In jüngster Zeit war oft zu hören, die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz prüfe, ob Sat.1 noch eine Lizenz als „Vollprogramm“ zustünde. In der berichterstattenden Presse blieb der Begriff oft unerklärt – so entstand der Eindruck, der Entzug der Lizenz als Vollprogramm sei mit dem Entzug der Sendelizenz gleichzusetzen. Das ist aber falsch. Sat.1 darf – und wird – seine Sendungen unabhängig davon ausstrahlen, ob es als Vollprogramm eingestuft wird oder nicht.
Ein Rundfunkveranstalter, der kein Vollprogramm sendet, kann nämlich immer noch Veranstalter eines Spartenprogramms sein, und auch als solchem steht ihm eine Sendelizenz zu.
Was ist dann aber ein Vollprogramm?
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 RStV definiert „Vollprogramm“ als:
…ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden.
Demgegenüber ist ein Programm, das in Vollzeit sendet, aber kein „Vollprogramm“ ist, ein „Spartenprogramm“.
Zwischen den beiden Programmkategorien gibt es aber kaum Unterschiede. Nach den jeweiligen Landesmediengesetzen hat ein Vollprogramm – unter Umständen und in bestimmten Bereichen – das Recht, auf den Verbreitungswegen (Satellit, Radiowellen, Kabelnetze) vorrangig berücksichtigt zu werden, wenn es zu Kapazitäts-Engpässen kommt. Das war zu Zeiten, in denen die Radiotechnik nicht mehr als fünf Fernsehkanäle zuließ, immens wichtig. Heute, wo es schon längst genügend Kapazitäten für die Sender gibt, kommt es auf den Status als Vollprogramm aber kaum noch an.
Ganz im Gegenteil: Einmal als Spartenprogramm eingestuft, muss ein Fernsehveranstalter nicht mehr die Quotenregelung zu europäischen Filmproduktionen einhalten (§ 6 Abs. 3 RStV), er muss keine Fensterprogramme mehr einfügen (§ 25 Abs. 4 RStV) und er ist nicht mehr auf die weitaus engeren Programmgrundsätze für Vollprogramme verpflichtet (§ 41 Abs. 2 RStV). Die Drohung, einem Fernsehsender die Lizenz als Vollprogrammveranstalter zu entziehen, ist also keine wirkliche Drohung. Auf manch einen Fernsehmanager mag sie eher als Verlockung wirken. Artikel vollständig lesen
Über ein neues Social Network, dass sich zum Alptraum für die Musikindustrie entwickeln könnte, schreibt der Online-Dienst Futurezone:
Send stuff to your friends,
heißt beim Social-Networking-Dienst Pownce, der Ende Juni in den USA an den Start gegangen ist. Nutzer des Dienstes können nicht nur Nachrichten, Links und Veranstaltungshinweise der Öffentlichkeit zugänglich machen, sondern auch Dateien aller Art. Über die Zugriffsberechtigung bestimmen die Nutzer selbst, Inhalte können einzelnen Personen, ausgewählten Gruppen oder allen Besuchern der Plattform zur Verfügung gestellt werden.
Jason Pontin, Chefredakteur des M.I.T.-Magazins „Technology Review“, in einem Gastbeitrag für die „New York Times“:
What struck me most was the site€™s potential to be powerfully disruptive. Most file-sharing occurs on public sites, which can be monitored by media companies; if the users violate copyrights, the sites or the users themselves can be threatened into compliance or litigated out of existence (as happened with the original Napster). File-sharing on Pownce would be difficult to police.
Sommerloch: Die Zweite
Geht es um interne Streitigkeiten, scheinen die Landesmedienanstalten den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in nichts nachzustehen. Nachdem in der vergangenen Woche die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) mitgeteilt hatte, dass Sat. 1 seinen Status als Vollprogramm behalten darf, herrscht jetzt dicke Luft zwischen den Landesmedienanstalten. Gerd Bauer, Direktor der saarländischen Landesmedienanstalt (LMS) hält die LMK-Entscheidung für falsch. Das Programm Sat.1 genüge aus Sicht seiner Anstalt spätestens mit der geplanten Einstellung der Nachrichtensendung ,Sat.1 News – Die Nacht‘ nicht mehr den Erfordernissen eines Vollprogramms im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags.
Die vorgenommene Auslegung, was ein Vollprogramm aufzuweisen habe, entspreche nicht den rundfunk- und verfassungsrechtlichen Erfordernissen. Ein eigens zu dem Fall Sat.1 verfasstes Gutachten der LMS stellt fest fest, dass ein Vollprogramm mit vielfältigen Inhalten aus den Bereichen Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung aufwarten müsse. Der Anteil der Information dürfe nicht unter zehn Prozent des Gesamtprogramms liegen. Die Ausstrahlung von Boulevardmagazinen allein sei dabei kein für ein Vollprogramm angemessene Informationsgebung. Politische Nachrichten sollten in der Zeitspanne zwischen siebzehn Uhr nachmittags und 23 Uhr abends mindestens fünfzehn Minuten umfassen, über den ganzen Sendetag gemessen dreißig Minuten, ohne Wiederholungen. Gerd Bauer erklärte in diesem Zusammenhang:
Ich bedauere, dass die lizenzrechtlichen Fragen, die sich aus schon erfolgten und zusätzlich geplanten Änderungen des Programmschemas des bundesweiten Fernsehveranstalters Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH ergeben, seitens der formal zuständigen LMK nicht zunächst auch im Kreis der Landesmedienanstalten erörtert wurden. Ein entsprechendes Abstimmungsverfahren halten wir für staatsvertraglich geboten.
Angesichts dieser Ausführungen stellen sich dem Fernsehzuschauer dann doch gewisse Fragen: Welcher Privatsender handelt nach diesen hehren Maßstäben – RTL II, Kabel 1 oder Vox vielleicht? Und hat Herr Bauer überhaupt schon einmal die so genannte Nachrichtensendung „Sat. 1 News – Die Nacht“ gesehen? Interessant wäre es auch zu wissen, warum die LMS, obschon nicht zuständig, ein eigenes Gutachten erstellt hat? Artikel vollständig lesen
Sommerloch: Die Erste
Schlagerbarde Heino rief am vergangenen Montag in der BILD dazu auf, einen Euro der GEZ-Gebühr einzubehalten, um so gegen die programmatischen Entscheidungen des ZDF zu protestieren. Ursache für den Boykottaufruf ist die Sendung „Die lustigen Musikanten“, die das ZDF nach 36 Jahren vom Sender nehmen will. Wie Spiegel-Online berichtet hat der Sender die betagteste Zuschauerstruktur aller TV-Kanäle und möchte diesen Zustand ändern. Nach Ansicht des Schlagersängers fällt diese Entscheidung gegen den Willen der Gebührenzahler.
ARD betont Programmautonomie
ARD-Sprecher Christian Bauer zeigt sich Spiegel Online gegenüber unbeeindruckt: „Derjenige, der Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält und die fällige Rundfunkgebühr ganz oder teilweise nicht leistet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“ Mehr noch: Wer zu einer Ordnungswidrigkeit aufrufe, handele bereits ordnungswidrig. „Niemand hat einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Format, die Programmautonomie liegt immer noch bei den Fernsehanstalten“, betont Sprecher Peter Bogenschütz gegenüber Welt-Online. Bezüglich einer angeblich angestrebten Verjüngung des Publikums äußert er sich wie folgt: „Es ist ganz einfach so, dass die Quoten der Musikanten-Sendung zunehmend in den Keller gehen.“ So sei die Zuschauerzahl bei den „Lustigen Musikanten“ in den letzten zehn Jahren von über fünf Millionen auf derzeit nur noch drei bis vier Millionen gesunken. Artikel vollständig lesen