+++ Gesetz über Kinderporno-Netzsperren kurzfristig angekündigt
+++ Hackerparagraph: Kein Verfahren gegen heise-Redakteur
+++ Stellungnahme von MdB Jörg Tauss zu KiPo-Vorwürfen
+++ OLG Brandenburg: Urheberrechtsverstoß bei eBay-Auktion als einfach gelagerter Fall
+++ ZDF vertagt Entscheidung um Chefredakteur Nikolaus Brender
+++ Verhaltenskodex für Social Networks verabschiedet
+++ RTL Interactive mahnt DSDS-Fanportal ab
+++ E-Books: Börsenverein droht mit riesiger Klagewelle Artikel vollständig lesen
Einmal mehr hat die monegassische Fürstenfamilie den Bundesgerichtshof beschäftigt: Dieser hat jetzt die Berichterstattung des Fernsehsenders RTL über einen Angehörigen des verstorbenen Rainier von Monaco für zulässig erachtet. Der Beitrag behandelte im Zusammenhang mit der Beisetzung des Fürsten die Frage, welche Rolle der Betroffene, ein Enkel, im Fürstentum künftig spielen werde. Daraufhin hatte dieser das Verbot der erneuten Veröffentlichung einiger ihn u.a. in Freizeitkleidung zeigender Fotos und Filmausschnitte sowie mehrerer Textpassagen begehrt. Während dem Kläger in den Vorinstanzen aber noch ganz überwiegend Erfolg beschieden war, wies der VI. Zivilsenat nun aber – auf die Revision der Beklagten hin – die Klage in vollem Umfang ab. Artikel vollständig lesen
Im Streit um den Abdruck seines Bildes auf der Titelseite eines Rätselheftes, hat der BGH in einem aktuellen Urteil (Az. I ZR 8/07) zugunsten von Günther Jauch entschieden. Die ohne Zustimmung des Moderators veröffentlichte Abbildung war mit der Bildunterschrift „Günther Jauch zeigt mit „Wer wird Millionär?“ wie spannend Quiz sein kann“ versehen. Einen entsprechenden redaktionellen Beitrag enthielt das Heft aber nicht. Jauch verlangte daraufhin den Betrag, der seiner Auffassung nach üblicherweise für die Zustimmung zu einer derartigen Veröffentlichung gezahlt wird. Aus der Pressemitteilung des BGH zur Entscheidung der Richter:
Zwar dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Rahmen der Berichterstattung regelmäßig ohne Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden. Ob ein Bildnis der Zeitgeschichte vorliegt, ist anhand des Informationswertes der Abbildung und der sie begleitenden Berichterstattung zu beurteilen. Der Informationsgehalt der Bildunterschrift war im vorliegenden Fall aber derart gering, dass sie sich darauf beschränkte, einen Anlass für die Abbildung des Klägers zu schaffen, um dessen Werbe- und Imagewert für das Rätselheft des beklagten Verlages auszunutzen.
Das Berufungsgericht muss nun die Feststellungen zur Höhe des Anspruchs des Klägers nachholen.
Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor.
EU-Mitgliedsstaaten dürfen heimische Fernsehveranstalter dazu verpflichten, einen Teil ihrer erzielten Betriebseinnahmen zur Finanzierung europäischer Spiel- und Fernsehfilme zu verwenden. Darüber hinaus kann eine solche Verpflichtung auch die Auflage enthalten, einen bestimmten Teil dieser Mittel zur Produktion von Filmen zu verwenden, deren Originalsprache eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats ist. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des EuGH (Az. C-222/07) hervor.
Das spanische Tribunal Supremo hatte den Gerichtshof zuvor um eine Vorabentscheidung ersucht, mit dem Ziel die Vereinbarkeit einer entsprechenden spanischen Regelung mit der Fernsehrichtlinie (RL 89/552/EWG) und verschiedenen Bestimmungen des EG-Vertrags beurteilen zu können. Nach dem spanischen Modell müssen Fernsehveranstalter 5 % der Betriebseinnahmen des Vorjahrs auf die Finanzierung der Produktion von europäischen Spiel-, Kurz- oder Fernsehfilmen verwenden. 60 % dieser Finanzierung müssen auf die Produktion von Werken entfallen, deren Originalsprache eine der Amtssprachen Spaniens ist. Artikel vollständig lesen
Im Streit um die Amateurfußball-Plattform „Hartplatzhelden“ wird es wahrscheinlich auch zu einem Urteil in zweiter Instanz kommen. Die bislang laufenden Verhandlungen um einen Vergleich sind nach Angaben von Hartplatzhelden sowie Informationen von Heise online nun gescheitert. Artikel vollständig lesen
Der Fernsehsender RTL hat das Fanportal für „Deutschland sucht den Superstar“ DSDS-News.de abgemahnt. Nachdem der Sender das Portal jahrelang „geduldet“ hat, beruft sich der Sender nun auf seine Namensrechte an „DSDS“. Das ist nicht nur rechtlich, sondern auch strategisch fragwürdig. Artikel vollständig lesen
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat kein Ermittlungsverfahren gegen den Chefredakteur der Computerzeitschrift „iX“ eingeleitet. Dieser hatte sich selbst angezeigt, weil einer Ausgabe der „iX“ eine DVD mit „Hacker-Tools“ beigelegt wurde. Strafbar hat er sich damit jedoch nicht gemacht, so die Staatsanwaltschaft Hannover. Artikel vollständig lesen
Wer regelmäßig im Internet unterwegs ist, wird bei dem Wort „Urheberrecht“ schnell an Musik- und Filmdownloads oder an Abmahnungen denken. Abseits von diesen allgemein bekannten Gebieten trifft das Urheberrecht aber auch Regelungen zu anderen Sachverhalten, die von einem Großteil der Menschen kaum oder gar nicht wahrgenommen werden. Hierzu gehört das Kabelweitersenderecht, das in § 20b UrhG definiert ist. Artikel vollständig lesen
Das Pressegrosso, auch Presse-Großhandel genannt, ist das Bindeglied zwischen Verlag und Einzelhändler. Es sorgt dafür, dass im Kiosk nicht nur die Marktführer, sondern auch Nischenzeitschriften und -zeitungen zu kaufen sind. So dient es der verfassungsrechtlich geschützten Pressefreiheit und der Presse- und Meinungsvielfalt. Doch dieses Vertriebssystem hat nun einen Rückschlag erfahren: Der Bauer-Verlag hat Anfang der Woche drei Grossisten seine Lieferrechte gekündigt – aus Kostengründen. Eine eigene Firma soll die Auslieferung nun übernehmen. Das NDR-Medienmagazin Zapp zu diesem Thema:
Wenn „Neon“ oder „Cicero“ heute an den Start gingen, hätten sie kaum eine Chance. Auch Hochglanzprodukte wie „mare“ oder „brand eins“ würden es schwer haben ins Sortiment zu kommen. Michael Haller, Professor für Journalistik: „Das sind alles Titel, die mit sehr kleinen Auflagen begonnen haben. Von kleinen bis mittelständischen Verlagen, die nur deshalb im Markt haben angeboten werden können, weil das Grosso, das unabhängige Grosso, die flächendeckende Verteilung dieser Titel bis hin eben zum Einzelhändler – bis hin zum Kiosk – übernommen hat.“ Eine Infrastruktur, die jetzt ins Wanken gerät. Bislang haben die großen Verlage das System für die Kleinen mitfinanziert. Doch in Zeiten der Verlagskrise schwindet die Solidarität. Der Markt stärkt nur die Großen.
Zum ganzen Beitrag bei Zapp: „Verleger streiten sich um Pressegrossisten“ (Manuskript zur Fernsehsendung). Artikel vollständig lesen
Entwicklungsbeeinträchtigung nicht ausgeschlossen
Das VG Berlin hat eine Klage des Fernsehsenders ProSieben gegen einen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen. Gegenstand der Auseinandersetzung war die Ausstrahlung einer Folge der Serie „Sex and the City“ um 18.00 Uhr: Die für die Überprüfung zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte die Folge als für geeignet befunden, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) zu beeinträchtigen. Konkret wurde ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 JMStV beanstandet. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Folge künftig erst erst nach 20.00 Uhr ausgestrahlt werden darf. Artikel vollständig lesen