+++ YouTube und GEMA schließen Lizenzvertrag
+++ EU-Kommission billigt Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
+++ Semesterapparate Rahmenvertrag: Neuer Rahmenvertrag mit der VG Wort
+++ Online-Hetze: StA München ermittelt gegen Facebook-Manager
YouTube und GEMA schließen Lizenzvertrag
YouTube und die Musikverwertungsgesellschaft GEMA haben am 1. November einen Lizenzvertrag geschlossen – und sich damit nach neun Jahren über die Musiknutzung auf YouTube geeinigt. Laut GEMA umfasst der Vertrag eine „prozentuale Beteiligung sowohl an den Werbeerlösen, als auch an den zukünftigen Abonnementerlösen”, die YouTube durch die Musiknutzung erwirtschaftet. Die Höhe der Vergütungen sind nicht bekannt, da die Regelungen weitgehend vertraulich sind. Es wird jedenfalls davon ausgegangen, dass keine klickweise Vergütung erfolgt und genaue Rückschlüsse auch durch die Tantiemeabrechnung für die Berechtigten nicht möglich sein werden. Durch die Einigung fallen die Sperrtafeln weg, die bisher oft beim Aufruf von Videos mit Musik aus dem GEMA-Repertoire erschienen sind. YouTube und GEMA haben zudem die laufenden Verfahren beigelegt; YouTube erkennt mit der Einigung allerdings nicht an, für hochgeladene Inhalte selbst zu haften. Der Vertrag läuft bis Ende April 2019 und deckt auch den vertragslosen Zustand seit April 2009 ab. Die GEMA enthält also auch Vergütungen für die Vergangenheit.
Zur Meldung bei heise.de.
EU-Kommission billigt Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Kommission hat den Anforderungskatalog zur Umsetzung der gesetzlichen Pflichten zur Vorratsdatenspeicherung gebilligt. Der Katalog von Bundesnetzagentur, Bundesamt für Informationssicherheit und der Bundesdatenschutzbeauftragten soll Datensicherheit und Datenqualität im Rahmen der Pflichten zur Vorratsdatenspeicherung gewährleisten (§ 113f TKG). Er sieht unter anderem vor, dass Provider die Systeme zur Speicherung auslagern dürfen und regelt Maßgaben zur Verschlüsselung der Daten. Für die Provider werden dabei Kosten entstehen. Ab Mitte 2017 müssen Provider Telekommunikationsdaten für zehn Wochen speichern, Standortdaten von Mobiltelefonen für vier Wochen.
Mehr bei Golem.
Semesterapparate Rahmenvertrag: Neuer Rahmenvertrag mit der VG Wort
Ab Januar 2017 sollen digitale Kopien von Texten bei elektronischen Semesterapparaten und Lernplattformen nicht mehr pauschal, sondern einzeln vergütet werden. Das sieht ein neuer Rahmenvertrag vor, den die VG Wort mit den Kultusministerien der Länder geschlossen hat. Der Vertrag betrifft die Werknutzung in Forschung und Lehre für die Fälle, dass Hochschulen Texte kopieren oder ins Intranet stellen (§ 52a UrhG). Ab 2017 stellt die VG Wort ein elektronisches Meldeverfahren für die Hochschulen bereit; bislang wird pauschal abgerechnet. Hochschulen kritisieren den Prüfungsaufwand durch die Einzelabrechnungen; sie verweisen hierzu auf ein Pilotprojekt der Uni Osnabrück.
Ausführlich hierzu iRights.info.
Bericht beim Deutschlandfunk.
Online-Hetze: StA München ermittelt gegen Facebook-Manager
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt laut Medienberichten gegen führende Facebook-Manager (unter ihnen Mark Zuckerberg) wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Volksverhetzung. Es steht der Vorwurf im Raum, die Manager machten sich wegen Beihilfe zur Volksverhetzung strafbar, indem sie nicht ausreichend gegen Hassbotschaften vergehen würden. So würden Mordaufrufe, Gewaltandrohungen und Holocaustleugnungen und andere Hassbotschaften oft auch nicht nach entsprechenden Hinweisen gelöscht. Facebook weist den Vorwurf von sich. Anstoß der Ermittlung ist eine Anzeige des Anwalts Chan-jo Jun. Er hatte 2015 bereits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingereicht; die stellte die Ermittlungen allerdings ein.
Zur Meldung bei tagesschau.de.