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Wochenrückblick: Youtube, Usenet, Jugendschutz

+++ Youtube: Jetzt mit Video-Fingerprinting

+++ Handy-TV: Rechtliche Weichen sind gestellt

+++ USA: RIAA klagt gegen Usenet-Provider

+++ BGH: Ausweisnummer reicht nicht als Jugendschutz

+++ Musikindustrie: Pop-Flatrate als iTunes-Killer?

+++ LG Frankfurt: Arcor muss Porno-Seite sperren

+++ Microsoft, Disney & Co: Hochkarätiger Copyright-Pakt

+++ iTunes: DRM-freie Musik auf Normalpreis

+++ Callactive: Schlappe vor dem LG Berlin
Youtube bringt Video-Fingerprinting
Die Video-Plattform Youtube stetzt ab sofort digitales Fingerprinting zum Schutz von Urheberrechten ein. Die Technologie mit dem Namen „YouTube Video Identification“ bietet Rechteinhabern die Möglichkeit, ihre Werke selbst auf die Server von Youtube zu laden. Diese Kopien werden dann allerdings nicht veröffentlicht, sondern dienen als Vorlage, um rechtswidrige Kopien zu erkennen.
Weiter bei Telemedicus.

Handy-TV: Rechtliche Weichen sind gestellt
Die Bundesnetzagentur hat am Montag über die Vergabe der Frequenzen für das mobile Fernsehen im DVB-H-Standard entschieden: Senderbetreiber für das bundesweite Angebot wird die „T-Systems Media & Broadcast GmbH“. Ab dem Frühjahr 2008 soll bis zum Jahr 2015 das Sendernetz für mobile Rundfunkdienste im DVB-H-Standard ausgebaut werden und dann 90% der Bevölkerung erreichen.
Die Details bei Telemedicus.

USA: RIAA klagt gegen Usenet-Provider
Der Verband der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA hat Klage gegen den Usenet-Provider „Usenet.com“ eingereicht. Begründung: Usenet.com ermögliche seinen Kunden Urheberrechtsverletzungen und habe sie sogar dazu ermutigt.
Weiter bei Telemedicus.

BGH: Ausweisnummer reicht nicht als Jugendschutz
Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche über die Zulässigkeit von Jugenschutz-Maßnahmen im Internet entschieden. Diese sind sind nach § 4 JMStV nötig, wenn im Internet sog. „weiche Pornographie“ darstellt wird. Die Richter stellten fest: Lediglich die Abfrage einer Personalausweisnummer mit den dazugehörigen Ausstellungsdaten reicht nicht aus. Denn Jugendliche könnten sich die Angaben leicht von Ausweispapieren ihrer Familienangehörigen besorgen.
Telemedicus ausführlich zu dem Urteil.

Musikindustrie: Pop-Flatrate als iTunes-Killer?
Gerüchten zufolge verhandeln die drei größten Musik-Labels Universal, Sony BMG und Warner Music über die Einführung einer Musik-Flatrate. Wie Spiegel Online berichtet, soll damit das Monopol von Apple auf dem Online-Musikmarkt geknackt werden.
Die Hintergründe bei Spiegel Online.

LG Frankfurt: Arcor muss Porno-Seite sperren
Der Internet-Provider Arcor muss die amerikanische Pornoseite „Youporn“ für seine Kunden sperren. Das entschied das LG Frankfurt und gab damit einem deutschen Erotik-Portalbetreiber recht, der eine Einstweilige Verfügung gegen Arcor erwirkt hatte. Die Begründung: Youporn biete pornographische Inhalte ohne Jugendschutzmechanismen an und Arcor ermögliche den Zugang zu diesen Angeboten.
Ausführlich bei Heise online.

Microsoft, Disney & Co: Hochkarätiger Copyright-Pakt
Einen hochkarätigen Pakt zum Schutz des Urheberrechtes haben Microsoft, Walt Disney und andere Internet-Riesen geschlossen. Dabei verpflichten sich die Unternehmen, ihre Web 2.0 Projekte bestimmten Prinzipien zu unterwerfen. Dabei geht es insbesondere um nutzergenerierte Inhalte: Diese sollen auf Rechtsverletzungen überprüft werden. Sofern möglich, sollen rechtswidrige Inhalte direkt beim Upload überprüft werden, damit sie gar nicht erst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Weiter beim Wall Street Journal (englisch).

iTunes: DRM-freie Musik auf Normalpreis
Das Musikportal iTunes hat die Preise für seine MP3-Dateien gesenkt. Diese waren bisher im Vergleich zu DRM-geschützten Musik-Dateien deutlich teurer. Wie der Betreiber Apple mitteilte war die Preissenkung eine Reaktion auf die zunehmende Beliebtheit DRM-freier Musik.
Die Meldung in der LA Times (englisch).

Callactive: Schlappe vor dem LG Berlin
Das Produktionsunternehmen für Call-in-Sendungen Callactive hat eine Schlappe vor dem LG Berlin einstecken müssen. Hintergrund war wieder einmal der Streit zwischen Callactive und dem Internetforum call-in-tv.de. Dessen Betreiber Marc Döhler hatte Anfang des Jahres in einem Interview angedeutet, dass es bei Callactive nicht mit rechten Dingen zu gehe und war dafür abgemahnt worden. Nun waren ähnliche Kommentare in seinem Forum zu lesen, die jedoch umgehend gelöscht wurden. Dennoch sah Callactive darin ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung. Zu Unrecht, wie das LG Berlin feststellte, denn die Unterlassungserklärung beziehe sich ausschließlich auf Radio-Interviews.
Stefan Niggemeier kennt die Details.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 21.10.2007, https://tlmd.in/a/462

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