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Wochenrückblick: Zensurheberrecht, Sampling, Like-Button

+++ EuGH zum Urheberrecht gegen Kommunikationsfreiheiten

+++ EuGH: Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers durch Sampling

+++ EuGH: Gemeinsame Verantwortlichkeit für Like-Button

+++ Regierungsentwurf zur TKG-Reform

+++ Sprachassistenten: Datenschutzverfahren gegen Google eingeleitet
EuGH zum Urheberrecht gegen Kommunikationsfreiheiten
In zwei aktuellen Entscheidungen befasst sich der EuGH mit der Frage, inwieweit das Urheberrecht als Instrument gegen die Presse eingesetzt werden kann, um unliebsame Veröffentlichungen von Dokumenten zu unterbinden (Az. C-469/17Afghanistan-Papiere und Az. C-516/17Reformistischer Aufbruch). Nach Ansicht des EuGH können die grundrechtlich geschützte Informations- und Pressefreiheit eine Veröffentlichung nur im Rahmen der Ausnahmen und Beschränkungen gemäß Art. 5 der InfoSoc-Richtlinie rechtfertigen. Damit ist außerhalb des Schrankenkatalogs aus der InfoSoc-RL eine generelle Abwägung von Urheberrecht und Kommunikationsfreiheit im Sinne einer Fair-Use-Klausel nicht zulässig. Im einen zu Grunde liegenden Fall hatte die Funke-Zeitung WAZ als geheim eingestufte Lageberichte über den Afghanistankrieg veröffentlicht, um der Öffentlichkeit die wahre Einschätzung der Konfliktlage zu verdeutlichen. Dagegen hatte das Verteidigungsministerium das Urheberrecht an den Dokumenten in Stellung gebracht. Laut EuGH ist es zunächst Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob die Berichte überhaupt als Werke geschützt sind. Sollte dies der Fall sein, ist nach Ansicht des EuGH die Veröffentlichung möglicherweise durch die Ausnahme für die Berichterstattung über Tagesereignisse aus der InfoSoc-RL erfasst.
Zur Meldung bei heise.de.
Zur Pressemitteilung des Gerichtshofes.

EuGH: Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers durch Sampling
Das Sampling auch sehr kurzer Musikfragmente kann das Recht der Tonträgerhersteller verletzen. Es kann allerdings auch ohne Zustimmung zulässig sein, wenn das Fragment „in Ausübung der Kunstfreiheit entnommen” wird, um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in ein neues Werk einzufügen – dann liegt keine Vervielfältigung vor. Das hat der EuGH im rund zwanzig Jahre andauernden Sampling-Streit „Metall auf Metall” entschieden (Az. 476/17). Sampling ohne Zustimmung der Rechteinhaber darf nach Ansicht des EuGH allerdings nicht generell auf die Vorschrift der freien Benutzung nach § 24 UrhG gestützt werden; der EuGH betont auch hier, dass die InfoSoc-Richtlinie die urheberrechtlichen Schranken abschließend regelt. Jetzt muss wieder der BGH entscheiden, wie der konkrete Fall nach den Kriterien des EuGH einzuordnen ist.
Zur Meldung bei heise.de.
Zur Pressemitteilung des Gerichtshofes.

EuGH: Gemeinsame Verantwortlichkeit für Like-Button
Wer auf seiner Webseite Facebooks Like-Button einbindet, ist gemeinsam mit Facebook für die Datenerhebung und -übermittlung verantwortlich. Nutzer*innen müssen darüber informiert werden, dass Daten an Facebook weitergeleitet werden – insbesondere, wenn sie keine Facebook-Mitglieder sind. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit endet allerdings ab der Phase, in der nur noch Facebook Einfluss auf die Datenverarbeitung hat. Dies befreit Seitenbetreiber aber nicht davon, eine ggf. erforderliche Einwilligung für die Datenverarbeitung einzuholen, die Facebook später vornimmt. Das hat der EuGH diese Woche im Verfahren Fashion-ID entschieden (Az. C-40/17). Das Verfahren bezog sich zwar noch auf die alte Rechtslage unter der Datenschutzrichtlinie, ist aber auf die DSGVO übertragbar.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Zur Meldung bei heise.de.

Regierungsentwurf zur TKG-Reform
Autoradios und andere Radioempfangsgeräte sollen in Zukunft mit Schnittstellen für digitalisierte Inhalte ausgestattet sein. Dies sieht ein kürzlich im Kabinett verabschiedeter Entwurf für die sechste Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor. So will die Bundesregierung den Ausbau des digitalen Hörfunks fördern. Zusätzlich erweitert der Gesetzentwurf die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für Kommunikation ins EU-Ausland, um sicherzustellen, dass die Auflagen für preisgünstige Kommunikation innerhalb der EU eingehalten werden.
Zur Meldung bei heise.de.
Zur Pressemitteilung des federführenden BMWI.

Sprachassistenten: Datenschutzverfahren gegen Google eingeleitet
Nachdem Google die Aufnahmen seiner Sprachassistenten von Mitarbeitern auswerten ließ, hat der zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar nun ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die DSGVO eingeleitet. Laut Casar müsse die „Nutzung von Sprachassistenzsystemen in einer transparenten Weise erfolgen, so dass eine informierte Einwilligung der Nutzer möglich” sei. Google stoppte daraufhin seine Praxis. Auch Apple und Amazon sind wegen ähnlicher Auswertungen in die Kritik geraten und haben zum Teil reagiert. Caspar spricht sich dafür aus, in diesen Fällen ebenfalls Maßnahmen zu prüfen.
Zur Meldung bei heise.de.
Zur Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

, Telemedicus v. 05.08.2019, https://tlmd.in/a/3436

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