+++ Bundeskartellamt prüft Glasfaserprojekt von Telekom und EWE
+++ LG Düsseldorf: Vodafone Zero-Rating-Dienst muss EU-weit gelten
+++ Britische Datenschutzbehörde: Personalisierte Werbung verstößt gegen DSGVO
+++ Polizei und Bahn testen „automatisiertes Erkennen von Situationen”
+++ Amazons kostenfreier Streaming-Dienst IMDB-TV bald auch in Europa
Bundeskartellamt prüft Glasfaserprojekt von Telekom und EWE
Das Bundeskartellamt hat vergangene Woche wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen das Glasfaserprojekt der Telekom zusammen mit dem Telekommunikationsunternehmen EWE geäußert. Möglicherweise seien Auflagen nötig, damit ein Zugang Dritter zum Wettbewerb sichergestellt werden könne, so Präsident Andreas Mundt. Telekom und EWE planen, bis zu 1,5 Millionen Haushalte mit Glasfaser anzuschließen. Das Joint Venture, „Glasfaser Nordwest”, das rund 2 Millionen Euro binnen zehn Jahren in das Projekt investieren soll, könnte aber möglicherweise andere Telekommunikationsanbieter vom Glasfaserausbau in Deutschland ausschließen und damit die Ausbaudynamik zwischen den Wettbewerbern erlahmen lassen. Ob die Kooperation nun mit Auflagen belegt wird oder ob dadurch der Glasfaserausbau tatsächlich beschleunigt und nicht gebremst wird, prüft die Wettbewerbsbehörde nun intensiv.
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LG Düsseldorf: Vodafone Zero-Rating-Dienst muss EU-weit gelten
Vodafone darf seinen Zero-Rating-Dienst „Pass” nicht auf Deutschland beschränken, dieser muss vielmehr in der gesamten EU gelten. Das hat das LG Düsseldorf in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden. Die Beschränkung auf das Inland verstoße gegen EU-rechtliche Vorgaben wie Verordnungen zum offenen Internet und Roaming sowie gegen die Richtlinie für Nutzerrechte bei der elektronischen Kommunikation. Bei der Nutzung des Tarifs werden bestimmte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Befindet sich der Nutzer aber im Ausland, gilt diese Regelung bisher nicht. Verbraucher sollen ihren Mobilfunktarif jedoch im Ausland genauso nutzen dürfen wie im Inland, so das Gericht.
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Britische Datenschutzbehörde: Personalisierte Werbung verstößt gegen DSGVO
Die britische Datenschutzbehörde ICO ist der Auffassung, dass die Übertragung von Nutzerdaten an einen unbestimmbaren Empfängerkreis im Kontext personalisierter Werbung nicht mit den Vorgaben der DSGVO zu vereinbaren sei. Die Betroffenen würden nicht hinreichend über die Übertragung ihrer Daten informiert und auch der Schutz der Daten selbst sei nicht DSGVO-konform. In der Praxis erfolgt die Übertragung durch das sog. Progammatic Advertising: Werbetreibende versteigern dabei während der Ladezeit einer Webseite in Echtzeitauktionen unter mehreren Hundert Teilnehmern und übertragen dabei persönliche Daten des Nutzers. Kritisiert wird hieran insbesondere, dass den Nutzern Ausmaß und Zweck der Datenfreigabe nicht hinreichend klar seien. „Das Ausmaß, in dem persönliche Profile angelegt und weitergegeben werden, erscheint ausufernd, aufdringlich und unfair”, so die Behörde. In den nächsten sechs Monaten will die ICO weitere Gespräche mit der Industrie führen, wie man zu einer Vereinbarkeit mit der DSGVO gelangen könnte.
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Berliner Bahnhof Südkreuz testet „automatisiertes Erkennen von Situationen”
Mittels intelligenter Videoanalysetechnik will die Bundespolizei zusammen mit der Deutschen Bahn ab kommenden Dienstag das automatisierte Erkennen bestimmter Situationen an einem Berliner Bahnhof testen. Freiwillige stellen in dieser Testphase bestimmte Situationen dar, die das System erkennen soll und damit für Polizei und Bahn besser identifizierbar sein sollen. Gemeint ist beispielsweise das Betreten undefinierter Bereiche, das Erkennen von herrenlosen Gegenständen, die abgestellt wurden oder aber liegende/gestürzte Personen. Die Bahn erhofft sich durch diese Technologien insbesondere eine Verbesserung von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit, während die Polizei eine effektivere Gefahrenabwehr auf den Bahnanlagen erreichen will. Kritiker meinen, dass solche Verhaltensscanner eine negative Auswirkung auf die Freiheitsrechte einer Person haben können und ihre Verhaltensweise an die Systeme anpassen könnte, um nicht erkannt zu werden.
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Amazons kostenfreier Streaming-Dienst IMDB-TV bald auch in Europa
Der werbefinanzierte Streaming-Dienst IMBD-TV soll noch in diesem Jahr auch in Europa auf den Markt kommen. Wann genau und mit welchen Inhalten der bisher in den USA bereits verfügbare Streaming-Dienst starten soll, ist allerdings noch nicht bekannt. Anders als Amazon Prime ist IMDB-TV kostenlos erhältlich, Filme und Serien werden jedoch mehrmals von Werbung unterbrochen, die nicht übersprungen oder verkürzt werden können.
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