Telemedicus

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Zwischenstand in Sachen Martin Vogel ./. VG Wort

Die VG Wort wird Verleger erst nach dem Urteil des EuGH in der Sache Reprobel ./. Hewlett Packard (Az. C-572/13) an der Ausschüttung beteiligen. Grund sei die derzeit umstrittene Rechtslage bezüglich des Verlegeranteils. In einer 9-Punkte-Erklärung nimmt der Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort dazu Stellung.

Dr. Martin Vogel, Richter in den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts und Mitautor eines bekannten Urheberrechtskommentars, sieht in der Erklärung eine bewusste Verschleierung der Sach- und Rechtslage und antwortet darauf im Blog des Journalisten Stefan Niggemeier.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Rechtmäßigkeit der geltenden Ausschüttungspraxis der VG Wort. Im Kern geht es dabei um die Frage: Darf die VG Wort einen Teil der urheberrechtlichen Tantieme pauschal an die Verleger zahlen? Dr. Martin Vogel widersprach dieser geübten Praxis und bekam in erster und zweiter Instanz Recht. Telemedicus berichtete ausführlich über die Entscheidung des LG München I und des OLG München. Derzeit ist das Verfahren beim BGH anhängig.

Pressemitteilung der VG Wort zur Ausschüttung 2015.
Gastbeitrag von Dr. Martin Vogel im Blog von Stefan Niggemeier.

, Telemedicus v. 31.03.2015, https://tlmd.in/a/2925

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