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Wochenrückblick: Zeitungsarchive, netzpolitik.org, autonomes Fahren

+++ OLG Hamburg: Auch Online-Archive müssen „Recht auf Vergessenwerden” achten

+++ Netzpolitik.org-Affäre: Maas und Range widersprechen sich im Rechtsausschuss

+++ Verkehrsministerium Baden-Württemberg genehmigt teilautonome Testfahrten

+++ Generalbundesanwalt klagt Ex-BND-Mitarbeiter an

+++ Ärger um neue Spotify-AGB
OLG Hamburg: Auch Online-Archive müssen „Recht auf Vergessenwerden” achten
Müssen neben Suchmaschinen auch Online-Pressearchive das „Recht auf Vergessenwerden” achten? Einem Urteil des OLG Hamburg zufolge ja. Danach kann der Betreiber eines Online-Zeitungsarchives verpflichtet sein, dafür zu sorgen, dass ein Archiveintrag über Suchmaschinen nicht mehr auffindbar ist. Im konkreten Fall schlug die ursprünglich rechtmäßige Veröffentlichung eines Artikels zur Unrechtmäßigkeit um, weil das öffentliche Interesse durch Zeitablauf erlosch und das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwog. Der Betreiber das Archivs muss erst handeln, nachdem er auf den Rechtsverstoß hingewiesen worden ist; eine Pflicht zur Löschung aus dem Archiv selbst besteht nicht. Das OLG hat die Revision zugelassen.
Weiter bei internet-law.de.

Netzpolitik.org-Affäre: Maas und Range widersprechen sich im Rechtsausschuss
Zur Affäre um die Ermittlungen gegen netzpolitik.org wegen Landesverrats hat der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch nicht-öffentlich beraten. Wie es heißt, hätten sich Bundesjustizminister Maas und der in Ruhestand versetzte Generalbundesanwalt Range in der Beratung „heftig widersprochen”. Laut Range habe BMJV-Staatssekretärin Hubig ihm die Weisung erteilt, den Auftrag für ein externes Rechtsgutachten zum Vorwurf des Landesverrats zurückzuziehen und die Ermittlungen einzustellen. Maas spricht diesbezüglich weiterhin von einer einvernehmlichen Entscheidung von BMJV und Bundesanwaltschaft (siehe auch eine schriftliche Stellungnahme des BMJV, die netzpolitik.org veröffentlicht hat). Bei der Beratung nicht anwesend waren Verfassungsschutzpräsident Maaßen und Bundesinnenminister de Maizière – trotz Einladung.
Zur Beratung im Rechtsausschuss genauer bei LTO.

Verkehrsministerium Baden-Württemberg erteilt Genehmigung für teilautonome Testfahrten
Das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg hat dem Autokonzern Daimler mehrere teilautonome Lkw-Testfahrten genehmigt. Daimler will auf Autobahnen des Landes Lkw mit Autopilot fahren lassen. Dabei muss jederzeit ein Fahrer anwesend sein, um eingreifen zu können (teilautonomes Fahren). Damit dürften bald erstmals Fahrzeuge mit Autopilot auf deutschen Straßen fahren; ein gesetzlicher Rahmen fehlt bislang.
Zur Meldung bei Heise.

Generalbundesanwalt klagt Ex-BND-Mitarbeiter an
Der Generalbundesanwalt hat vor dem OLG München Anklage gegen einen ehemaligen BND-Mitarbeiter erhoben. Er soll über Jahre teils streng geheime Dokumente des BND an die CIA weitergeleitet haben. Laut Anklageschrift wirft die Bundesanwaltschaft Landesverrat in zwei Fällen vor. Die Dokumente sollen der CIA unter anderem Aufschluss über die Aufklärungstätigkeit des BND sowie die personelle Zusammensetzung der Abteilung „Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen” gegeben haben.
Zur Nachrichtenmeldung bei Zeit Online.

Ärger um neue Spotify-AGB
Der Musikstreamingdienst Spotify macht mit neuen AGB auf sich aufmerksam: Darin räumt sich Spotify künftig das Recht ein, auf den Nutzer-Smartphones auf Kontakte, Fotos und Standortdaten zugreifen zu dürfen. Diese Daten sollen dann zu Werbezwecken weitergegeben werden; die Änderung betrifft wohl nur das Gratisangebot. Außerdem räumt Spotify sich ein Recht an den Playlists der Nutzer ein. Nachdem die Änderungen für Unmut sorgten, will Spotify die AGB überarbeiten und einige Bedenken zum Datenschutz ausräumen.
Zur Meldung bei Heise.de.

, Telemedicus v. 23.08.2015, https://tlmd.in/a/2984

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