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Wochenrückblick: ZDF, Telekom, UWG-Reform

+++ Bundestag beschließt Umsetzung der Enforcement-Richtlinie

+++ ZDF und Holtzbrinck wollen im Netz kooperieren

+++ EuG: Deutsche Telekom muss knapp 13 Mio. Bußgeld zahlen

+++ Streit um Streifen – EuGH entscheidet über Adidas-Marke

+++ EU-Parlament: Keine Sperrung von Internet-Anschlüssen

+++ UWG-Reform lässt auf sich warten

+++ FDP kritisiert Internet-Kooperation von WAZ und WDR

+++ BKartA: Kabel Deutschland darf Marktmacht ausweiten
Bundestag beschließt Umsetzung der Enforcement-Richtlinie
Der Bundestag hat vergangene Woche das „Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums“ verabschiedet. Damit wird die sog. Durchsetzungsrichtlinie („Enforcement-Richtlinie“) in deutsches Recht umsetzt. Die Richtlinie ist vor vier Jahren in Kraft getreten, vor zwei Jahren ist bereits die Umsetzungsfrist abgelaufen. Grund für den langen Gesetzgebungsprozess: heftige Kontroversen zwischen Koalition und Opposition, innerhalb der Koalition, angestachelt durch die verschiedenen Lobbies.
Die Änderungen im Überblick bei Telemedicus.

ZDF und Holtzbrinck wollen im Netz kooperieren
Wie das Magazin „Werben und Verkaufen“ bereichtet, wollen ZDF und Holtzbrinck Verlag im Internet kooperieren. Konkret sollen wohl Fernsehbeiträge des ZDF auf der Internetseite der „ZEIT“ veröffentlicht werden. Erst wenige Tage zuvor waren die Verhandlungen zwischen ZDF und der Süddeutschen Zeitung diesbezüglich auf Eis gelegt worden.
Die Meldung bei WuV.

EuG: Deutsche Telekom muss knapp 13 Mio. Bußgeld zahlen
Das Europäische Gericht erster Instanz hat eine Geldbuße gegen die Deutsche Telekom von 12,6 Millionen Euro bestätigt. Die Europäische Kommission hatte der Telekom 2003 vorgeworfen, ihre marktbeherrschende Stellung beim Zugang zu ihrem Telefonnetz zu missbrauchen. Der Ex-Monopolist hatte von Wettbewerbern höhere Entgelte für den Zugang verlangt, als von seinen eigenen Kunden. Das EuG bestätigte nun die Entscheidung der EU-Kommission.
Die Meldung bei Heise online.

Streit um Streifen – EuGH entscheidet über Adidas-Marke
In welchem Umfang sind die Adidas-Streifen geschützt? Dürfen Konkurrenten Kleidung mit nur zwei solcher Streifen anbieten? Im Streit um die Adidas-Marke hat sich der EuGH vergangene Woche mit dem europäischen Markenrecht auseinandergesetzt. Das Ergebnis: Bei der Verwechslungsgefahr ist allein auf die Wahrnehmung durch das Publikum abzustellen – ein generelles Freihaltebedürfnis für „Bagatell-Zeichen“ gibt es nicht.
Ausführlich bei Telemedicus.

EU-Parlament: Keine Sperrung von Internet-Anschlüssen
Das Europäische Parlament hat sich gegen die Sperrung von Internet-Anschlüssen zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Zwar solle der Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet werden. Die Kriminalisierung der Verbraucher sei jedoch nicht der richtige Weg. Vielmehr sollten alle betroffenen Akteure einbezogen werden und mit Sensibilisierung und Aufklärungskampagnen auf das Problem aufmerksam gemacht werden.
Die Details beim Institut für Urheber- und Medienrecht.

UWG-Reform lässt auf sich warten
Die Umsetzung der „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ lässt weiter auf sich warten. Bereits bis zum Juni letzten Jahres hätte die Umsetzung erfolgen müssen, nun wurde der Termin erneut verschoben. Erst im Mai soll sich das Bundeskabinett nun mit dem Gesetz beschäftigen.
Die Meldung bei Telemedicus.

FDP kritisiert Internet-Kooperation von WAZ und WDR
Die FDP hat die geplante Kooperation zwischen dem WDR und der WAZ-Mediengruppe kritisiert. Es drohe eine zunehmende Monopolisierung medialer Angebote. Speziell der WDR könne seine zentrale Rolle für Information und Meinungsbildung nun noch weiter ausbauen, so der Landesvorsitzende Andreas Pinkwart.
Weiter beim Kölner Stadtanzeiger.

BKartA: Kabel Deutschland darf Marktmacht ausweiten
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von sieben Tochtergesellschaften der Orion Cable GmbH durch die Kabel Deutschland GmbH (KDG) freigegeben. Die erworbenen Unternehmen betreiben überwiegend Breitbandkabelnetze. Zwar komme es durch die Übernahme zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der KDG, die zu erwartenden Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für Breitbandanschlüsse (DSL) und für schmalbandige Anschlüsse würden jedoch überwiegen.
Weiter bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 13.04.2008, https://tlmd.in/a/748

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