 5. Juni 2008 entschieden: Wird das Persönlichkeitsrecht einer prominenten Person durch die einwilligungslose Verwendung ihres Namens in Werbeanzeigen betroffen, so muss es hinter der Meinunsfreiheit zurück treten – jedenfalls sofern der Schutzbereich der Meinungsfreiheit wegen des öffentlichen Interesses eröffnet ist und keine Beeinträchtigung der ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts angenommen werden kann. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche wurden somit für unbegründet erachtet.

Im vorliegenden Fall wehrten sich Dieter Bohlen (AZ: I ZR 223/05) und Ernst August Prinz von Hannover (AZ: I ZR 96/07) gegen die unerlaubte Verwendung ihrer Namen im Rahmen einer Werbekampagne des Tabakkonzerns „British American Tobacco“ aus dem Jahre 2000. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: All of MP3, Wikipedia, Volksverhetzung

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+++ Musikindustrie lässt Klage gegen „All of MP3“ fallen

+++ LG Hamburg: Keine Haftung für Wikipedia-Artikel

+++ BVerfG zur Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

+++ RBB: Rundfunkgebührenverteilung ungerecht

+++ E-Justiz europaweit im Anmarsch

+++ Betriebsverbot für schnurlose Telefone Artikel vollständig lesen