Das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium will künftig verstärkt gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgehen. In einem Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fordert die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad ein Sonderkündigungsrecht oder ein erweitertes Widerrufsrecht für solche Verträge, die durch unerwünschte Telefonwerbung zustande gekommen sind. Margit Conrad äußert sich zu den Plänen wie folgt:
Wir müssen verhindern, dass Anbieter durch wettbewerbswidriges Verhalten auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter Gewinne einfahren. Wir müssen die ausufernde unerwünschte und wettbewerbswidrige Werbung unattraktiv machen. (…) Schon jetzt können am Telefon abgeschlossene Verträge in der Regel innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Wir wollen eine Besserstellung erreichen: dass durch unerwünschte Telefonwerbung zustande gekommene Verträge auch später noch aufgelöst werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser geschützt werden.
Zudem habe das Bundesjustizministerium weitere Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung angekündigt. So sollen unerwünschte Werbeanrufe mit einem Bußgeld belegt und die Unterdrückung der Rufnummer bei gewerblichen Anrufen soll verboten werden. Diese erweiterte Regelung seien auch im Interesse der Unternehmen und eines fairen Wettbewerbs. Rheinland-Pfalz seinen Vorschlag zur Verbraucherschutzministerkonferenz am 13./14. September in Baden-Baden einbringen.
Zur Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzministeriums. Artikel vollständig lesen
Die meisten Forenbetreiber und Blogger überprüfen die bei ihnen abgegebenen Kommentare regelmäßig auf Rechtsverletzungen. Wenn sie eine Rechtsverletzung bemerken (oder auf sie aufmerksam gemacht werden), dann müssen sie diese umgehend entfernen, sonst haftet sie dafür wie für eigene Einträge. Es kommen jedoch Fälle vor, in denen Forenbetreiber oder Blogger auch für Kommentare abgemahnt werden, die sie bereits gelöscht haben. Dann stellt sich die Frage:
Ist eine Abmahnung auch berechtigt, wenn sie sich auf eine Rechtsverletzung bezieht, die der Webmaster aus eigenem Antrieb gelöscht hat – also, bevor ihm die Abmahnung zuging?
Zur Lösung dieses Problem müssen zwei Komplexe näher untersucht werden: Den der Wiederholungsgefahr einerseits, den der Störerhaftung des Host-Providers andererseits. Artikel vollständig lesen
Die Technik überlisten um grenzüberschreitende Informationsfreiheit zu gewährleisten: das ist der Antrieb des Chaos Computer Clubs.
Der seit 26 Jahren existierende Verein, zu dessen Mitgliedern viele Hacker zählen, traf sich letztes Wochenende zu einem internationalen Sommercamp in Brandenburg. Das zeltlagerähnliche, aber technisch hochwertig ausgestattete Treffen bestand aus Workshops, Vorträgen und Diskussionen. Die Aktivitäten der Campbesucher bewegen sich oft am Rande der Legalität, nicht zuletzt aufgrund der immer strenger werdenden Gesetze vor allem im Bereich der Überwachung:
Aus einer Einwegkamera, deren Blitzkondensator und einer selbst zusammen gewickelten Spule hat Starbug einen Biometriechip-Killer gebaut. Der besteht vor allem aus Klebeband, hat nur ein paar Euro gekostet und eine halbe Stunde Zeit. Einmal draufdrücken und der Chip, der Gesicht und Fingerabdrücke des Passinhabers speichert und dessen Entwicklung sich das Innenministerium Millionen kosten ließ, ist hinüber.
Nicht alle Camp-Besucher nehmen es wie Starbug in Kauf, durch solche Tricks zugunsten der Freiheit eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Viele fühlen sich kriminalisiert, sodass das Interesse der Computerspezialisten an der rechtlichen Entwicklung wächst.
Mehr zu dem „Chaos Communication Camp“ in einem Artikel in der Zeit.
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Stefan Niggemeier wurde ein weiteres Mal von der Fernsehproduktionsfirma „Callactive“ abgemahnt. In der zweiten Abmahnung ging es, wie auch schon zuvor, um einen Kommentar zu einem der vielen kritischen Beiträge, die Niggemeier zu den Call-in-Shows verfasst hat, die unter anderem von Callactive produziert werden.
Im Fall der ersten Abmahnung hatte der mehrfache Grimme Online-Award-Träger und Medienjournalist sich noch zur Wehr gesetzt, im Einstweiligen Verfügungsverfahren jedoch verloren. Auch im Fall der zweiten Abmahnung kündigt Niggemeier an „sich mit allen Mitteln gegen diesen Versuch zu wehren“.
Im konkreten Fall geht es um einen Kommentar, den der Blogbetreiber entfernt hatte, bevor ihm die Abmahnung zuging – er hatte also die Rechtsverletzung selbst ausgeräumt, bevor er vom Verletzten dazu aufgefordert wurde. Trotzdem meint der Anwalt von Callactive (laut Niggemeier), dass „trotz der Löschung nicht dauerhaft ausgeschlossen sei, dass dieser Kommentar erneut abgegeben werde.“
Stefan Niggemeier ist anderer Ansicht:
Hätte Callactive mit diesem Vorgehen Erfolg, wäre das meiner Meinung nach das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs, in den Leserkommentaren von Online-Medien und im Internet überhaupt. Selbst Beiträge, die unmittelbar nach ihrem Erscheinen vom Seitenbetreiber gelöscht werden, könnten dann kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen; sämtliche Kommentare müssten vor ihrer Veröffentlichung überprüft werden.
Die Gerichte beurteilen die Frage, ob Wiederholungsgefahr auch dann noch vorliegt, wenn die Rechtsverletzung bereits vor Zugang der Abmahnung ausgeräumt wurde, unterschiedlich.
Zur Erklärung von Stefan Niggemeier.
Die Berichterstattung zu Call-in-Shows bei Telemedicus.
Auch die Störerhaftung in Foren war bei Telemedicus Thema. Artikel vollständig lesen
Ab dem 23. August findet in Leipzig mit der Games Convention die größte europäische Computerspielemesse statt – doch Spiele für den PC haben zurzeit ein enormes Imageproblem: In der öffentlichen Debatte ist stets von „Killerspielen“ die Rede. Diese werden gerne und notorisch für Amokläufe von Jugendlichen sowie deren erhöhte Gewaltbereitschaft (mit-) verantwortlich gemacht. Pädagogen und Politiker fordern deshalb immer wieder, solche Spiele zu zensieren oder ganz zu verbieten. Dieser Tendenz, Computerspiele generell als „Schund“ abzustempeln, tritt der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates (Olaf Zimmermann) entgegen:
„Computerspiele gehören wie das Fernsehen, Pop- und Schlagermusik, der Unterhaltungsfilm oder die Unterhaltungsliteratur selbstverständlich zum kulturellen Leben.“
Er fordert deshalb:
„Die Debatte um Computerspiele muss versachlicht werden und endlich stärker unter kulturpolitischen Aspekten geführt werden. Dazu gehört auch, die entsprechenden Instrumente zu entwickeln, wie qualitativ hochwertige Spiele gefördert werden können.“
Was kann ein Schriftsteller dagegen tun, wenn sich ein anderer Autor einer seiner Figuren bemächtigt und sie in eigenen Büchern auftauchen lässt? Ist das „Konzept“ einer literarischen Figur überhaupt schutzfähig? „Lizenzrechtliche Probleme bei Buch- und Titelreihen – Laras Tochter, Die drei ???“ heißt die Seminararbeit von Christiane Müller. Die Arbeit befasst sich anhand des aktuellen Rechtsstreits zu der Hörspiel- und Buchserie „Die drei Fragezeichen“ mit den urheberrechtlichen Problemen um Buch- und Titelreihen.
Aus dem Abstract:
Im Folgenden wird die Frage beantwortet, welche Rechte an einer Fortsetzungsserie bestehen und wie diese vor Nachahmung geschützt ist – kurz: Kann es „zwei Originale“ geben? Insbesondere ist zu erörtern, inwiefern ein Recht darauf bestehen kann, eine Reihe (ausschließlich) fortsetzen zu dürfen. Zur Beantwortung wird Bezug auch auf oberste Rechtsprechung aus jüngster Zeit genommen. In dem Fall „Laras Tochter“ hatte der BGH im Jahr 1999 zu beurteilen, wann die Fortsetzung eines Werkes in die Rechte am Original eingreift.
Die Arbeit wurde am Lehrstuhl von Prof. Hoeren am Institut für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht in Münster geschrieben. Sie wurde mit 15 Punkten bewertet.
„Lizenzrechtliche Probleme bei Buch- und Titelreihen – Laras Tochter, Die drei ???“ zum Download (PDF). Artikel vollständig lesen
+++ MP3-Patentstreit: Microsoft gewinnt in zweiter Instanz
+++ KEK: Finanzinvestoren im bundesweiten Fernsehen
+++ Musik von Universal bald auch ohne Kopierschutz?
+++ SCO vs. Linux: Schlappe für SCO. Die Entscheidung?
+++ OLG Hamburg: Markenverletzung im Online-Shop durch Kategorienamen
+++ Petition gegen Abmahnkosten
+++ Strafanzeige gegen Call-in-Shows: Betrug? Artikel vollständig lesen
Wie das Wall Street Journal berichtet, wird auch das Musiklabel Universal bald Musik ohne DRM anbieten:
Universal Music Group said it will allow digital tracks from thousands of albums by artists such as Sting, 50 Cent and Stevie Wonder to be sold online without copy-protection technology for a limited time.
The tracks will be available for purchase on the recording artists‘ Web sites and through several established online music retailers.
Universal ist damit, nach EMI, der zweite große Entertainment-Konzern, der darauf verzichtet, seine online vermarktete Musik mit Kopierschutzprogrammen auszustatten. Sollte Universal nach dem Test dazu übergehen, all seine Musik ohne DRM zu vermarkten, wird sich der Druck auf die verbliebenen Wettbewerber weiter erhöhen. DRM wäre dann vermutlich bald Digitalgeschichte.
Der Bericht im Wall Street Journal (Registrierung notwendig).
Alle wichtigen Infos auch bei der FTD. Artikel vollständig lesen
Eine Petition beim Deutschen Bundestag versucht eine Reform des „Abmahnrechts“ zu erreichen. Wie das Shopbetreiber-Blog berichtet, fordern die Initiatoren eine Art „Vorabmahnung“: Nur wer die eigentliche kostenpflichtige Abmahnung schriftlich ankündigt und Gelegenheit gibt, die Rechtsverletzung vorab zu beseitigen, soll seine Abmahnungskosten voll erstattet bekommen.
Mit der Petition soll erreicht werden, […] dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind. Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.
Das bisherige Abmahnverfahren sieht eine solche „Vorwarnung“ nicht vor. Vielmehr soll die Abmahnung selbst schon eine „Warnung“ für den Rechtsverletzer darstellen und ihm die Möglichkeit geben, die Rechtsverletzung ohne Gerichtsverfahren abzustellen. Darauf berief sich auch das Justizministerium bei entsprechenden Eingaben in der Vergangenheit.
Außerdem bezieht sich die Petition auch ausschließlich auf § 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Diese Vorschrift regelt jedoch nur Abmahnung bei Wettbewerbsverstößen – Abmahnungen aus Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrecht wären von der Regelung gar nicht umfasst. Insofern wäre vielmehr zunächst eine gesetzliche Regelung des gesamten Abmahnwesens notwendig.
Es bleibt also abzuwarten, ob die Petition erfolgreich sein wird.
Die Meldung im Shopbetreiber-Blog.
Die Petition beim Deutschen Bundestag (kann online unterzeichnet werden). Artikel vollständig lesen
Der Handel mit Gebrauchtwaren boomt. Doch beim Weiterverkauf von Software-Lizenzen ergeben sich Probleme. Denn immer häufiger wird Software nicht mehr auf Datenträgern, sondern zumindest auch online vertrieben. Was für den Nutzer praktisch sein kann, stellt Juristen vor Probleme. Denn bei körperlichen Werken gilt der sog. Erschöpfungsgrundsatz: Nutzer dürfen Datenträger mit Software auch weiterverkaufen. Doch funktioniert das auch bei rein digitalen Werken?
Die Gerichte entschieden hier in der Vergangenheit sehr unterschiedlich. Den aktuellen Stand und die Hintergründe des Streites erläutern Laura Dierking und Jana Semrau im aktuellen J!Cast.
J!Cast 39 Gebrauchte Softwarelizenzen. Artikel vollständig lesen