Telemedicus

Monatliche Archive

IchMachsOnline 2009: Vorschläge gesucht

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Telemedicus hat im vergangenen Jahr als „Bestes freies juristisches Internetprojekt” in der Kategorie Weblog einen Preis auf dem EDV-Gerichtstag in Saarbrücken verliehen bekommen. Dazu waren Chistiane und ich auch in Saarbrücken und haben dort zwei sehr informative und nette Tage verbracht.

Der Arbeitskreis „Freie juristische Internetprojekte”, der diese Preise vergibt, wird auch in diesem Jahr wieder zusammenkommen. Zur Vorbereitung sucht der Arbeitskreis aktuell nach Vorschlägen für die Preisvergabe. Vorschläge kann jeder in der dazugehörigen Seite im JuraWiki eintragen. Artikel vollständig lesen

Vortrag mit Prof. Dr. Flechsig: „Justiziar in den Medien”

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Am nächsten Montag, dem 15. Juni, hält Prof. Dr. Flechsig einen Vortrag in Münster zum Thema „Justiziar in den Medien – In-house Counsel and Law in Practice in the Media Field”. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr in Räumen des ITM am Leonardo Campus. Prof. Dr. Flechsig ist Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht und war als Justitiar beim SWR tätig.

Zur Ankündigung beim ITM. Artikel vollständig lesen

Strafverfahren gegen Verlagsjustitiar wegen Titelschutzstreits

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Ein möglicher Fall von widerrechtlicher Kennzeichenverletzung sorgt dieser Tage in der Verlagsbranche für Aufregung: Der Autor des Buches „Elfenmond” hatte den Justitiar der Verlagsgruppe Random House wegen der Verletzung eines Titelschutzrechts angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin vor dem Amtsgericht München Anklage erhoben. Streitgegenstand ist ein vom Verlag auf den Markt gebrachtes Buch mit dem Titel „Im Schatten des Elfenmonds”, das die Gefahr einer Verwechslung birgen soll.

Ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr zwischen diesen beiden Buchtiteln besteht, ist eine zivilrechtliche Frage. Diese wird – nachdem das Strafverfahren vorerst ausgesetzt wurde – in einer Vorentscheidung auf dem Zivilrechtsweg zu klären sein. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Killerspiele, Netbook, Zattoo

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+++ Innenminister fordern Verbot von „Killerspielen”

+++ 13. RÄStV auf Herbst verschoben

+++ Weiter Ärger um IPTV-Dienst Zattoo

+++ „Erwachsen auf Probe” darf auf Sendung gehen

+++ Drei-Stufen-Test: Öffentlich-rechtliche legen Konzept für Telemedien vor

+++ Europäischer Widerstand gegen Google Books

+++ Streit um Marke „Netbook” beigelegt Artikel vollständig lesen

„Kleinkrieg der Systeme“: Analyse des 12. RÄStV

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Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist am 1. Juni nach langer und heftiger Debatte in Kraft getreten. Carta-Redaktuer Robin Meyer-Lucht nahm dies zum Anlass, um den neuen Vertrag zu analysieren – und zu kritisieren. In seinem Artikel befürchtet er, dass der neue Vertrag einen „Kleinkrieg der Systeme” auslöst. In 11 Punkten zeichnet er Misstände des Vertrages und des Mediensystems auf, die seiner Ansicht nach bestehen. Und er erklärt das aktuelle Dilemma, indem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk befindet:

„(…) 4. Ebenso unkar bleibt die Frage nach der zukünftigen Rolle der Rundfunkanstalten im Mediensystem: Welches Gewicht sollen sie haben? Welches Profil? Das Gesetz scheint nahezulegen, dass sich die Rundfunkanstalten im Netz etwas stärker auf Mehrwertinhalte konzentrieren sollen, die so nirgends angeboten werden (weil es ihnen an breiter Akzeptanz fehlt). Doch wie ist dies mit dem Reflex der Rundfunkanstalten zu vereinbaren, über hohe Reichweiten ihre Gebührenakzeptanz zu maximieren? Das Gesetz gibt hier keine Antwort.

5. Mit der offenen, vernetzten Struktur des Internet sind augenscheinlich zwei wichtige Begründungen für öffentlich-rechtliche Eingriffe ins Mediensystem entfallen: Die Knappheit der Verbreitungswege und die begründete Angst vor einer dominanten Meinungsmacht eines publizistischen Medienkonzerns. In einem offenen Mediensystem erscheint es hingegen zunehmend zweckfremd, einzelne Organisationen statt Strukturen zu fördern, die Qualität ermöglichen (mehr hier). Auch hierzu bietet der Rundfunkstaatsvertrag keine Antworten. Das eigentliche Ziel der Medienpolitik, die Förderung von Meinungsvielfalt, gerät gegenüber der Absicherung einmal geschaffener Strukturen in den Hintergrund. (…)”

Zu dem Artikel „Der 12. Rundfunkstaatsvertrag: Ein Gesetz ohne Kohärenz und Perspektive” bei Carta. Artikel vollständig lesen

Was die ICANN gegen Kinderpornographie im Netz tun könnte

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DNS-Sperren sollen nach dem Willen der Bundesregierung zum Kampf gegen kinderpornographische Seiten im Internet eingesetzt werden – doch das wird nichts nützen: Wer will, kann sich für Ermittler im Netz unsichtbar machen. Wie das geht, das erklärt der Artikel „Adressen mit Wartezeit” in der Süddeutschen Zeitung:

„Kaum ein Online-Krimineller ist heute noch so dumm, seine illegalen Geschäfte von einem Rechner aus zu erledigen, der ihm zugeordnet werden kann. Benutzt werden dazu vielmehr Netze aus sogenannten Bots. […] Damit die Botnetze unerkannt agieren können, ändern sie kurzfristig über ein vorher festgelegtes Programm den Eintrag im Domain-Name-Server. Die Methoden dafür heißen „Fast Flux” und „Fast Double Flux”.”

Solche häufigen Adressänderungen machen Webseiten quasi unauffindbar. Mit einer einfachen Wartezeit-Regelung könnte die ICANN solche Machenschaften unterbinden. Doch bisher konnte eine entsprechende Regelung noch nicht durchgesetzt werden.

„Adressen mit Wartezeit” in der SZ. Artikel vollständig lesen

Gerichte: Keine Konten für Internetabzocker

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Banken dürfen Konteninhabern kündigen, wenn das Konto für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt wird – und eine solche liegt auch bei Abzocke im Internet vor. Dies entschieden nun bereits drei Gerichte: das OLG Hamm, das OLG Dresden und erst kürzlich das LG München I.

Die Kläger sind Betreiber von Abofallen bzw. Inkassounternehmen. Sie verlangten von Internetnutzern, die in Vertragsfallen getappt waren, dass sie ihnen auf ihre Konten bestimmte Beträge überweisen sollten. Einige der betroffenen Verbraucher schalteten daraufhin nicht nur die Verbrauchschutzverbände ein, sondern informierten auch die Banken, auf deren Konten sie die vermeintlichen Rechnungsbeträge hätten zahlen sollen. Sie unterrichteten die Banken darüber, dass ihre Konten zu betrügerischen Zwecken genutzt würden; daraufhin wurden die Kontoverträge mit den Klägern gekündigt. Gegen diese Kündigungen versuchten sich die Kläger gerichtlich zu wehren. Artikel vollständig lesen

Altbabylonisches Äußerungsrecht

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Der Codex Hammurabi ist eins der ältesten bekanntesten Gesetzeswerke der Menschheit. Erlassen wurde es von dem altbabylonischen Herrscher Hammurabi um ca. 1680 vor Christus – also vor fast 3700 Jahren. Was daran für Medienrechtler interessant ist? Gleich die ersten Paragraphen des Codex befassen sich mit Äußerungsrecht. Artikel vollständig lesen

Filesharing: Musterschriftsatz unter Creative-Commons-Lizenz

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RA Solmecke von der Kanzlei Wilde&Beuger hat eine „Musterklageerwiderung” für Filesharing-Fälle entworfen und unter Creative Commons-Lizenz (BY 3.0) freigegeben. Die Klageerwiderung muss auf jeden Einzelfall noch angepasst werden und kann nicht als Textbaustein verwendet werden. Sie kann aber für die Vertretung in Filesharing-Fällen eine Hilfe sein. Wer in einem Filesharing-Fall die Beklagtenseite vertritt und nach neuen Ansätzen sucht, der wird hier mit einiger Sicherheit fündig werden.

Zum Musterschriftsatz mit weiteren Hinweisen.
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Wochenrückblick: Scoring, Vorratsdaten, Google Books

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+++ BGH: Kannibalen-Film „Rohtenburg” darf gezeigt werden

+++ Bundestag beschließt neue Regelungen zum Kredit-Scoring

+++ VG Köln: Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung bei HanseNet

+++ ZDF und WDR verkleinern Web-Angebot

+++ VG Wort: Kompromiss zu Google Books

+++ Anhörung zu Netzsperren im Bundestag

+++ OVG Münster zur Rundfunkgebührenpflicht für PCs
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