Telemedicus

Monatliche Archive

Wochenrückblick: Bohlen, GEMA, Perlentaucher

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+++ BMJ legt Entwurf einer neuen Muster-Widerrufsbelehrung vor

+++ Europäische Kommission: Neuregelungen im TK-Sektor geplant

+++ Dieter Bohlen: Künstler, kein Experte

+++ Bundesanwaltschaft belauscht Spiegel-Online Redakteur

+++ OLG Düsseldorf: Keine Pauschalabgabe für Drucker

+++ BGH: Keine „vorbeugende“ Unterlassungsklage gegen Fotoveröffentlichungen

+++ GEMA-Lizenzen für YouTube reichen nicht aus

+++ BGH: Rechte von Pay-TV-Kunden gestärkt

+++ Europäische Kommission prüft Googles Doubleclick-Deal

+++ Perlentaucher-Urteil: Gericht verschiebt Urteilsverkündung

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Europäische Kommission prüft Googles Doubleclick-Deal

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Die Europäische Kommission unterzieht die Übernahme des Online-Werbevermittlers DoubleClick durch Google einer näheren Überprüfung. So entschied das Gremium vergangenen Dienstag abschließend im Vorprüfverfahren. Mit einem Gebot von 3,1 Millarden US-Dollar hatte Google im April die Bieterschlacht um DoubleClick gewonnen. Jetzt muss sich das Unternehmen wohl noch mindestens bis zum 2. April 2008 gedulden, bis es seine Vorherrschaft im Bereich der Online-Werbung durch die Fusion festigen kann. Artikel vollständig lesen

BGH: Rechte von Pay-TV-Kunden gestärkt

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Nachdem der BGH verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pay-TV-Anbieters Premiere für unwirksam erachtet hat, muss der Sender seine AGB nachbessern (III ZR 247/06). Betroffen von dem Urteil sind Preiserhöhungs- und Preisanpassungsklauseln sowie eine Programmänderungsklausel. Der BGH entsprach mit dieser Entscheidung einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände.
Wie der Mediendienst DWDL berichtet, kündigte Premiere daraufhin an, die entsprechenden Klauseln schnellstmöglich anzupassen. Unabhängig davon blieben bestehende Verträge jedoch wirksam: Die beanstandeten Klauseln fänden sowieso keine Anwendung. Artikel vollständig lesen

GEMA-Lizenzen für YouTube reichen nicht aus

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Wie vergangene Woche bekannt wurde, haben sich die GEMA und YouTube über Lizenzen geeinigt: Die Nutzer dürfen in ihren Beiträgen auf musikalische Werke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zurückgreifen. Damit sollen massenhafte Urheberrechtsverletzungen für den deutschen Auftritt der Videoplattform verhindert werden. Die Erlaubnis deckt jedoch nicht alle Verwendungsformen ab: Nur wer die Lieder selber nachspielt ist auf der sicheren Seite. Laufen sie jedoch als Original im Hintergrund ab, reichen die GEMA-Lizenzen nicht aus. Dann sind nämlich zusätzlich die Leistungsschutzrechte der Interpreten betroffen. Diese werden aber von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) wahrgenommen. Die GEMA verwaltet lediglich die Urheberrechte der Komponisten und Textdichter, berichtet das Urheberrechts-Portal iRights.

Hier geht’s zum Artikel bei iRights.

Mehr zur Rolle von Verwertungsgesellschaften.
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Übersicht: Neuregelung der TK-Überwachung

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Am 9. November hat der Bundestag nicht nur die Vorratsdatenspeicherung beschlossen, sondern auch eine Reform der Strafprozessordnung (StPO). Genauer: Die Änderung der Normen zur Telekommunikations-Überwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen. Ziel der Neuregelung ist eine „Harmonisierung des Gesamtsystems“ sowie ein verbesserter Grundrechtsschutz für die Betroffenen. Der Gesetzgeber reagiert damit auch auf eine sprunghafte Zunahme der Überwachungsanordnungen in den letzten Jahren. Artikel vollständig lesen

Die Waffen der GEZ: Wie kann sich eine Behörde wehren?

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Ein Aufsatz von Sascha Arnold.

Wie kann sich die GEZ gegen rufschädigende Äußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen wehren?

Quelle: jazzlog, flickr.com
Foto: jazzlog (cc)

Die GEZ ist regelmäßig Gegenstand kritischer Berichterstattung in (Privat-)Rundfunk, Presse und Internet. Neben berechtigter Kritik werden dabei häufig auch gängige Vorurteile bedient, scharfe Werturteile gefällt oder fragwürdige Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Das Ergebnis ist für die GEZ selten schmeichelhaft. Dass sich die GEZ dies nicht klaglos gefallen lässt, haben die vergangenen Wochen gezeigt, in denen sie gegen Artikel und Berichte auf der Webseite akademie.de sowie in der Süddeutschen Zeitung vorgegangen ist.

Aber kann sich die GEZ überhaupt im gleichen Umfang wie eine natürliche Person oder ein Unternehmen gegen verfälschende, ehrverletzende oder unwahre Äußerungen zur Wehr setzen? Artikel vollständig lesen

DRM-freie Musik verkauft sich viermal so gut

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Digital Rights Management stirbt einen langsamen Tod. Aber es stirbt, daran besteht in der Zwischenzeit kein Zweifel mehr. Ein Major Label nach dem nächsten hat sich von den elektronischen Kopierschutzprogrammen verabschiedet, und selbst Lawrence Lessig, der vor wenigen Jahren noch befürchtete, DRM könnte an die Stelle des Urheberrechts treten, schreibt in der Zwischenzeit: „About this I am happy to be proven wrong.“ Artikel vollständig lesen

Keine „vorbeugende“ Unterlassungsklage gegen Fotoveröffentlichungen

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Rechtliches Neuland für den BGH

Bildveröffentlichungen von Prominenten können nicht im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage verhindert werden, so eine aktuelle Entscheidung des BGH (VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06). Vielmehr sei in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre erforderlich. Eine solche Interessenabwägung könne aber nicht in Bezug auf Bilder vorgenommen werden, die noch gar nicht bekannt seien und bei denen offen sei, in welchem Kontext sie veröffentlicht würden. Insbesondere müsse diesbezüglich die begleitende Wortberichterstattung berücksichtigt werden. Artikel vollständig lesen

OLG Düsseldorf: Keine Pauschalabgabe für Drucker

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Druckerhersteller müssen keine Urheberabgaben für Privatkopien zahlen. Das entschied das OLG Düsseldorf in einem Prozess der VG Wort gegen Canon. Begründung: Die eigentliche Vervielfältigung fände nicht im Drucker, sondern im Computer statt.
Schon im Januar entschied das Gericht zugunsten der Gerätehersteller – jedoch in einem Prozess gegen andere Unternehmen.

Laut VG Wort habe das heutige Urteil jedoch „keinerlei Relevanz“. Vorstand Professor Ferdinand Melichar im aktuellen Newsletter der VG Wort:

„Die gleiche Frage wurde bereits im Jahr 2005 vor dem OLG Stuttgart zugunsten der VG WORT entschieden und ist aufgrund einer Revision der Industrievertreter derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig.“

Der BGH wird sich am 6. Dezember in einem Musterprozess mit diesem Verfahren beschäftigen. Die Vorinstanzen haben hier alle gegen den Druckerhersteller Hewlett-Packard entschieden.

Pressemeldung des Branchenverbands BITKOM.

Telemedicus über das Urteil vom Januar. Artikel vollständig lesen

Dieter Bohlen: Künstler, kein Experte

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Die Juroren-Arbeit bei „Deutschland sucht den Superstar“ von Dieter Bohlen und seinen Kollegen ist als künstlerische Tätigkeit zu bewerten, so das Kölner Sozialgericht (Az. S 23 KR 3 / 07). RTL muss daher für die Sendungen von 2002 bis 2006 nachträglich ca. 173.000 Euro an die Künstlersozialkasse (KSK) überweisen. Der Kölner Privatsender hatte gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der KSK geklagt, da es sich bei Bohlen und seinen Mitjuroren im konkreten Fall nicht um Künstler, sondern um „Experten“ handele. Für diese seien jedoch keine Abgaben zu entrichten. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht: Die Jury-Aktivitäten gingen weit über die reine Benotung von Gesangsleistungen hinaus. Artikel vollständig lesen