Torben Stühmeier vom Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie hat sich mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage befasst. Sein Beitrag – online seit Juni 2011 – beleuchtet es aus ökonomischer und ordnungspolitischer Perspektive. Danach ist ein weiteres Schutzrecht unangebracht: Das bestehende Urheberrecht würde ausreichen, um Rechte durchzusetzen.
Ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger würde parallel zum Urheberrecht der Redakteure bestehen. Dieses doppelte Schutzrecht auf ein und demselben Inhalt führt ex ante zu Ineffizienzen hinsichtlich der Erstellung von Inhalten und ex post zu Ineffizienzen
hinsichtlich der Verbreitung von Inhalten. Potenzielle Lizenzzahlungen werden sich anhand der Reichweite der Angebote richten. Somit befördert ein Leistungsschutzrecht gerade nicht eine Vielfalt der Presse, sondern bestärkt tendenziell die Ausrichtung anhand des Mainstreams.
„Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Eine ordnungspolitische Analyse”.
Zur Webseite des „Düsseldorf Institute for Competition Economics” (DICE).
Das erste Gesetz zur Gewährleistung der Netzneutralität in Europa kommt aus den Niederlanden. Die Netzgemeinde reagiert zu großen Teilen positiv und hofft auf eine Signalwirkung für die restlichen Mitgliedstaaten. Insbesondere die Regelung zum gleichberechtigten Transport von Daten (Best-Effort Prinzip) durch den stark regulierten Einsatz der Deep Packet Inspection-Technologie (DPI) sorgt für Aufsehen.
Die niederländische Organisation Bits of Freedom verkündete die Botschaft entsprechend begeistert:
The net neutrality law prohibits internet providers from interfering with the traffic of their users […] In addition, the law includes an anti-wiretapping provision, restricting internetproviders from using invasive wiretapping technologies, such as deep packet inspection (DPI). They may only do so under limited circumstances, or with explicit consent of the user, which the user may withdraw at any time. The use of DPI gained much attention when KPN admitted that it analysed the traffic of its users to gather information on the use of certain apps. […] Bits of Freedom, the Dutch digital rights movement which campaigned for these provisions, applauds the new law. It considers this a historical moment for internet freedom in The Netherlands and calls on other countries to follow the Dutch example.
Zur Mitteilung von Bits of Freedom Artikel vollständig lesen
Die VG Wort hat sich in einem gestern veröffentlichen Positionspapier zur aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung des Urheberrechts geäußert. Darin setzt sie sich überwiegend dafür ein, das bisherige Urheberrechtssystem beizubehalten. Insbesondere die Stellung der Verwertungsgesellschaften betont sie:
Verwertungsgesellschaften kommt gerade in der digitalen Welt eine besonders wichtige Aufgabe zu; sie sind als Treuhänder der Autoren und Verlage und als zentrale Rechtevermittler und Anlaufstellen für Nutzer unverzichtbar.
Die teilweise befürwortete Fair Use-Doktrin lehnt sie jedoch ab.
Das Positionspapier der VG Wort.
Zur Meldung auf urheberrecht.org. Artikel vollständig lesen
Das ACTA-Abkommen muss vorerst auch ohne die Schweiz auskommen. Denn der Bundesrat der Schweiz hat das Abkommen nicht unterzeichnet, wie er gestern bekannt gab. Grund ist die an dem Abkommen in der Öffentlichkeit laut gewordene Kritik. Diese Kritik nehme der Bundesrat ernst. Eine Unterzeichnung solle erst erfolgen, wenn die Kritikpunkte geklärt sind.
Das Inkrafttreten des Abkommens steht daher zunehmend in Frage. Auch Deutschland hat das ACTA-Abkommen auf Grund der öffentlichen Kritik bislang nicht unterzeichnet. Die EU hat zwar unterzeichnet. Die zuständige EU-Kommissarin beschwichtigte die ACTA-Kritiker jedoch Anfang Mai wieder: „Macht euch keine Sorgen mehr wegen ACTA“.
Zur Pressemitteilung der Schweiz.
Zum Bericht bei heise online. Artikel vollständig lesen
Der Streit über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nimmt kein Ende. Kernpunkt: Die Richtlinie sieht vor, Telekommunikationsdaten anlasslos sechs Monate zu speichern. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht einen enormen Überarbeitungsbedarf. Anders sieht das ihr Kollege Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich.
Ein Konsens der Minister ist nicht in Sicht. Ein Angebot zur Zusammenarbeit hat Friedrich heute ausgeschlagen. Schnarrenberger hatte darum gebeten, gemeinsam die EU-Kommission zu einer Überarbeitung der Richtlinie zu bewegen. Die geltende Richtlinie sei völlig in Ordnung, so Friedrichs Reaktion. Sowohl ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch die EU-Richtlinie lägen als Grundlage für einen deutschen Gesetzesentwurf vor.
Die Meldung bei tagesschau.de.
Heise online zum Angebot von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Artikel vollständig lesen
Creative Commons und eine GEMA-Mitgliedschaft: Beides zusammen verträgt sich nicht. Bedeutet das, Songschreiber werden ihre CC-Musik niemals zu Geld machen können? Wolfgang Senges – Mitinitiator der „Cultural Commons Collecting Society“ (C3S) – meint: Auch freie Musik braucht ein Vergütungssystem! Und er besänftigt die Gemüter:
„Das Ziel der C3S ist nicht die Torpedierung der GEMA oder die Unterwanderung des Urheberrechts. Creative Commons setzt ebenso auf dem Urheberrecht auf, wie die Lizenzen der traditionellen Verwertungsgesellschaften.
Es braucht jedoch eine Alternative, die den übrigen Musikern dient. Denjenigen, die keine Mitglieder traditioneller Verwertungsgesellschaften sein können oder wollen. ”
Klingt spannend. Die GEMA-Alternative könnte noch in diesem Jahr gegründet werden. Doch wird eine C3S das Verwertungsmonopol aufbrechen können? Fest steht: Musik mit freier Lizenz lässt sich gerade nur schwer monetarisieren. Die C3S soll genau das ändern.
Zum Beitrag auf neumusik.com.
Homepage der C3S. Artikel vollständig lesen
Wie weit darf das Internet staatlich reguliert werden? Dieser Frage widmen sich die Autoren der „Internet & Gesellschaft Co:llaboratory“ in dem Paper „Grenzen der Internetfreiheit“. Nationale wie internationale Rechtsnormen beschränken die Meinungs- und Informationsfreiheit, so die Verfasser. Jedoch ist man sich weder innerhalb der EU noch völkerrechtlich einig, wieviel Freiheit zwingend übrig bleiben muss.
„Wenn wir akzeptieren, dass auch die Internetfreiheit Grenzen hat, müssen wir genauer hinschauen wie moderne Begrenzungsverfahren – Blocken oder Filtern, Blacklisten oder Whitelisten – funktionieren und vor allem, wie sie legitimiert sind. Diese Verfahren dürfen nicht nur sehr begrenzt zum Einsatz kommen, weil sie das Potential haben, die Freiheit als Regelfall zur Ausnahme zu machen, sondern sie müssen selbst rechtlich begrenzt und an externe, unabhängige Kontrollverfahren gebunden werden. Das Problem der „Schrankenschranke“, der Begrenzung für Begrenzungen, ist in der Rechtsphilosophie weitläufig erörtert. (…)
Nicht nur Jugendliche testen im Netz ihre Grenzen, sondern auch Gesetzgeber.“
Das Paper diskutiert verschiedene Regelungmodelle. Hervorgehoben wird auch die Position des Internetnutzers: Als Kunde wählt er genau das Unternehmen aus, das transparent und im Interesse der Nutzer agiert.
Die Publikation spricht den Leser durch teilweise provokante Aussagen mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen anhand aktueller Beispiele aus verschiedenen Staaten an.
Zur Publikation „Grenzen der Internetfreiheit“. Artikel vollständig lesen
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Überprüfung von mehr als 13.000 bayerischen Webseiten auf ihren datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics durchgeführt. Es kommt zu dem vernichtenden Ergebnis, dass das von 2.449 Anbietern genutzte Tracking-Tool in nur 78 (d.h. 3%) der Fälle datenschutzkonform verwendet wurde.
Die vom BayLDA programmierte Software prüfte die Webseiten anhand der folgenden Vorgaben:
Konkret ist jeder einzelne Webseitenbetreiber in der Pflicht, Google Analytics nur einzusetzen, wenn
• der von Google vorbereitete Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schriftlich abgeschlossen worden ist,
• die Datenschutzerklärung auf der Webseite auf den Einsatz von Google Analytics und die bestehenden
Widerspruchsmöglichkeiten hinweist und über die damit verbundenen Datenverarbeitungen aufklärt,
• die Anonymisierungsfunktion im Quellcode eingebunden ist und,
• falls diese Anonymisierungsfunktion bisher nicht eingesetzt war, ein bisher bestehendes Google-Analytics-Profil geschlossen wird, um die Löschung (der noch nicht datenschutzkonform generierten) Altdaten sicherzustellen.
Damit knüpft das BayLDA an die Verhandlungen des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten mit Google um eine Anpassung des Dienstes an. Schon im November 2009 hatte der Düsseldorfer Kreis – das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten – die Voraussetzungen formuliert, unter denen die Analyse des Nutzerverhaltens bei Internetangeboten datenschutzrechtlich zulässig sei.
Das BayLDA hält auch an der Auffassung fest, dass es sich bei der Verwendung von Google Analytics um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG handelt. Ein Bußgeldverfahren soll den bayerischen Webseitenbetreibern allerdings erst drohen, wenn diese sich nach entsprechender Aufforderung einer Anpassung des Tools verweigern.
Zur Pressemitteilung des BayLDA.
Zur Meldung bei Internet-Law.de. Artikel vollständig lesen
Heute veranstalten die Grünen in Leipzig eine Diskussion zur Zukunft des Urheberrechts.
Die Debatte um das Urheberrecht ist in vollem Gange. Eine Lösung der Urheberrechtsproblematik im Internet ist jedoch nicht in Sicht. Es macht sich entweder Resignation oder Mut breit. Zwischen Kulturpolitikern, Urhebern, Rechteverwertern und Netznutzern sind die Fronten klar – aber verhärtet. Die undemokratische Art und Weise wie ACTA von der herrschenden Politik ins Spiel gebracht wurde gibt der Debatte neuen Zündstoff. Das Urheberrecht berührt europäisches Recht und völkerrechtliche Vereinbarungen und ist deswegen sehr schwer zu ändern. Besteht die Chance das Urheberrecht so zu reformieren, dass es der Erfordernissen des digitalen Wandels gerecht wird und den UrheberInnen die Möglichkeit einer angemessenen Vergütung ihrer Werke sichert?
Die Angaben zum Podium auf der Homepage sind (im Unterschied zu Facebook) etwas veraltet. Das Podium ist wie folgt besetzt:
• Malte Spitz (Bundesvorstand der Grünen)
• Thomas Wagner (Kreatives Leipzig e. V.)
• Prof. Dr. Hans Gert Graebe (Professor für Informatik an der Uni Leipzig)
• Sabine Fuhrmann (Rechtsanwältin, Spirit Legal)
Moderation: Jürgen Kasek, Vorstandssprecher des Kreisverbands der Grünen in Leipzig
Die Veranstaltung dürfte außer für die Leipziger auch für die Besucher des Medientreffpunkts Mitteldeutschland interessant sein, der ebenfalls gerade in Leipzig stattfindet. Beginn der Veranstaltung ist 19:00 Uhr, Veranstaltungsort ist die Galerie für Zeitgenössische Kunst, Karl-Tauchnitz-Straße 9-11 in Leipzig.
Die (etwas veraltete) Veranstaltungs-Ankündigung auf der Homepage der Grünen.
Die Veranstaltung bei Facebook.
Hinweis: Ich bin selbst Mitglied der Grünen und war an der Organisation der Veranstaltung beteiligt. Artikel vollständig lesen
Die Generalanwältin am EuGH Verica Trstenjak ist der Meinung, dass ein Unternehmen auch innerhalb der EU ansässig sein muss, wenn es seine Marken unter der Domain „.eu“ anmelden will. Dies geht aus ihren Schlussanträgen zu einem Vorabentscheidungsverfahren hervor. Artikel vollständig lesen