Der EuGH hat letzte Woche zum Umfang des Urheberschutzes an Computerprogrammen entschieden. Der britische High Court of Justice wollte in seiner Vorlage wissen, ob der Urheberschutz die Funktionalität eines Computerprogramms umfasst. Dieses verneinte der EuGH. Als Begründung führte er hierzu aus:
„Ließe man nämlich zu, dass die Funktionalität eines Computerprogramms urheberrechtlich geschützt wird, würde man zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnen, Ideen zu monopolisieren.“
Aus Sicht des EuGH seien daher die Vervielfältigung der Funktionalität eines Computerprogramms sowie Vorbereitungshandlungen hierfür zulässig. Wichtige Einschränkung: Wenn Zugang zum Quell- und Objektcode des Computerprogramms verschafft wurde, würde eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Weiter zur Entscheidung des EuGH vom 02.05.2012.
Telemedicus zum Schlussantrag des Generalanwalts Bot. Artikel vollständig lesen
Am Freitag hat die Bundesnetzagentur ihren Bericht für das Jahr 2011 veröffentlicht. Der neue Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann betont für den Bereich der Telekommunikation:
„Insbesondere die Entwicklung des Internets erhöht die Anforderungen an die Datenübertragung – wer hier nicht in leistungsfähige Netze investiert, kann in diesem Marktumfeld schnell auf der Strecke bleiben.“
Glasfaseranschlüsse finden allerdings auch im Jahr 2011 keine nennenswerte Verbreitung in der Bevölkerung. Trotz Bemühungen der Telekom und anderen Teilnehmern bleiben große Investitionen in den Glasfasernetzausbau aus.
Zur Pressemitteilung
Zum Jahresbericht Artikel vollständig lesen
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Der chinesische Bildschirmhersteller Proview hat Apple möglicherweise beim Erwerb der Rechte an der Marke „iPad“ in China rechtlich ausgetrickst. Das vermutet Dan Harris in einer nicht nur rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen und politischen Analyse des Falles:
[…] it seems that Proview tricked Apple into believing that Apple had purchased the iPad name in China from Proview when, in fact, under Chinese law, Apple had not.
Zur Erinnerung: Apple hat im vergangenen Jahr einen Rechtsstreit um die Marke „IPAD“ in China verloren. Die chinesischen Behörden konfiszierten daraufhin einige iPads. Derzeit finden Vergleichsverhandlungen in der Berufungsinstanz statt. Der Vergleichsdruck auf Apple dürfte deutlich gestiegen sein: Proview hat inzwischen auch auf heimischen Terrain in Kalifornien eine Klage gegen Apple erhoben.
Dan Harris stellt in seinem Artikel die schwierige Interessenlage für China dar und warum der Rechtsstreit nur durch einen Vergleich enden kann:
The court should rule one way, but it really does not want to do so. […] If Proview defeats Apple in their various Chinese lawsuits, the end result will almost certainly be that Proview will end up owning the iPad name in China. That would not be a good thing for China. The world would freak out even more about China’s IP protections and at least some foreign companies would cite this case to justify not going into China, not selling their product into China, not working with Chinese companies, and even not buying from China. None of this would be good for China.
Man hat ja viel zu erdulden, wenn man sich mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs beschäftigt. Eine besonders haarsträubende Besonderheit ist mir erst kürzlich aufgefallen: Der EuGH hat offenbar über Jahrzehnten hinweg irreführende Fundstellen seiner Urteile angegeben. Das hat zur Folge, dass alleine in die deutschsprachige Fachliteratur mehrere Tausend falsche Verweise aufgenommen wurden. Artikel vollständig lesen
Im Dezember 2011 hat Schleswig-Holstein als letztes Bundesland dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) zugestimmt. Dieser beinhaltet ein verändertes Zahlungsmodell: Ab dem 01.01.2013 wird ein einheitlicher Rundfunkbeitrag pro Wohnung für die Bürgerinnen und Bürger berechnet. Die Zahlungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Mieter und den jeweiligen Rundfunkgeräten. Auch für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ergeben sich Änderungen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben eine Informationsseite zur neuen Rechtslage eingerichtet.

Die Website vermittelt der Allgemeinheit einen gelungenen Überblick zum Themenbereich.
Link zur Website.
Link zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
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