Am 9. und 10. Oktober findet der 3. Heidelberger Kunstrechtstag zum Thema „Kunst im Markt – Kunst im Streit” statt. Dabei stehen zum Beispiel Diskussionen um die Restitution von Beutekunst und um die Ersitzung von Werken auf dem Programm; Schwerpunkt der Tagung soll das Urheberrecht insbesondere im Bereich der Fotografie sein. Hauptveranstalter ist das Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. Heidelberg.
„Der Gegensatz von Kunst und Ware ist heute vor allem im Kunsthandel aufgehoben, der in Form der Kunstmessen sowohl museale als auch kommerzielle Zwecke verfolgt. Das wirft die Frage auf, inwieweit das Recht diesen beiden Polen Rechnung trägt. Dieser Frage wird exemplarisch am Beispiel der Fotografie nachgegangen werden. Im Mittelpunkt steht dabei das Urheberrecht. Dessen jüngste Entwicklung schwankt zwischen Marktregulierung und kulturellem Imperativ und schreibt damit die janusköpfige Geschichte von Objekten als Kunst und Ware fort.”
III. Heidelberger Kunstrechtstag: Kunst im Markt – Kunst im Streit.
+++ BGH zur humorvollen vergleichenden Werbung
+++ BSG: DSDS-Juroren sind Unterhaltungskünstler
+++ OLG München: „Zeitungszeugen” siegen erneut gegen den Freistaat Bayern
+++ Novelliertes Patentrecht in Kraft
+++ Dritter Quartalsbericht der KJM
+++ BKA: Technische Richtlinie zu Netzsperren keine Geheimsache mehr
+++ Deutsche Verlegerverbände prüfen Kartellverfahren gegen Google
+++ Einigung zwischen Youtube und Warner Music
+++ Die ICANN wird ein Stück internationaler Artikel vollständig lesen
Der Streit zwischen „Bild” und „taz” wird an vielen Fronten geführt, mit Spitzen und Pointen und für die Zuschauer fast so gut wie eine Seifenoper. Um nur zwei besonders nette Episoden herauszugreifen: Der Guerilla-Auftritt von Kai Diekmann bei der taz-Hauptversammlung und die Geschichte von der Rudi Dutschke-Straße. Häufig enden die Streitereien allerdings auch vor Gericht – über einen solchen Fall hat der BGH nun entschieden. Artikel vollständig lesen