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Wochenrückblick: Zero-Rating, Verbandsklagerecht, Uploadfilter

+++ OVG NRW: BSI Warnung vor Kapersky rechtmäßig

+++ BNetzA untersagt Stream-On und Vodafone Pass

+++ GFF klagt gegen zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten

+++ EuGH: Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen klageberechtigt

+++ EuGH: Uploadfilter grundsätzlich rechtmäßig

+++ BVerfG schränkt bayrisches Verfassungsschutzgesetz ein

+++ DSK: Gastzugang im eCommerce erforderlich

OVG NRW: BSI Warnung vor Kapersky rechtmäßig
Am Donnerstag unterlag der Hersteller der Antivirensoftware Kapersky vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erneut mit seiner Klage gegen die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesprochene Warnung (Az. 4 B 473/22). Das OVG wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Telemedicus berichtete). Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Zur Pressemitteilung des OVG NRW.
Zur Meldung auf golem.de.

BNetzA untersagt Stream-On und Vodafone Pass
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Donnerstag die weitere Vermarktung der Zero-Rating-Tarife „Stream On“ (Telekom) und „Vodafone Pass“ untersagt. Auch bestehende Verträge sind hiervon betroffen. Die mit dem Zero-Rating verbundene Ungleichbehandlung des Datenverkehrs verstoße gegen die Netzneutralität. Die Behörde reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September vergangenen Jahres.
Zur Pressemitteilung der BNetzA.
Zur Meldung auf golem.de.

GFF klagt gegen zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt zwei Klagen vor den Sozialgerichten in Berlin und Frankfurt gegen die unter dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vorgesehene Massenspeicherung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken. Ab dem 1. Oktober sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet Gesundheitsdaten ihrer Mitglieder pseudonymisiert zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversichung (GKV) zu übermitteln. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die zentrale Speicherung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen sowie das fehlende Widerspruchsrecht der Betroffenen.
Zur Meldung auf heise.de.

EuGH: Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen klageberechtigt
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht einem national geregelten Verbandsklagerecht nicht entgegen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Meta (Facebook) entschieden (Rs. C-319/20). Ziel der DSGVO sei es, ein hohes Schutzniveau zugunsten der Rechte der betroffenen Personen und ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Verbände könnten auch ohne einen konkreten Auftrag Betroffener tätig werden, sofern deren Rechte nach Überzeugung des Verbandes verletzt seien.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Zur Meldung in der FAZ.

EuGH: Uploadfilter grundsätzlich rechtmäßig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung am Dienstag klargestellt, dass die durch Art. 17 der Digital Single Market (DSM) Richtlinie (2019/790) eingeführten Uploadfilter grundsätzlich rechtmäßig sind (Urt. v. 26.04.2022, Rs. C-401/19). Der europäische Gesetzgeber habe bei der Formulierung der Norm bereits einen angemessenen Interessenausgleich zwischen dem Recht auf Informationsfreiheit und Meinungsäußerung sowie dem Schutz der Urheberrechte angemahnt. Dem müsse der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung Rechnung tragen. Der Entscheidung zugrunde lag eine Klage Polens.
Zur Meldung auf LTO.
Zur Meldung auf heise.de.

BVerfG schränkt bayrisches Verfassungsschutzgesetz ein
In einer wegweisenden Entscheidung justiert das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Kompetenzen und Grenzen zwischen Polizei- und Geheimdiensttätigkeit des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes (Az. 1 BvR 1619/17). Die Entscheidung betrifft u.a. die Befugnisse zu Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Handyortung sowie den Einsatz von verdeckten Ermittlern und dürfte somit weitreichende Auswirkungen auch auf die übrigen Länder und den Bund haben. Neben einer strikten Kompetenztrennung steht vor allem auch die Kontrolle der Verfassungsschutztätigkeit im Fokus. Dem Urteil zugrunde lag eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Zur Pressemitteilung des BVerfG.
Zur Meldung auf LTO.

DSK: Gastzugang im eCommerce erforderlich
Anfang der Woche hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Hinweise zum datenschutzkonformen Betrieb von Online Shops veröffentlicht. Da Shop-Betreiber nicht grundsätzlich davon ausgehen könnten, dass Kunden eine über den Einzelkauf hinausgehende längerfristige Kundenbeziehung eingehen wollten, sei es datenschutzrechtlich erforderlich Käufe mittels Gastzugangs oder gleichwertiger Bestellmöglichkeit anzubieten. Ohne eine solcher Alternative fehle es bei der für die Begründung einer langfristigen Kundenbeziehung sowie zur weiteren Auswertung etwaiger hieraus gewonnener Daten an der für die Einwilligung erforderlichen Freiwilligkeit. Darüber hinaus mahnt die DSK Shop Betreiber zu mehr Transparenz.
Zum Beschluss der DSK.

, Telemedicus v. 01.05.2022, https://tlmd.in/-10177

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