Telemedicus

Monatliche Archive

Nine Inch Nails erfolgreich mit neuem Lizenzmodell

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Nine Inch Nails waren in musikalischer Hinsicht schon immer eine innovative Band. Nun macht sich Sänger Trent Reznor daran, das Musikgeschäft auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu revolutionieren: Der Musiker hat sich 2007 von seinem Label Universal Music getrennt und vermarktet die Band nun selbst im Internet. Dabei nutzt er neuartige Vermarktungsmethoden, unter anderem Alternate Reality Games und Virales Marketing.

Das neueste Album „Ghosts I-IV“ hat Nine Inch Nails komplett unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. Trotzdem – oder genau deswegen – verdienen die Musiker viel Geld mit der Veröffentlichung: Allein mit dem Verkauf der inzwischen ausverkauften „Ultra Deluxe Limited Edition“ hat die Band 750.000 US-Dollar eingenommen. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Schleichwerbung, Pocher, Fernsehshowgewinne

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+++ Gewinne aus Fernsehshows können steuerpflichtig sein

+++ Schleichwerbungsvorwurf gegen Sabine Christiansen

+++ Kinderbuch wird nicht indiziert

+++ Bremst Kabel Deutschland Tauschbörsennutzer aus?

+++ Abmahnungen gegen VZ-Seiten

+++ UMTS: BGH weist Aktionärsklage gegen die BRD ab

+++ EU prüft „Terrorist Finance Tracking Programme“ der USA

+++ Klage gegen Oliver Pocher eingereicht Artikel vollständig lesen

Prof. Hoeren – aktuelles Skript Internetrecht

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Prof. Hoeren hat heute eine aktualisierte Fassung seines bekannten Skripts „Internetrecht“ veröffentlicht. Das Skript schafft einen umfassenden Überblick über Rechtsprechung und Literatur im Internetrecht und hat sich über die Jahre zu einem Standardwerk entwickelt.

Die Neufassung umfaßt insbesondere die Rechtsprechung des Jahres 2007 zum Internetrecht, die Neuordnung des Urheberrechts durch den 2. Korb und ein komplett neu strukturiertes Kapitel zum Domainrecht. Das Skript ist wie gewohnt kostenlos im Internet auf der Homepage des ITM herunterzuladen.

Skript Internetrecht, Stand März 2008 (PDF). Artikel vollständig lesen

Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern?

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Auf der Cebit hat der Heise-Verlag eine Podiumsdiskussion zum Thema „Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern“ veranstaltet. Das Panel war hochkarätig und kontrovers besetzt:

Auf dem von c’t-Redakteur Holger Bleich moderierten Podium tauschten Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, der leitende Oberstaatsanwalt Roland Stumpp aus Offenburg, Jan Huwald, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei sowie die Rechtsanwälte Sascha Kremer und Timo Schutt ihre Meinungen aus. In der mehr als zweistündigen Diskussion ging es um Themen wie Massenstrafanzeigen, Schadensersatzforderungen, Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern und die Legitimität der strikten Rechtedurchsetzung durch die Musikindustrie.

Von der Podiumsdiskussion gibt es einen Videostream.

(via) Artikel vollständig lesen

Lehrer, Schüler, Betreiber: Streitgespräch um spickmich.de

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Kaum ein Internetportal war in letzter Zeit so häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren wie das Lehrerbewertungsportal spickmich.de. Und ein Ende des Streits ist nicht in Sicht. Schon am 12. März wird die nächste Verhandlung vor dem LG Duisburg stattfinden.

Die Zeit hat deshalb zu einem Streitgespräch geladen, zwischen Bernd Dicks, einem der Betreiber von spickmich.de, Renate Boese, einer Lehrerin aus Essen und Maximilian von Auenmüller, einem Schüler der 10. Klasse.

„Boese: Dass es Lehrer gibt, die sich so unprofessionell verhalten, finde ich nicht in Ordnung. Aber spickmich.de ist nicht geeignet, eine Feedback-Kultur aufzubauen. Ich bin mir nicht sicher, ob das Bewerten jungen Leuten nicht auch ein wenig Spaß macht. Es ist ein Teufelskreis: Feedback-Kultur ist definiert durch Vertrauen, und dahin kommen wir nicht durch spickmich.de. Es gibt keine Gegenseitigkeit.“

Das gesamte Gespräch bei zeit.de.

Die Berichterstattung von Telemedicus zu spickmich.de. Artikel vollständig lesen

Nur religionsfeindlich, nicht antisemitisch

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Kinderbuch bleibt erlaubt

Das Kinderbuch „Wo bitte geht’s zu Gott?, fragte das kleine Ferkel“ wird nicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Einen entsprechenden Antrag hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Bundesprüfstelle für gefährdende Medien (BPjM) gestellt. Die Geschichte, in der ein Ferkel und ein Igel Gott suchen, hatte wegen Karikaturen eines Rabbis, Bischofs und Imams für Streit gesorgt. Kritisiert wurden vor allem die einschüchternden Bilder und teilweise überzeichneten bzw. falschen Darstellungen der drei Weltreligionen. Artikel vollständig lesen

Ergebnis der Abstimmung zum IT-Grundrecht

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Wir hatten nach einem kurzen Namen für das neue „Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit des informationstechnischen Systems“ gefragt. Nach einer Woche zeigt sich folgendes Ergebnis:

Grundrecht auf IT-Vertraulichkeit: 29 %
Grundrecht auf Schutz des digitalen Lebensbereichs: 21 %
Grundrecht auf Digitale Privatsphäre: 15 %
IT-Grundrecht: 14 %
Grundrecht auf informationelle Integrität: 14 %
Computer-Grundrecht: 6 %
Grundrecht auf digitale Intimsphäre: 4 %
Grundrecht auf Unverletzlichkeit des IT-Systems: 3 %

Darauf, wie die „herrschende Meinung“ sich entscheiden wird, kann diese Abstimmung natürlich nur ein Hinweis sein. Eine viel größere Rolle dürfte spielen, wie sich die Autoren der Urteilsbesprechungen in den Fachzeitschriften entscheiden. Noch keine Vorentscheidung liefert Prof. Hoeren im Beck-Blog: Seine Besprechung kommt ohne Kurzbezeichnung aus. Artikel vollständig lesen

Zurück zur Grundversorgung: ARD und ZDF ohne Werbung?

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Ab dem Jahr 2012 sollen die Öffentlich Rechtlichen Sender auf Werbung und Sponsoring verzichten. Das fordert der Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) Jürgen Doetz. In einem Interview mit dem Tagesspiegel erläutert er seine Position:

Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag ist vor allem den Interessen der Allgemeinheit und Zielen wie Bildung, Information, Kultur etc. verpflichtet – nicht etwa dem Quotenerfolg von „Marienhof“, Bruce Darnell und Co. Die Anstalten also sollten weder vom Staat noch von der Werbewirtschaft abhängig sein. Außerdem muss der Wegfall von Werbung und Sponsoring keineswegs automatisch zu einer Gebührenerhöhung führen. Die KEF bescheinigt den Anstalten regelmäßig – auch im aktuellen Bericht wieder – noch großes Einsparpotenzial.

Zum Interview im Tagesspiegel.
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„Wenn Leute Bücher lesen wollen, dann kaufen sie Bücher“

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Foto: Paulo Coelho

Paulo Coelho, brasilianischer Schriftsteller, ist begeistert von den Möglichkeiten des Internets. Er profitiere nicht nur von den einfachen und schnellen Kommunikationsmöglichkeiten, mittels derer er mit seinen Lesern aus aller Welt in Kontakt treten könne. Coelho nutzt das Internet auch zur Vermarktung seiner Bücher. Nicht jedoch durch altbekannte Werbung, sondern auf eine Weise, die bei den traditionellen Urheberrechtlern, den Verlagen und einigen Autoren-Kollegen auf wenig Gegenliebe stößt: Leser können sich seine Werke in verschiedenen Sprachen kostenlos im Internet herunterladen. Das besondere daran? Es sind allesamt Raubkopien, die Coelho selbst unter dem Decknamen „Pirate Coelho“ auf einer Website zusammen gesammelt hat. Seine Erfahrungen: Die Copyright-Sünden vermiesen ihm nicht das Geschäft, im Gegenteil, er hat einen Umsatzgewinn zu verzeichnen. Nach seiner These werden er und seine Texte auf diese Weise weithin bekannt. „Die Leute laden sich das Buch herunter, beginnen zu lesen. Und wenn es ihnen gefällt, fragen sie nach und wollen das Buch kaufen.“

Wer mehr über seine Experimente erfahren möchte: Das Literatur Cafè© stellt ein Video mit einem Vortrag von ihm bereit.

(via)
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Kann es nur eine geben? – Abmahnungen gegen „VZ“-Seiten

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In den letzten Wochen hat StudiVZ mehrere Betreiber von Webseiten abgemahnt, deren Domain-Namen ebenfalls ein „VZ“ enthalten. Es macht dabei Ansprüche aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht geltend. Eingeschüchtert von dem angekündigten Streitwert von über 150.000 Euro haben z.B. „ErstiVZ“, „FickenVZ“ und „PokerVZ“ eingelenkt und sind zum Teil auf andere Domains ausgewichen. Doch selbst wer die Unterlassungserklärung abgegeben hat, muss die Anwaltskosten von über 2000 Euro bezahlen. Gegen einige Betreiber, die sich nicht auf diesem außergerichtlichen Weg einigen wollten, konnte StudiVZ einstweilige Verfügungen vor dem LG Köln erwirken. Artikel vollständig lesen