Torben Stühmeier vom Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie hat sich mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage befasst. Sein Beitrag – online seit Juni 2011 – beleuchtet es aus ökonomischer und ordnungspolitischer Perspektive. Danach ist ein weiteres Schutzrecht unangebracht: Das bestehende Urheberrecht würde ausreichen, um Rechte durchzusetzen.
Ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger würde parallel zum Urheberrecht der Redakteure bestehen. Dieses doppelte Schutzrecht auf ein und demselben Inhalt führt ex ante zu Ineffizienzen hinsichtlich der Erstellung von Inhalten und ex post zu Ineffizienzen
hinsichtlich der Verbreitung von Inhalten. Potenzielle Lizenzzahlungen werden sich anhand der Reichweite der Angebote richten. Somit befördert ein Leistungsschutzrecht gerade nicht eine Vielfalt der Presse, sondern bestärkt tendenziell die Ausrichtung anhand des Mainstreams.
„Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Eine ordnungspolitische Analyse”.
Zur Webseite des „Düsseldorf Institute for Competition Economics” (DICE).
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