Telemedicus

, von ,

Zwei Schritte vor – ein Schritt zurück: Zur „neuen Lösung für das Urheberrecht“ von Leistner/Metzger

Ein rechtliches Instrument, mit dem Musik im Netz legal genutzt und Künstler angemessen bezahlt werden, ist der heilige Gral des Urheberrechts. Im Feuilleton der FAZ wagten die Professoren Matthias Leistner und Axel Metzger im Januar einen neuen Versuch: Mehr Freiheiten für die Nutzer und mehr Pflichten für die Plattformen sollen zum Ende der illegalen Nutzung von Musik im Internet führen.

Ein begrüßenswerter Debattenanstoß – der das eigentliche Problem jedoch nur verschiebt, meint Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie, im Gastbeitrag für Telemedicus.
Gerade als Vertreter einer Branche, die bei dem Thema der Rechtsdurchsetzung im Internet erst- und schwerstbetroffen war und zudem bei der Frage der Entwicklung neuer Vertriebswege im Fokus der Verbraucher steht, macht es Sinn, sich etwas ausführlicher mit dem Lösungsansatz von Leistner und Metzger (Feuilleton vom 3. Januar 2017) auseinanderzusetzen.

Von Napster zu Fakenews

Im Jahr 2017 kann festgestellt werden, dass das Thema „Recht haben und Recht bekommen“ – also die Frage, ob man seine Rechte auch durchsetzen kann – im Internet nicht mehr nur am Beispiel der Musikbranche illustriert werden kann. Weil es nämlich um weit grundsätzlichere Fragen von Werten und der generellen Durchsetzbarkeit des Rechts in der digitalen Welt geht.

Und doch hat die Musikbranche einen Erfahrungsvorsprung: Vor bald zwanzig (!) Jahren führte Napster als erste „Tauschbörse“ den digitalen Vertrieb von Musik ohne Lizenz ein. Über Jahre konnten viele zum Teil hämische Zuschauer, Mitmacher und Besserwisser beobachten, wie erst einzelne und dann eine Vielzahl von Branchen mit massenhaften Rechtsverletzungen konfrontiert wurden.

Die Suche nach Lösungen war und ist, das erfahren heute viele weitere Branchen, eben nicht trivial. In diesem unsicheren Gewässer hat die Musikindustrie trotzdem an „paid content“ geglaubt, weiter in Künstleraufbau, Produktion, Marketing investiert, weiter versucht, Fans jenseits der illegalen Quellen mit neuen Angeboten anzusprechen und dabei stets – denn das erfordert das digitale Lizenzgeschäft – Rechte durchgesetzt. Sie hat damit deutliche Erfolge erzielt.

Inzwischen ist aber auch noch anderes passiert: In Zeiten von #fakenews, #hatespeech und Cyberattacken ist nun plötzlich zu verspüren – und zu vernehmen –, dass „im Netz schnell etwas getan werden muss“. Interessant und häufig übersehen dabei: Die Fragen zur Verantwortung der diversen Beteiligten bei der Erstellung und Verbreitung überschneiden sich durchaus mit den altbekannten, gerade beschriebenen Problemen. Der gemeinsame Nenner ist die Durchsetzung von Rechten gegen oft unmittelbar nicht greifbare Täter.

Ansatz der EU-Kommission mit Blick auf notwendige Klarstellungen

Die politische, aber auch die gesellschaftliche Reizschwelle ist nun offensichtlich überschritten und man ist nicht mehr bereit, eine schleichende Erosion des Rechts durch fehlende Durchsetzung des Rechts hinzunehmen. Wo und wie in welchem Bereich reguliert werden kann und muss, ist sicher individuell zu betrachten – vor allem, wenn es um zentrale Fragen der Meinungsfreiheit geht.

Umso begrüßenswerter ist es aus unserer Sicht, dass die europäische Kommission im vergangenen September im Rahmen der geplanten Revision des europäischen Urheberrechts nach reiflicher Analyse insbesondere den Themenkomplex aufgegriffen hat, der von Leistner und Metzger korrekt beschrieben wird: die Haftungsprivilegierung von Plattformen. Denn der Vorschlag ist auf urheberrechtliche Nutzungen zugeschnitten. Es geht um die Lizenzierung von Plattformen wie Youtube, Soundcloud und andere – die bei weitem nicht neutral sind, sondern Inhalte in erheblichem Maße kuratieren und von ihnen profitieren. In dem Vorschlag wird die Frage der Verantwortlichkeit richtigerweise für den speziellen Bereich der urheberrechtlichen Lizenzierung isoliert betrachtet.

Wider die Youtube-Ausrede

Dies ist ein wichtiger Schritt, um dort, wo es am Markt um Verhandlungen über Angebote geht, ein wesentliches Ungleichgewicht zu beseitigen, das seit langer Zeit besteht und auch nach der GEMA-Einigung bestehen bleiben wird: So zieht sich Youtube schlicht darauf zurück, für die entsprechenden Inhalte (hier Musik) eigentlich gar nichts bezahlen zu müssen – für die Inhalte sei man nicht verantwortlich. Alle Zahlungen an die eigentlichen Kreativen seien freiwillig und zur Wahrung des Rechtsfriedens zahle man natürlich gerne. Damit drücken sie den Preis im Lizenzgeschäft. So einfach, so schlecht für die Branche. Weil nicht auf Augenhöhe verhandelt wird.

An dieser Stelle versuchen nun Leistner und Metzger auf Basis des Lösungsansatzes der EU, das generelle Dickicht der Urheberrechtsverletzungen mit dem Vehikel der Privatkopie zu durchdringen – leider ohne dabei mit Blick auf die illegalen Angebote zu differenzieren, anstatt den Vorschlag der Kommission inhaltlich und konkret juristisch zu verbessern und auf entsprechende Klarstellungen im laufenden Verfahren hinzuwirken. Alles in guter Absicht – das ist erkennbar.

Es geht nicht ums Private

Es ist aber bei Weitem nicht so, dass „die meisten Verletzungen von Urheberrechten in der Privatsphäre des Nutzers“ stattfinden, wie Leistner und Metzger argumentieren. Natürlich geschieht die Nutzung rein technisch betrachtet auf dem Computer, falls das gemeint sein sollte. Aber es geht doch in vielen Fällen um das – widerrechtliche – öffentliche Anbieten von Inhalten in direkter Konkurrenz zu den legalen (Bezahl-)Angeboten. Mag der Nutzer selbst privat agieren, in der Privatsphäre findet die Nutzung gerade nicht statt.

Wir erinnern uns: Die Privatkopie wurde 1965, also definitiv in der analogen Zeit, eingeführt, um das tatsächlich rein private und analoge Kopieren zu legalisieren, das – wie einige sicher noch wissen – mit entsprechenden Qualitätsverlusten verbunden war. Es ging damals nicht um die massenhafte Verbreitung von geklonten Inhalten, sondern um die Nutzung allein „innerhalb der eigenen vier Wände“.

Und: Es bestand und besteht Konsens darüber, dass für Rechtsverletzungen keine Privatvergütung gezahlt wird. Vor allem, wenn es nicht nur um die privaten Nutzer und die Youtubes dieser Welt geht, sondern um Plattformen, deren Betreiber sich hinter zum Teil kriminellen Strukturen verstecken und die keinerlei Interesse haben zu verhandeln. Stattdessen verdienen sie mit der illegalen Verbreitung von durch Unternehmen finanzierte Inhalte Geld, z.B. über Werbeerlöse.

Man sollte deshalb sehr vorsichtig sein, das alte Modell der Privatkopie für die Lösung des jetzigen Problems zu verwenden. Gerne wird das Bild des privaten Nutzers kreiert, der Sorge hat, ob er rechtmäßig einen Song unter ein Katzenvideo legen kann und sich einer unbarmherzigen Abmahnindustrie gegenübergestellt sieht. Tatsächlich geht es aber in der Hauptsache um illegale Plattformen, die den Rechteinhabern gar nichts, und um große Plattformen wie Youtube, die den Rechteinhabern nur wenig zahlen.

Die Geschichte wiederholt sich – die ungelösten Fragen auch

Gerade hier stößt der Vorschlag von Leistner und Metzger an seine Grenzen, zumal erstens „die normale Verwertung von Werken nicht beeinträchtigt werden soll“, was zu definieren wäre, und zweitens „ganze Spielfilme, Serienfolgen oder Musikwerke ausgenommen sein sollen“. Es soll also nur um Ausschnittsnutzungen gehen.

Es stellt sich daher die Frage, wofür genau was und von wem gezahlt werden soll. Der Vorschlag verkennt zum einen, wie Märkte funktionieren, und zum anderen die Rolle der Plattformen darin. Hier hallt sicher bei dem ein oder anderen noch die Debatte um die Kulturflatrate leise nach. Damals war‘s: Im Fahrwasser der Piratenpartei forderten vor allem die Grünen eine Pauschalabgabe auf Internetanschlüsse zur freien Nutzung der Inhalte, aber nur, wenn sie nicht im Konflikt mit etablierten Bezahlangeboten stünden oder so ähnlich, so genau wusste man es nie.

Die Einnahmen, deren geschätzte Höhe stark variierte, sollten die entsprechenden Stakeholder jedenfalls unter sich aufteilen. Die Idee war ungefähr, dass jemand, der sich eine Monatskarte für den Nahverkehr kauft, dann auch noch einen Einzelfahrschein erwirbt.

Aber wer hätte bei iTunes Songs und Filme kaufen oder Abonnent eines Streaming-Dienstes werden sollen, wenn er daneben eine Pauschalabgabe gezahlt hätte, die die Nutzung unautorisierter Angebote legalisiert? Diese Frage konnte damals niemand schlüssig beantworten, und daran hat sich bis heute nichts geändert.

Der versteckte Verletzer

Klarzustellen, wer in welchem Rahmen (mit-)verantwortlich für Rechtsverletzungen ist, bleibt ein schwieriges Unterfangen, denn es geht nicht „nur“ um das Urheberrecht und auch nicht „nur“ um die Verbreitung digitaler Inhalte. Im Moment wird man gerne von den Gerichten oder in politischen Diskussionen darauf verwiesen, dass man doch nicht die Dienstleister wie beispielsweise den Registrar oder den Access-Provider in Anspruch nehmen, sondern sich direkt den eigentlichen Verletzer halten solle. Er sei es doch gewesen und er soll auch die Konsequenzen tragen.

Diese „eigentlichen Verletzer“ bleiben aber meist anonym und berufen sich auf den Datenschutz. Auch eine klare Verortung der Haftung im Bereich des WLAN, die eine Identifizierbarkeit bzw. ein anderweitiges Vorgehen einschließt, ist aktuell offenbar nicht gewollt. Generell gilt es jedoch, Farbe zu bekennen: Nicht nur Rechteinhabern, auch allen anderen Betroffenen von rechtswidrigen Handlungen im Internet muss auch weiterhin eine Möglichkeit geboten werden, die Verletzungen zu beenden. Man lügt sich in die Tasche, wenn man dieser Frage auszuweichen versucht, indem man bestimmte illegale Nutzungen schlicht legalisiert und mit einem Vergütungsanspruch versieht. Andere Rechtsverletzungen wird man ohnehin nicht mit der Privatkopie befrieden.

Das eigentliche Problem bleibt ungelöst

Dem Lösungsansatz von Metzger und Leistner ist also vor allem auch entgegenzuhalten, dass er das gravierendste Problem nicht zu lösen vermag, nämlich: Was geschieht, wenn ganze Spielfilme, Serienfolgen oder Musikwerke unerlaubt genutzt werden? Wenn aber Einigkeit darüber herrscht, dass insoweit eine Möglichkeit bestehen muss zu verbieten – was spricht dann eigentlich dagegen, diese Möglichkeit auch für die von Leistner/Metzger genannten Fälle als Grundlage für fair ausgehandelte Lösungen mit den willigen Plattformbetreibern zu wählen?

Die Akzeptanz für das Urheberrecht ist heute größer als vor zehn Jahren. Junge Nutzer sind mit einem existenten legalen Angebot aufgewachsen, können die Häme gegenüber einer nach Orientierung suchenden Branche noch nicht einmal mehr nachvollziehen. Für sie geht es um Zugang und Komfort, beides ist gegeben, oft sogar kostenlos. An dieser Stelle muss man anfangen und sich fragen, wie man durch Klarheit darüber, wer Lizenzen erwerben muss, Marktlösungen fördert und parallel die illegalen Quellen austrocknet. Denn mit illegalen Quellen, die unlizenzierte Inhalte umsonst anbieten können, kann kein noch so gutes legales Angebot konkurrieren.

Im Übrigen: Aus unseren Erhebungen wissen wir, dass viele Nutzer auch verstehen, dass die Kreativen und ihre Partner gegen Rechtsverletzungen vorgehen. Die Mehrheit verhält sich doch legal! Die Herausforderung ist und bleibt, auch andere Nutzer zu überzeugen.

Es ist gut, dass Leistner und Metzger in die Debatte eingreifen, sie akademisch herausfordern und konstruktiv begleiten wollen! Der Blick in die Branche zeigt: Gerade das Musikstreaming führt aktuell – nach einer Halbierung des deutschen Marktes – wieder zu steigenden Umsätzen in der Branche. Die Angebote sind da.

Daher muss das Ziel sein: Klarheit bei der Lizenzierung schaffen und illegale Quellen austrocknen – beides ist im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft. Beides führt zu Vertrauen und das wiederum zu Investitionen in neue Vertriebswege und Content. Denn am Ende geht es vor allem um eins: ein Klima für gute Inhalte.

, Telemedicus v. 20.02.2017, https://tlmd.in/a/3170

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory