Widerrufsverfahren angedroht
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sieht das aktuelle Versuchsprojekt für den Mobil-TV-Standard „DVB-H“ für beendet an, erwägt aber zugleich einen Neustart:
„Mobile 3.0 konnte das eigene im Rahmen der Ausschreibung vorgelegte Gesamtkonzept nicht umsetzen und weder Verträge über den Netzbetrieb noch mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen. Dazu hat das Betreiberkonsortium in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass es die Rahmenbedingungen nicht mehr als ausreichend einschätzt, um an dem ursprünglichen Gesamtmodell unverändert festzuhalten. Wir ziehen daraus den Schluss, dass ein Festhalten an diesem Pilotversuch das DVB-H-Projekt nicht weiter bringt“
Auch der Einstieg eines möglichen neuen Investors in das Mobile 3.0 Konsortium im Rahmen des laufenden Pilotverfahrens sei kein gangbarer Weg: Er würde lediglich die für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Gesellschafterstrukturen grundlegend verändern, ohne dabei an der Gesamtsituation etwas zu verbessern. Hinzu käme, dass seit dem 1. September mit dem 10. Rundfunkstaatsvertrag eine neue Rechtslage bestehe: Diese stellt den Plattform-Betrieb von DVB-H erstmals auf eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage.
Angesichts dieser Entwicklungen erwartet die ZAK von Mobile 3.0 die Rückgabe der Lizenzen bis Ende Oktober. Durch eine schnelle Rückgabe sei ein Neustart von „DVB-H“ unter veränderten Rahmenbedingungen möglich. Dieser könne in einem auf längere Zeit angelegten Regelbetrieb erfolgen und die veränderte Marktlage berücksichtigen. Auch die veränderten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen könnten angemessen berücksichtigt werden. Für den Fall, dass die Rückgabe der Lizenzen nicht erfolgen sollte, wurde ein Widerrufsverfahren angekündigt.