+++ Datenweitergabe an Facebook: vzbv verklagt WhatsApp
+++ EU-Kommission leitet Kartellverfahren im elektronischen Handel ein
+++ Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Auch neue Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig
+++ BNetzA untersagt Vodafone Werbeschreiben in amtlicher Aufmachung
+++ Niedersächsische Justizministerin spricht sich für Verbot von Social Bots aus
+++ DSAnpG-EU: Bundesregierung beschließt Entwurf für neues Datenschutzgesetz
+++ Gericht in Philadelphia: FBI hat auch auf ausländischen Servern Datenzugriff
Datenweitergabe an Facebook – vzbv verklagt WhatsApp
Der Verbaucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht Berlin Unterlassungsklage gegen den Messenger-Dienst WhatsApp eingereicht. Hintergrund sind dessen Pläne, Nutzerdaten an Facebook weiterzugeben. Der Facebook-Konzern hatte diese Praxis offiziell letztes Jahr mit der Aussage gestoppt, zunächst rechtliche Zweifel von Behörden anhören zu wollen. Nach Einschätzung des vzbv würden die Daten jedoch sogar unabhängig von bestehenden Facebook-Accounts weitergegeben.
Zur Pressemitteilung des vzbv.
Mehr Informationen dazu auf heise.de.
EU-Kommission leitet Kartellverfahren im elektronischen Handel ein
Die EU-Kommission hat Verfahren gegenüber verschiedenen Unternehmen wegen möglicher Verstöße gegen das europäische Kartellrecht eingeleitet. Hintergrund seien die Online-Vertriebspraktiken. Diese behinderten den grenzüberschreitenden Wettbewerb, sodass ein möglicher Verstoß gegen Art. 101 AEUV in Betracht komme. Konkret richten sich die drei Verfahren gegen verschiedene Unternehmen jeweils in den Bereichen Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Auch neue Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass auch die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften über eine Vorratsdatenspeicherung nicht den EU-rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies berichtete die Mitteldeutsche Zeitung gestern. Der EuGH hatte im April 2014 die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für unwirksam erklärt, da diese nicht mit EU-Grundrechten vereinbar sei. Trotz erheblicher Kritik wurde der danach von der Regierungskoalition vorgelegte Entwurf einer Neuregelung im Gesetzgebungsverfahren angenommen. Laut dem Gutachten sei die Speicherung nicht auf Verdachtsfälle besonders schwerer Straftaten beschränkt und schließe Personen mit ein, die Berufsgeheimnisverpflichtungen unterliegen.
Zum Bericht der MZ.
Ausführliche Analyse der EuGH-Entscheidung von Simon Assion auf telemedicus.info.
BNetzA untersagt Vodafone Werbeschreiben in amtlicher Aufmachung
Die Bundesnetzagentur hat die jüngste Werbeaktion der Vodafone untersagt, in der massenhaft pseudo-amtliche Schreiben an Verbraucher gesendet wurden. In diesen waren unter anderem vermeintliche Zustellungsvermerke und Fristen enthalten. Die Empfänger wurden dazu aufgefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes über (0)800er-Nummern Kontakt aufzunehmen. Hintergrund ist die aktuelle Abschaltung des Übertragungsstandards DVB-T. Die Behörde sieht darin den Versuch, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen.
Zur Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
Niedersächsische Justizministerin spricht sich für Verbot von Social Bots aus
Niedersachsens Justizministerin Antje-Niewisch Lennartz hat sich in einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen dafür ausgesprochen, noch vor der nächsten Bundestagswahl ein Gesetz zur Regulierung von Social Bots umzusetzen. Diese manipulierten durch automatisierte Kommentare und Empfehlungen die politische Willensbildung und würden scheinbare Mehrheitsentscheidungen generieren. Bei Verstößen solle es Löschungsverpflichtungen nebst zusätzlicher Sanktionsmöglichkeiten geben. Ebenso setzte sie sich für eine „Decodierung” von Internet-Telefoniediensten ein.
Das Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen.
DSAnpG-EU: Bundesregierung beschließt Entwurf für neues Datenschutzgesetz
Die Bundesregierung hat diese Woche ihren Entwurf für ein Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU beschlossen. Damit sollen insbesondere die aktuellen Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt werden. Zuvor veröffentlichte Entwürfe waren erheblicher Kritik ausgesetzt. Der Entwurf soll nun das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Hintergundbericht auf heise.de.
Der Regierungsentwurf zum DSAnpG-EU.
Gericht in Philadelphia: FBI hat auch auf ausländischen Servern Datenzugriff
Google muss dem US-amerikanischen Geheimdienst FBI E-Mails auch dann zur Verfügung stellen, wenn diese auf ausländischen Servern liegen. Dies entschied ein Amtsgericht in Philadelphia. In einem ähnlichen Fall hatte ein New Yorker Berufungsgericht einen Zugriff auf von Microsoft gehaltene Daten durch Behörden abgelehnt. Google hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Zur Nachricht auf spiegel.de.