“The framework is designed to be future proof, and to take account of the convergence of digital technologies.“
Gut ein Jahr hat sich die Europäische Kommission mit einer umfassenden Überprüfung und Bewertung des Rechtsrahmens im Telekommunikations-Sektor beschäftigt. Beurteilt wurden dabei auch die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Morgen wird die Kommission nun ihre Pläne zur Neuregelung der betroffenen Richtlinien vorstellen.
Welche Ziele werden verfolgt?
Der neue Rechtsrahmen, so heißt es in einer Mitteilung der Kommission, solle vor allem zukunftssicher sein und die zunehmende Konvergenz der digitalen Technologie berücksichtigen. Ziel sei es auch, den Wettbewerb zu stärken: Durch grenzüberschreitenden und nachhaltigen Wettbewerb könne die Arbeit der Regulierungsbehörden wieder zurückgefahren werden.
Was soll sich ändern?
Die geplanten Änderungen betreffen fünf Richtlinien aus dem Jahr 2002: die Rahmenrichtlinie, die Genehmigungsrichtlinie, die Zugangsrichtlinie, die Universaldienstrichtlinie und die Datenschutzrichtlinie. Insbesondere folgende vier Punkte sollen angegangen werden: Artikel vollständig lesen
Im Juli dieses Jahres erschien ein Aufsatz von mir und Laura Dierking in der MMR. Die Publikation beschäftigt sich mit der Zukunft der Rundfunkfreiheit im Zeitalter der Medienkonvergenz. Aus dem Abstract:
Nach der These des Wirtschaftsjournalisten Chris Anderson neigen Wirtschaftsbereiche im Internet dazu, einen „Long Tail Market“ herauszubilden, d.h. einen Markt, der vorwiegend aus Nischenprodukten besteht. Nach Andersons Erkenntnissen wird auch Fernsehen im Internet den „Long Tail“ erschließen und dort ganz neue Ausmaße an Produktvielfalt hervorbringen.
Demgegenüber hat das BVerfG seine Konzeption der Rundfunkfreiheit vor allem an die „Sondersituation“ des Rundfunks angeknüpft, die sich aus technischen und wirtschaftlichen Engpässen ergibt und zu einem Mangel an Vielfalt führt. Der Beitrag untersucht, inwiefern diese Sondersituation für Online-Medien entfällt und welche Folgen dies haben könnte.
Der Aufsatz erschien wenige Wochen vor dem aktuellen Rundfunkurteil. Entsprechend sind auch die (wenigen) Ausführungen, die das Gericht zum Fortbestand der Sondersituation im digitalen Zeitalter macht, nicht berücksichtigt.
Online-TV und sein „Long Tail“ verändern die Grundlagen der Rundfunkordnung – Laura Dierking, Simon Möller (PDF). Artikel vollständig lesen
+++ Vorratsdatenspeicherung beschlossen
+++ Neuer Vorstand bei der ICANN
+++ Youtube startet deutsche Version
+++ Umstrittene Rechtsauffassungen zum Hackerparagraphen
+++ Deutsche Personensuchmaschine startet
+++ ‚Web Sheriff‘ versus ‚The Pirate Bay‘ Artikel vollständig lesen
Im kommenden Jahr soll in Hamburg erstmals mit einem „digitalen Wahlstift“ gewählt werden. Mit Hilfe des Stifts werden die Stimmkreuze zusätzlich zu den schriftlichen Wahlzetteln auch digital erfasst und auf einen Laptop übertragen. Dieser errechnet das Wahlergebnis. Der Chaos Computer Club (CCC) kritisiert vor allem die sicherheitstechnischen Probleme dieses Systems. Zur Veranschaulichung der vielfältigen Missbrauchs- und Angriffsmöglichkeiten entwickelten CCC-Mitglieder zunächst einen „trojanischen Wahlstift“. Mit diesem sei es sehr leicht möglich, Schadsoftware auf die Wahlcomputer zu übertragen und das Wahlergebnis zu manipulieren. Nun haben die Hacker eine zweite Wahlfälschungs-Methode entdeckt: ganz einfach, nur mithilfe eines Scanners und Druckers. Die Vorgehensweise wird in folgendem Video, nach dem Klick, demonstriert: Artikel vollständig lesen
Gestern verabschiedete der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten: 366 Abgeordneten stimmten für das Gesetz. Durch das beschlossene Gesetz wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Künftig sind Telekommunikations-Anbieter verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten (dazu zählen Telefonnummern, IP-Adresse, Zeitpunkt und Dauer des Kommuniaktionsvorgangs) sechs Monate lang verdachtsunabhängig zu speichern.
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Ich sehe uns (…) auf dem Weg zu einem umfassenden, verfassungsrechtlich zu schützenden Mediengeheimnis, das die freie und unbeschränkte Meinungsbildung und Meinungsäußerung und damit die für eine gelebte Demokratie unverzichtbare, engagierte und sachlich fundierte politische Diskussion genauso schützt wie den staatsfreien Kernbereich privater Lebensgestaltung.
Diese Worte stammen von Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Und auch von anderen Seiten wurde ein solches „Mediennutzungsgeheimnis“ gefordert: Die Verfassung hinke der technischen Entwicklung hinterher. Digitalisierung und Vernetzungen in allen Lebensbereichen gefährdeten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Aber existiert nicht bereits ein ausreichender Schutz?
Die gesetzlichen Regelungen – nicht genug?
Wie die SZ unter Berufung auf Unternehmenskreise berichtet, wird die Internetplattform YouTube bald auch in Deutschland ein eigenes Portal eröffnen. Nach langwierigen Verhandlungen sei man sich mit der Verwertungsgesellschaft GEMA über die Entgelte für Nutzungsrechte einig geworden. Mit von der Partie, so die SZ, sei das ZDF. In einem eigenen Fenster sollen Beiträge aus Sendungen wie „Frontal 21“ gezeigt werden. Zudem werde man mit Trailern auf kommende Programme hinweisen. Auch diesbezüglich seien die urheberrechtlichen Probleme mit der GEMA bereits geklärt, etwaige Ansprüche wie beispielsweise bei Trailermusiken seien schon für die Bereitstellung in der Mediathek abgegolten, erklärte ZDF-Sprecher Walter Kehr. Weitere Details sollen auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben werden.
Das OLG Köln hat über die Berufung einer Lehrerin in der Sache „spickmich.de“ verhandelt. Die Lehrerin hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LG Köln eingelegt. Diese hatte damals dem Betreiber des Lehrerbewertungs-Portals spickmich.de recht gegeben.
Bei spickmich.de können Lehrer in verschieden Kategorien benotet werden. Die Namen der Lehrer werden von den Nutzern, also den entsprechenden Schülern, eingepflegt. Die Lehrerin fühlte sich durch die Veröffentlichung ihres Namens und die Benotung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und erwirkte eine einstweilige Verfügung, die jedoch vom LG Köln aufgehoben wurde (wir berichteten).
Am 6. November fand nun die mündliche Verhandlung zu der Berufung der Lehrerin statt. Dabei zeichnete sich offenbar ab, dass zwar auch das OLG Köln dazu tendiert, dem Internetportal recht zu geben, das Gericht jedoch auch die Revision durch den BGH nicht ausschließt. So heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts:
„Der Senatsvorsitzende führte in diesem Zusammenhang aus, er halte eine Entscheidung dieser Grundsatzfrage durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht durchaus für hilfreich. Momentan neige der Senat nach seiner vorläufigen Meinung aber nicht dazu, die Entscheidung des Landgerichts auszuhebeln.“
Zur Pressemitteilung des OLG Köln.
Telemedicus zur Entscheidung des Landgerichts. Artikel vollständig lesen
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und die Technischen Universität (TU) Dresden haben einen Report zur „Verkettung digitaler Identitäten“ veröffentlicht. Darunter versteht man die Möglichkeit, personenbezogene Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen, so dass Profile entstehen.
Die Frage, inwieweit persönliche Informationen verkettet werden können und sollen, betrifft die Basis des Konzeptes „Datenschutz“ – oder genauer: des Schutzes der Privatsphäre der Menschen. In unserer Informationsgesellschaft geschieht dies vor allem über sog. „digitale Identitäten“. Diese finden sich beispielsweise in Nutzerkonten bei Anbietern im Internet, in Kundendatenbanken von Unternehmen oder auch in staatlichen Datenbeständen. Zu digitalen Identitäten gehören auch Ordnungsnummern der Verwaltung, biometrisch aufgenommene Merkmale wie z.B. Fingerabdrücke oder selbst flüchtige Daten, z.B. die einem Gast eines Internet-Cafè©s zugeordnete IP-Adresse.
In dem Bericht werden nicht nur die technischen Möglichkeiten dargestellt, sondern auch Bedingungen für eine Verkettung vorgeschlagen: Das Forschungsprojekt stellt dar, wie durch technische Entwicklungen und entsprechende Rechtsnormen ein transparentes nutzergesteuertes Identitätsmanagement aufgebaut werden kann. So könne das Vertrauen in die Informationstechnik gestärkt und der Grundrechtsschutz im Internet gewährleistet werden.
Verfahren auf Lizenzerteilung ruht
Das Präsidium des Deutschen Bundestags beschäftigt sich derzeit mit dem Thema „Parlamentsfernsehen“. Nach Plänen von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sollen Bundestagsdebatten künftig live und für alle zugänglich über Satellit vom bundestagseigenen Parlamentsfernsehen übertragen werden. Ziel sei es, die Arbeit der Bundestagsabgeordneten in Zeiten der sich entwickelnden Medien- und Informationsgesellschaft transparenter zu gestalten. Rechtliche Bedenken bestehen jedoch auf Seiten der Landesmedienanstalten und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), da befürchtet wird, dass ein staatliches Parlamentsfernsehen gegen das Gebot der Staatsferne im Rundfunk verstoßen könne.
Der Deutsche Bundestag hatte bereits im vergangenen Jahr bei der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) einen Antrag auf Zulassung des bundesweiten Fernsehprogramms „Parlamentsfernsehen“ gestellt und die Lizenz für die unverschlüsselte Verbreitung über Satellit und Kabel beantragt. Das Verfahren auf Lizenzerteilung ruht jedoch derzeit auf Wunsch der DLM, so epd-medien. Die Landesmedienanstalten hätten Bedenken hinsichtlich der Frage der Staatsferne eines solchen Kanals. Zudem müsse geklärt werden, ob der Kanal durch den Auftrag der Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments gedeckt sei.
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