StudiVZ ist kein rechtswidriges Plagiat von Facebook. Das hat das LG Köln heute entschieden (Az. 33 O 374/08). Die amerikanische Facebook Ltd. hatte vor dem Landgericht geklagt, weil StudiVZ das Design und einige Funktionen von Facebook übernommen haben soll. Und in der Tat war StudiVZ vor allem in den Anfangstagen der Internetseite Facebook extrem ähnlich. Rechtswidrig war dies jedoch nicht, so die Entscheidung des Landgerichts. Artikel vollständig lesen
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat gestern in Berlin die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2008 vorgestellt. Danach ist ein deutlicher Rückgang von Urheberrechtsdelikten zu verzeichnen. Gleiches lässt sich für die Softwarepiraterie feststellen. Im Bereich der Computerkriminalität ist es hingegen insgesamt zu einem leichten Anstieg der Fallzahlen gekommen. Artikel vollständig lesen
Angenommen, das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” wird wirklich verabschiedet und die ersten DNS-Sperren sind angeordnet. Dann bekommen Nutzer, die indizierte Webseiten aufrufen wollen, ein Stopp-Schild zu sehen. Aber was passiert eigentlich, wenn die Anfrage an den Nameserver im Rahmen von E-Mail-Kommunikation erfolgt? Mit dieser Frage beschäftigt sich der EDV-Berater Mattias Schlenker auf dem Lawblog. Die Stopp-Seiten-Regelung kann nach seiner Ansicht zu erheblichen Eingriffen in das Fernmeldegheimenis führen: Es sei demnach denkbar, dass E-Mails in diesen Fällen zwar nicht zugestellt, deren Inhalte aber gespeichert werden.
„Während der Gesetzentwurf im Detail die Sperrung auf Ebene der Auflösung in IP-Adressen fordert und sich auf Telemedienangebote konzentriert, trifft er keine Aussage darüber, was mit versehentlich „fehlgeleiteter” E-Mail passieren soll. Wird das Gesetz in seiner derzeit diskutierten Form Realität, dürften sich Strafverfolger und Gefahrenabwehrer bald über die neuen, einfachen Möglichkeiten der E-Mail-Überwachung per Sperrlisteneintrag freuen.”
Hallo.
Wir befinden uns hier bei Paul im Schlafzimmer. Er muss gleich aufstehen und zur Arbeit gehen. Wir werden ihn einen Tag lang begleiten, was uns nicht schwer fallen wird, denn Paul ist leich zu verfolgen. Wieso? Das ist ganz einfach. Paul besitzt ein Handy, einen Computer und noch andere Errungenschaften der modernen Welt von heute. Dadurch hinterlässt er überall Spuren, die einiges über ihn aussagen. Sie werden es gleich selbst sehen!
Gemeinsam mit Paul bewegt sich der Betrachter von „PANOPTI.COM”, einer interaktiven Webseite, spielerisch durch den Tag – und lernt dabei alle möglichen Techniken kennen, mit denen Überwachung stattfinden kann. Selbst für den datenschutzversierten Menschen findet sich vielleicht noch die ein oder andere ihm noch unbekannte Überwachungsmethode. Die Seite informiert vielmehr, als dass sie mit erhobenem Zeigefinger über das digitale Zeitalter schimpft. Sie entstand im Rahmen einer Bachelor-Abschlussarbeit des Studiengangs Digital Media von Johannes Widmer.
Zu der interaktiven Seite PANOPTI.COM. Artikel vollständig lesen
Die Financial Times Deutschland hat einen Gastkommentar von Tobias Schmid zur Notwendigkeit eines vollständigen Werbeverzichts bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland veröffentlicht. Darin führt der Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL Deutschland und VPRT-Vizepräsident aus, warum das Duale Rundfunksystem in der Bundesrepublik zum Überleben mittelfristig ein umfassendes Werbeverbot bei ARD & ZDF braucht:
„Es geht […] nicht um das Sein- oder Nichtsein des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und es geht nicht um die Dimension seines Auftrags. Die Frage ist nur, ob wir mit unserer Begeisterung über die Pläne der Medienpolitik vielleicht doch noch einen Moment warten sollten – und wir uns zuerst fragen, ob es das mit den geplanten Änderungen allen Ernstes schon gewesen sein soll. […] ARD und ZDF können es sich […] perspektivisch kaum mehr erlauben, ihre Glaubwürdigkeit und Notwendigkeit weiter nur für ein bisschen Werberahmenprogramm aufs Spiel zu setzen.”
Gastkommentar von Dr. Tobias Schmid in der FTD. Artikel vollständig lesen
+++ Nichts als Ärger mit HADOPI: Verfassungsrat erklärt Gesetz für verfassungswidrig
+++ Bundesrat kritisiert Gesetzesentwurf zu Netzsperren
+++ Schnelles Internet auch auf dem Land: Bundesrat stimmt neuer Frequenzordnung zu
+++ Günstigere Auslandstelefonate: Neue EU-Roamingverordnung ab 1. Juli
+++ OLG Frankfurt: Kein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch aus Vorratsdaten
+++ LG Berlin: Keine zusätzliche Vergütung für Drehbuchautor vom „Bullen von Tölz”
+++ Neues Mediengesetz in NRW erlaubt umfassende Kooperation von Verlagen und Rundfunk
+++ LG Frankfurt zur Reichweite des Bibliothekenprivilegs
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Am 01. Juni 2009 ist der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) in Kraft getreten. Dadurch hat sich einmal mehr auch der Rundfunkstaatsvertrag an entscheidenden Stellen stark verändert. Insbesondere haben die Regelungen zum sogenannten Drei-Stufen-Test in das Gesetzeswerk Eingang gefunden.
Bislang gibt es von offizieller Stelle keine konsolidierte Lesefassung des Vertragswerks, die diese jüngsten Änderungen berücksichtigt. Daher bietet Telemedicus nun eine erste konsolidierte Fassung des aktuellen Rundfunkstaatsvertrags als PDF zum freien Download an.
Es stehen zwei Versionen zur Verfügung:
Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des 12. RÄStV (PDF, ~500KB).
Rundfunkstaatsvertrag i. d. F. d. 12. RÄStV mit hervorgehobenen Änderungen (PDF, ~550KB).
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir letztlich leider keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit geben.
Update (31.03.2010):
Inzwischen ist der neue RStV in der Fassung des 13. RÄStV bei Telemedicus verfügbar. Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 13. Mai 2009 zur Reichweite der Schrankenregelung des § 52 b UrhG entschieden (Telemedicus berichtete). Nun liegt die Entscheidung (Az. 2-06 O 172/09) im Volltext vor. Das Gericht nimmt darin zu einigen grundlegenden Streitständen in Bezug auf die Reichweite von § 52 b UrhG Stellung. Insbesondere untersagt es öffentlichen Bibliotheken, auf Grundlage von § 52 b UrhG von digitalisierten Werken weitere digitale Kopien anzufertigen oder durch ihre Nutzer anfertigen zu lassen. Artikel vollständig lesen
Bei ProSieben/Sat.1 steht ein Revival der Call-in-Shows bevor. Wie DWDL berichtet, zeigen ProSieben und Kabel eins seit Kurzem unter dem Namen „Quiz Break” von 9Live produzierte Quiz-Shows in den Werbepausen. Grund soll der schwächelnde Werbemarkt sein, wodurch die Sender ihre Werbeplätze nicht mehr voll kriegen. Peinlich für die Regulierungsbehörden: Dank der neuen Gewinnspielsatzung können sich diese Quiz-Sendungen nun auch an gezielt an Minderjährige richten. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Adrian Schneider
„Wir treten entschieden dafür ein, den Schutz geistigen Eigentums im Internet weiter zu verbessern”. Das ist die Kernaussage einer „Resolution”, die einige führende Zeitungsverlage vorgestern in Hamburg beschlossen haben. Darin setzen sich unter anderem Axel Springer, Gruner + Jahr und der Spiegel Verlag dafür ein, die Rechte von „Urhebern und Werkmittlern” weiter zu stärken. Ausgerechnet, möchte man sagen. Artikel vollständig lesen