Das Recht der freien Meinungsäußerung gemäß Artikel 10 EMRK schützt auch den Einsatz versteckter Bild- und Tonaufnahmen. Dies hat der EGMR gestern entschieden (Az. 21830/09). Insbesondere kann dies gelten, um Missstände zu belegen und dubiose Geschäftemacher zu überführen. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Aufdeckung von Missständen überwiege dabei die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen aus Artikel 8 EMRK. Artikel vollständig lesen
Das OLG Dresden hat eine weitere Entscheidung in der Auseinandersetzung zwischen Blizzard und Bossland gefällt (Az.: 14 U 1127/14). Demnach darf der Bot-Anbieter die Client-Software für die beiden Spiele World of Warcraft und Diablo III nicht zu gewerblichen Zwecken vervielfältigen. Die Entscheidung stellt das Geschäftsmodell professioneller Bot-Programmierer entscheidend in Frage. Wir haben den Volltext beim Gericht angefordert und möchten unseren Lesern hier eine Analyse anbieten. Artikel vollständig lesen
+++ Wirtschaftsministerium: Gesetzesentwurf für öffentliche WLAN-Netze
+++ Datenschutzbeauftragte Voßhoff: „Effiziente Kontrolle ist so nicht leistbar ”
+++ Interne Computerspionage bei der „taz”
+++ Geheimdienste klauten SIM-Karten-Schlüssel
+++ Gesetzesentwurf: BND mit neuen Befugnissen zur Abwehr von „Cyber-Gefahren”
+++ Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank nicht automatisch zu löschen
+++ Yandex legt Kartellbeschwerde gegen Google ein
+++ FAA: Regelwerk für kommerzielle Drohnenflüge in den USA
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Das Chaos rund um die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie in Deutschland nimmt kein Ende. Wie Carlo Piltz in seinem Blog meldet, haben nun die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder erneut die unzureichende Umsetzung der Richtlinie in Deutschland kritisiert – und stellen sich damit gegen die deutsche Bundesregierung und die Europäische Kommission.
Zur Erinnerung: Schon im Mai 2011 hätte Deutschland die Neufassung der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG (im Volksmund auch Cookie-Richtlinie genannt) in deutsches Recht umsetzen müssen. Passiert ist seitdem nichts. Vor ziemlich genau einem Jahr bestätigte dann überraschend die EU-Kommission gegenüber Telemedicus: Eine Umsetzung ist in Deutschland gar nicht erforderlich. Die Kommission halte das bestehende Recht für ausreichend, um den Anforderungen der Richtlinie zu genügen. Genauso sieht das die deutsche Bundesregierung.
Dem widersprechen nun die deutschen Datenschutzbehörden: Das deutsche Recht reiche nicht aus, um die Richtlinie umzusetzen. Die absurde Geschichte der Cookie-Richtlinie ist um ein weiteres kurioses Kapitel reicher. Artikel vollständig lesen
+++ Datenschutzbeauftragte: Cookie-Richtlinie immer noch nicht umgesetzt
+++ Bundeskabinett stellt Weichen für große Frequenzversteigerung
+++ EU-Parlament beschließt Richtlinie zum Datenaustausch über Verkehrsverstöße
+++ Breitbandausbau: Bundesnetzagentur wirft TK-Unternehmen „Rosinenpicken” vor
+++ Internet-Community ringt um Unabhängigkeit der ICANN
+++ Filehoster Rapidshare gibt auf Artikel vollständig lesen
Die 10. Auflage des Fromm/Nordemann datiert aus dem Jahre 2008. Ganze sechs Jahre später ist nun die 11. Auflage erschienen. Bereits im Vorwort weisen die Herausgeber auf eine Vielzahl der zwischenzeitig (hauptsächlich im Jahr 2013) ergangenen Gesetzesreformen hin: Die neue Auflage berücksichtigt u.a. das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach §§ 87f bis 87h UrhG, die „Open-Access-Klausel“ für wissenschaftliche Publikationen in § 38 Abs. 4 UrhG, Regelungen zum Schutz ausübender Künstler in §§ 79, 79a UrhG, zu verwaisten und vergriffene Werken in §§ 61 bis 61c, zur Abmahnung in § 97a UrhG sowie zum Verbrauchergerichtsstand in § 104a UrhG.
Auch ohne die Vielzahl der gesetzlichen Änderungen war die Neuauflage des Fromm/Nordemann aber lange erwartet worden. Denn der Bereich des Urheberrechts zeichnet sich durch eine ständige Fortentwicklung aus. Insbesondere der Einfluss des Internet erweitert und verändert die Art und Weise, wie urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden (eingehend dazu Dreier/Leistner, GRUR-Beilage 1/2014, 13 ff.). Dementsprechend agil stellt sich auch die Rechtsentwicklung und damit der Anspruch an ihre Kommentierung dar. Artikel vollständig lesen
„Für ein Web ohne nervige Werbung!“. So lautet das Credo des deutschen Unternehmens Eyeo GmbH für ihr beliebtes Browser-Plugin Adblock Plus. Kostenlos kann mit dieser Open-Source Software jeder Internetnutzer unerwünschte Werbeelemente auf Webseiten gezielt ausblenden (lassen). Sehr praktisch, nimmt doch Werbung in digitalen Inhalten zunehmend einen prominenten und teils aufdringlichen Platz ein. Weniger praktisch, als vielmehr wettbewerbsbehindernd sehen das diverse Publisher, Onlinevermarkter und Verlage. Gleich in mehreren gerichtlichen Verfahren muss sich die Betreiberin daher bekanntlich erwehren. Zeitnah, bereits Ende März wird das erste Urteil aus München erwartet. Artikel vollständig lesen
+++ 18. Februar: Chancen und Risiken digitalen Regierens, Berlin
+++ 18./19. Februar: Mit Recht in die Digitale Zukunft, Göttingen
+++ 20. Februar: Meet in the LawCloud, München
+++ 25. Februar: Unternehmensdaten im Visier von Cybercrime und Nachrichtendiensten, Köln
+++ 05. März: Wiki-Immunity, Berlin
+++ 07. März: IT-LawCamp 2015, Frankfurt a.M.
+++ 20. März: Urhebervertragsrecht in der Reform, München
+++ 24. März: IT-Entwicklungen im Gesundheitswesen, Frankfurt a.M.
Mit ein wenig Verspätung startet nun auch die Telemedicus-Veranstaltungsübersicht ins neue Jahr. Sollten Sie Ihre Veranstaltung hier nicht wiederfinden, obwohl sie einen Bezug zu den Themenbereichen Informations-, Urheber- & Medien- oder Datenschutzrecht aufweist, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis (Kontakt). Auch über Veranstaltungshinweise aus dem IT- und Medienbereich würden wir uns freuen. Artikel vollständig lesen
Können Hersteller ihren Vertragshändlern verbieten, ihre Produkte über Online-Plattformen zu vertreiben? Diese Frage beschäftigt in letzter Zeit immer wieder die Gerichte. Einen besonders interessanten Fall hat das Landgericht Frankfurt letzten Sommer entschieden (Az.: 2-03 O 128/13). Demnach kann ein Hersteller von Luxusparfums den Vertrieb über Plattformen wie Amazon jedenfalls nicht deshalb verbieten, weil er ein luxuriöses Verkaufsumfeld anstrebt.
Eine interessante Entscheidung – die im Ergebnis zwar richtig ist, aber auch einige Fragen offen lässt. Gibt es einen kartellrechtlichen Prestigeschutz im Zusammenhang mit einem selektiven Vertriebssystem? Welche Wirkung hat die sogenannte „Logoklausel”? Und wie weit reicht die Vertikal-GVO? Insbesondere diese Fragen möchte ich in der folgenden Besprechung klären. Artikel vollständig lesen
+++ Netzneutralität: FCC-Chef Wheeler will strikte Regelung in den USA
+++ Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen kommt
+++ Löschbeirat: Google soll großzügiger löschen
+++ Gebühren für Informationszugang nicht per se Verletzung von Art. 10 EMRK
+++ Telekom will Internet der kurzen Wege stärken
+++ NSA-Überwachung von Ausländern anscheinend eingeschränkt
+++ AG Berlin-Urteil: Double-Opt-In-Bestätigungsmail ist unerwünschte Werbung Artikel vollständig lesen