+++ Einsatz von Zoom an Hessischen Hochschulen
+++ EU-Kommission: Verhaltenskodex gegen Desinformation
+++ BVerfG: Journalisten können geleakte Daten verwenden
+++ OVG Münster: Keine Postanschrift von Auskunftssuchenden
+++ EU-Rat für Ausweitung des Abgleichs von DNA- und Gesichtsdaten
Einsatz von Zoom an Hessischen Hochschulen
Die Universität Kassel hat zusammen mit der Hessischen Datenschutzbehörde ein Modell zum datenschutzkonformen Einsatz der Videokonferenzlösung Zoom an Hochschulen entwickelt. Das Modell setzt die Einschaltung eines unabhängigen Auftragsverarbeiters mit Sitz in der EU sowie die Verwendung einer End-to-End Verschlüsselung aller Inhaltsdaten voraus. Auf diese Weise soll ein Zugriff auf Informationen der Studierenden aus den USA heraus verhindert werden. Die Nutzung sei auf Lehrveranstaltungen zu beschränken. Zudem müssten Lehrenden alternative datenschuztkonforme Systeme offen stehen.
Zur Pressemitteilung des Hessischen Datenschutzbeauftragten.
EU-Kommission: Verhaltenskodex gegen Desinformation
Die EU-Kommission will schärfer gegen Desinformation im Netz vorgehen und hat zu diesem Zweck ihren Verhaltenskodex überarbeitet. Verbreiter von Desinformationen sollen keine Werbeeinnahmen mehr erhalten, Nutzer Inhalte einfacher melden können und Faktenchecks eine zentralere Rolle spielen.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
BVerfG: Journalisten können geleakte Daten verwenden
Journalisten machen sich nicht strafbar, wenn sie „geleakte“ Daten entgegennehmen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer Stellungnahme zur Auslegung der Pressefreiheit im Zusammenhang mit dem Tatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB) festgehalten. Gleichwohl hat es die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nicht zur Entscheidung angenommen. Drei weitere Verfahren sind jedoch noch anhängig.
Zur Meldung auf heise.de.
OVG Münster: Keine Postanschrift von Auskunftssuchenden
Mit Urteil vom 15. Juni hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass das Bundesministerium des Inerren (BMI) nicht standardmäßig die Postanschrift von Antragsstellern verlangen dürfe, die über die Plattform „fragdenstaat.de“ von ihrem Auskunftsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Gebrauch machen (Az. 16 A 857/21). Das OVG gibt damit in der Berufungsinstanz der Klage des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) statt. Die Daten seien im vorliegenden Fall für die Auskunftserteilung nicht erforderlich gewesen.
Zur Pressemitteilung des OVG.
Zur Meldung auf heise.de.
EU-Rat für Ausweitung des Abgleichs von DNA- und Gesichtsdaten
Die Mitgliedsstaaten haben sich im EU-Rat für eine Ausweitung des EU-weiten Abgleichs von DNA- und Gesichtsdaten im Rahmen der polizeilichen Kooperation ausgesprochen. Damit folgen die Mitgliedsstaaten einem entsprechenden Änderungsantrag der französischen Ratspräsidentschaft zur Änderung der Kommissionsvorlage der Prüm-II-Verordnung. Zudem soll der Zugang zu den Daten vereinfacht werden, in dem künftig nur noch das Recht des abfragenden Staates Anwendung findet und nicht wie bisher „dieselben Garantien und Sicherheiten“ des Herkunftslandes. Auch Europol soll Zugang zu dieser umfassenden Biometrie-Datenbank erhalten.
Zum Beschluss des EU-Rats.
Zur Meldung auf heise.de.