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Monatliche Archive

Europäisches Gericht: Microsoft handelte kartellrechtswidrig

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Entscheidung der Kommission bestätigt, 497 Mio Euro-Strafe bleibt in Kraft

Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat die Wettbewerbs-Strafe der Kommission gegen Microsoft bestätigt. Microsoft wird damit verurteilt, die festgesetzte Strafe von 497 Mio. Euro zu zahlen, sowie die Interoperabilität von Microsoft Windows mit fremden Betriebssystemen herzustellen. Außerdem wird dem Konzern verboten, seine Marktmacht bei Betriebssystemen auszunutzen, um den Windows Media Player zu fördern.

Das Gericht schließt sich der Ansicht der Kommission an, dass das Verhalten von Microsoft gegen Art. 82 des EG-Vertrags, insbesondere Unterziffer d), verstößt.

Art. 82 EGV besagt:

Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Dieser Mißbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen:
(…)
d) der an den Abschluß von Verträgen geknüpften Bedingung, daß die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

Das Urteil kann als schwere Niederlage für Microsoft gelten. Trotz massiver Anstrengungen ist es dem Software-Konzern nicht gelungen, eine Änderung an der Kommissions-Entscheidung durchzusetzen.
Einzig in Bezug auf ein bestimmtes Regulierungs-Instrument widersprach das Gericht der Kommission: Diese hatte versucht, Microsoft per Verfügung dazu zu zwingen, einen „Monitoring Trustee“ zu benennen. Dieser sollte die kartellrechtliche Regulierung bei Microsoft überwachen und dazu mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sein. Gleichzeitig sollte aber Microsoft den Trustee bezahlen und seine Kosten tragen. Dazu sei die Kommission jedoch nicht ermächtigt gewesen, so das Gericht.

Das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, innerhalb von zwei Monaten angefochten werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Microsoft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

Das Urteil auf Englisch im Volltext.

Die englische Pressemitteilung des EuG. (PDF)

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Telekommunikation und Entwicklungshilfe

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Eine bewegende Geschichte. Und ein Beispiel dafür, wie Wirtschaftshilfe für ein Dritte-Welt-Land auch funktionieren kann. Technology Review erzählt die Geschichte von Alieu Conteh, der im krisengeschüttelten Kongo ein GSM-Netz aufbaute:

Beim Aufbau seiner Firma musste Conteh Schwierigkeiten überwinden, die bei Telekom-Managern in Industrieländern wohl niemals aufkommen würden. Er musste dabei ständig improvisieren: In einer Zeit, in der der Kongo ständig am Rand des Bürgerkrieges war, wollte ein Zulieferer keine Ingenieure in das Land schicken. Conteh reagierte, in dem er Bürger in der Hauptstadt Kinshasa bat, aus gesammeltem Altmetall einen Mobilfunkturm zusammenzuschweißen.

Die ganze Geschichte bei Technology Review. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Gravenreuth, Rundfunkurteil, Fair use

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+++ BVerfG entscheidet über Rundfunkgebühren

+++ Google distanziert sich von den eigenen AGB

+++ Zypries: Mustertext für Verbraucher-Widerrufsbelehrungen wird geändert

+++ Gravenreuth: Domainpfändung resultiert in Freiheitsstrafe

+++ Studie: „Fair use“ fördert die Wirtschaft

+++ LG Hamburg: Forenbetreiber haftet auch ohne Kenntnis

+++ L’Oreal geht in großem Stil gegen Ebay vor

+++ GEZ VS Akademie.de: Streit geht weiter

+++ Google fordert globalen Datenschutz Artikel vollständig lesen

Pfändung von Domains?

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In der aktuellen Berichterstattung über RA v. Gravenreuths Strafverfahren taucht häufig der Begriff „Domainpfändung“ auf. Doch was genau ist darunter zu verstehen? Gibt es eine Domainpfändung? Wie wird die Vollstreckung in Domains rechtlich beurteilt und praktisch gehandhabt? Im Folgenden werden vier Fragen rund um dieses Thema beantwortet.

Was bedeutet „Zwangsvollstreckung“?

Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, mit dem ein meist privatrechtlicher Anspruch durch staatliche Zwangsgewalt verwirklicht wird. Es reicht nämlich nicht aus, dass ein Recht, beispielsweise im Wege eines Gerichtsverfahrens, festgestellt wird. Darüber hinaus muss demjenigen, dem ein Recht zusteht, auch möglich sein, dieses durchzusetzen – genau das ist Sinn des Zwangsvollstreckungsverfahrens.

In was kann vollstreckt werden?

Eine Zwangsvollstreckung kann z.B. wegen Geldforderungen vorgenommen werden. Dabei wird unterschieden, ob in bewegliches Vermögen, in Forderungen oder sogenannte andere Vermögensrechte vollstreckt wird. Relevant für die Vollstreckung in Domains ist die letztgenannte Kategorie: andere Vermögensrechte. Eine Vollstreckung in „andere Vermögensrechte“ ist gemäß § 857 I ZPO möglich, soweit diese Rechte gesetzlich auf einen anderen übertragen oder zumindest zur Rechtsausübung überlassen werden können. Gleichzeitig muss ein solches „anderes Recht“ einen Vermögenswert verkörpern, der ausreicht, um den Gläubiger wegen seines Geldanspruchs zu befriedigen. Zu den übertragbaren Rechten im Sinne dieser Vorschrift gehören auch Immaterialgüterrechte, z.B. Patente, Marken und teilweise Urheberrechte. Diese sind unstreitig pfändbar.

Ist eine Domain pfändbar? Artikel vollständig lesen

Gravenreuth – Aufsatz zur „Domainpfändung“

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Aus aktuellem Anlass erlauben wir uns einen kurzen Literaturhinweis:

Günter Frhr. v. Gravenreuth, Zur Diskussion: Rechtsprobleme zur „Domainpfändung“, JurPC Web-Dok. 66/2006, Abs. 1 – 21

Der Rechtsanwalt gibt in einem kurzen Aufsatz seine Rechtsauffassung zu namens- und kennzeichenrechtlichen Problemen bei der Domainpfändung wieder. Zu strafrechtlichen „Rechtsproblemen“ enthält der Aufsatz allerdings keine Angaben.

Zur Domainpfändung erscheint morgen auch ein ausführlicher Artikel auf Telemedicus. Artikel vollständig lesen

Computerspiele, Gewalt und die Kunstfreiheit

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Computerspiele und Kunst – passt das zusammen? Diese Frage beschäftige Olaf Zimmermann (Deutscher Kulturrat) und Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff (Staatssekretär Kultur in NRW) in einem Live-Chat. Und unterschiedlicher könnten die beiden Positionen nicht sein: Zimmermann sieht in PC-Spielen Kulturgüter, die staatlich gefördert werden sollen; Grosse-Brockhoff setzt sich für Verbote bestimmter gewalttätiger Spiele ein. Solche Verbote sind jedoch schwierig, wenn auch die sog. „Killerspiele“ von der Kunstfreiheit erfasst sind. Artikel vollständig lesen

LG Hamburg: Forenbetreiber haftet auch ohne Kenntnis

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Ein Forenbetreiber haftet auch dann für rechtswidrige Inhalte, die durch Forennutzer eingestellt wurden, wenn er davon keine Kenntnis erlangt hat. Das entschied das Landgericht Hamburg Ende August. Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, wo ein Nutzer ein urheberrechtlich geschütztes Foto in einem Forum veröffentlicht hatte, ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen. Dem Forenbetreiber war der entsprechende Eintrag nicht bekannt.

Der Rechteinhaber mahnte daraufhin den Forenbetreiber ab und verlangte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie den Ersatz seiner Anwaltskosten. Nach Erhalt der Abmahnung entfernte der Forenbetreiber die rechtswidrigen Inhalte und setzte entsprechende Filter ein, um diese auch zukünftig zu verhindern. Weder gab er die Unterlassungserklärung ab, noch bezahlte er die Anwaltskosten des Rechteinhabers. Hintergrund ist die wohl herrschende Rechtsprechung, nach der ein Unterlassungsanspruch erst dann besteht, wenn der Forenbetreiber Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten erlangt hat.

Das LG Hamburg sah das anders: Ein Unterlassungsanspruch bestehe auch dann, wenn der Forenbetreiber keinerlei Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten hat.

„Rechtlich und tatsächlich sind die Beklagten in die Lage versetzt gewesen, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der streitgegenständlichen Rechtsverletzungen zu treffen. Sie haben dies nach eigenem Vortrag vor der Abmahnung durch den Kläger jedoch nicht getan.“

Das Urteil im Volltext.

(via MIuR) Artikel vollständig lesen

Rundfunkgebührenklage: Das Urteil im Volltext

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Rundfunkgebührenfestsetzung rechtswidrig – Ergänzung der KEF-Kriterien jedoch zulässig

Die Verfassungsbeschwerden der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 waren im Ergebnis erfolgreich. Die Gebührenfestsetzung, mit der der Gesetzgeber um 28 Cent unter der von der KEF empfohlenen Gebühr geblieben war (dies führt über den Zeitraum von vier Jahren voraussichtlich zu einer Verringerung der Erlöse der Rundfunkanstalten aus der Gebührenerhöhung um rund 440 Millionen Euro), verletze die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer. Der Gesetzgeber habe die seine Abweichung rechtfertigenden Tatsachenannahmen nachvollziehbar zu benennen und seine daran anknüpfende Bewertung offen zu legen. Anderenfalls könnte es nicht gelingen, in Gebührenentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren.

Das Urteil liegt Telemedicus im Volltext vor.

Anforderungen an die Rundfunkordnung durch technischen Fortschritt nicht überholt

Gleich zu Beginn der Urteilsbegründung hält das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest, dass die von ihm aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt seien. Mehr noch:

Da das Programmangebot auch für neue Inhalte, Formate und Genres sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss, der Auftrag also dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden ist darf der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden.

Dies werden insbesondere die privaten Anbieter nicht gerne hören, während sich die öffentlich-rechtlichen Sender in dem Streit um die digitale Erweiterungsstrategie gestärkt sehen dürfen.
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Verhaftung wegen illegaler W-Lan-Nutzung

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England-Urlauber seien gewarnt: In einem Londoner Stadtteil wurde unlängst ein Mann verhaftet, der, an eine Gartenmauer gelehnt, beim Tippen in seinen Laptop beobachtet wurde. Grund für die Verhaftung war dem Londoner „Guardian“ zufolge der Verdacht der illegalen Nutzung eines fremden Funknetzwerks. Offensichtlich kein Einzelfall: Die Verhaftungszahlen für dieses Delikt, das einen Verstoß gegen den Communication Act 2003 darstellt, steigen dem Blatt zufolge kontinuierlich an.

Kritiker dieser Regelung weisen allerdings darauf hin, dass eine konsequente Durchsetzung des CA 2003 die Folge haben werden, dass mehr Leute in den Gefängnissen als außerhalb seien. Zudem sei der Schutzmechanismus zur Vermeidung einer unbefugten Nutzung innerhalb weniger Minuten problemlos einzurichten, wer dies unterlasse, müsse sich nicht über eine illegale Nutzung wundern. Von dieser Argumentation gänzlich unbeeindruckt, wird die englische Polizei aber auch weiterhin auf die abschreckende Wirkung solcher medienwirksamer Verhaftungen setzen.

Zum Bericht des Guardians. Artikel vollständig lesen

Rundfunkgebührenklage: Der Streit im Überblick

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Urteilsverkündung am 11. September

Es wird spannend: Das seit langem erwartete Urteil zur Rundfunkgebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio, steht unmittelbar bevor. Die Klage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten richtet sich sowohl gegen die letzte Rundfunkgebührenfestsetzung als auch gegen die geplante Änderung der Prüfungskriterien der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Für Telemedicus Grund genug, die Hintergründe der Auseinandersetzung noch einmal zu vergegenwärtigen.
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