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13. RÄStV: Weitere Beratungen zum Product Placement

Der epd Medien berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über neue Entwicklungen in den Verhandlungen um den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV). Im Zentrum steht dabei weiterhin die konkrete gesetliche Ausgestaltung der Legalisierung von Product Placement, wie es die europäische Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) fordert. Im Zuge der Diskussionen um die deutsche Umsetzung der AVMD-Richtlinie haben dem epd Medien zufolge nun auch die öffentlich-rechtlichen Sender Stellung zum Product Placement bezogen. Am 20. Mai stehen im Rahmen einer Bund-Länder-Anhörung weitere Beratungen an.
ARD & ZDF wollen auf Product Placement verzichten

Nach Informationen des epd Medien wollen ARD & ZDF auf den Einsatz von bezahltem Product Placement verzichten. Allerdings wollen die öffentlich-rechtlichen Sender weiterhin an kostenfreien „Produkt-Beistellungen“ in ihrem Programm festhalten. Der aktuelle Arbeitsentwurf eines 13 RÄStV sieht derzeit keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zum Product Placement bei öffentlich-rechtlichen Sendern vor. Lediglich die Möglichkeit einer entsprechenden Selbstverpflichtungserklärung findet im Entwurf im Rahmen eines Merkpostens bislang Erwähnung.

Bund-Länder-Anhörung am 20. Mai in Mainz

Ferner ist für den 20. Mai in der Staatskanzlei in Mainz eine gemeinsame Bund-Länder-Anhörung zum vorliegenden Arbeitsentwurf eines 13. RÄStV anberaumt worden. Zu dieser Sitzung sind Vertreter privater und öffentlich-rechtlicher Sender, die Landesmedienanstalten, Verlegerverbände, Kabelnetzbetreiber und Verbraucherschutzverbände eingeladen. Hauptgegenstand der Anhörung sollen die Regelungen zum Product Placement sein. Der derzeit veröffentlichte Arbeitsenwurf eines 13. RÄStV sieht teilweise eine Legalisierung von Product Placement vor und folgt damit den europarechtlichen Vorgaben aus der AVMD-Richtlinie (Telemedicus berichtete).

Entscheidende Punkte bei der Regelung von Product Placement noch offen

Die Länder erhoffen sich von den Ergebnissen der Anhörung richtungsweisende Impulse für die weitere Ausgestaltung der nationalen Regelungen zum Product Placement. Im Gesetzentwurf sind derzeit nämlich an entscheidenden Stellen noch keine abschließenden Lösungen gefunden worden. Insbesondere bei der Definition der Sendeformate, in denen Product Placement zukünftig erlaubt sein soll („Kinofilme, Filme und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung“) herrschen noch Unklarheiten. Beispielsweise ist noch offen, wie weit der Begriff der „leichten Unterhaltung“ in diesem Zusammenhang reichen soll.

Im Sommer 2009 soll der 13. RÄStV stehen

Es ist zu erwarten, dass im Nachgang der Bund-Länder-Anhörung in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei ein weiter konkretisierter Entwurf für einen 13. RÄStV vorgelegt wird. Die Länderchefs wollen spätestens im Sommer eine unterschriftsreife Fassung erarbeitet haben. Um die Umsetzungsfrist der AVMD-Richtlinie einzuhalten, muss der Staatsvertrag bis zum Jahresende in Kraft getreten sein.

Zum Stand der Dinge in Sachen Product Placement im 13. RÄStV berichtet der epd Medien.

Update am 27. Oktober 2009:

Product Placement: 13. RÄStV wird am Freitag unterzeichnet / neuer Entwurf liegt vor

, Telemedicus v. 14.05.2009, https://tlmd.in/a/1303

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