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ZSR: Online-Hinterlegung von Schutzschriften

Anwälte, insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz, können es bald bei der Hinterlegung von Schutzschriften viel einfacher haben. Die „Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH“ stellte auf dem EDV-Gerichtstag 2007 letzte Woche ein zentrales Schutzschriftenregister im Internet vor. Das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSR) soll helfen, Kosten und Papier zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu senken.

Schutzschriften dienen dazu, im Vorfeld eines im Raum stehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahrens Rechtsnachteilen vorzubeugen. Sie sind ein gesetzlich nicht geregeltes, jedoch allgemein anerkanntes Instrument. Wird ein Betreiber einer Internetseite abgemahnt, so besteht bei Nichtbeachtung oder Weigerung die Gefahr, dass der Gegner eine einstweilige Verfügung beantragt. Eine solche Verfügung kann aber ausgesprochen werden, auch ohne dass der Beklagte vorher angehört werden müsste. Häufig ist das auch die Regel. An diesem Punkt setzten Schutzschriften an: Diese Verteidigungsschriften werden vorbeugend an alle in Frage kommenden Gerichte versandt. In Schutzschriften kann der eigene Rechtsstandpunkt verdeutlicht werden, und so die drohende einstweilige Verfügung verhindert. Gegenwärtig werden etwa 20.000 Schutzschriften jährlich bei Gericht eingereicht.
Probleme bereitet die Schutzschrift vor allem in marken- oder wettbewerbsrechtlichen Fällen, in welchen typischerweise Eilverfahren angestrengt werden. Hier hat der Antragsteller wegen des fliegenden Gerichtsstandortes des § 32 ZPO die Möglichkeit, zwischen mehreren Gerichten zu wählen. Für den Antragsgegner bedeutete dies, dass er seine Schutzschrift bei allen in Betracht kommenden Gerichten einreichen musste. Im schlimmsten Fall waren das alle 116 bundesdeutschen Landgerichte, was einen erheblichen zeit- und kostenintensiven Aufwand bedeutete.

Hier soll nun das neue zentrale Schutzregister helfen, bei dem Schutzschriften online hinterlegt und von allen freiwillig registrierten Gerichten (das sind bis jetzt die Landgerichte Bremen, Mannheim, Mosbach, Nürnberg-Fürth, Saarbrücken und Waldshut-Tiengen) abgerufen werden können. Ab dem 1. 10. 2007 ist auch das LG Hamburg angeschlossen. Eine Hinterlegung ist nur für Rechtsanwälte nach vorheriger Anmeldung möglich. Eine inhaltliche Änderung der Schutzschrift ist nach Veröffentlichung ausgeschlossen. Noch ist das Angebot testweise kostenlos, soll aber später 45 Euro betragen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des ZSR.

, Telemedicus v. 28.09.2007, https://tlmd.in/a/427

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