Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Youtube, Filesharing, Abmahnungen

+++ LG Hamburg entscheidet im Streit GEMA vs. YouTube

+++ EuGH entscheidet zu Vorratsdatenspeicherung und Filesharing

+++ Politik streitet weiter über Vorratsdatenspeicherung

+++ EU-Parlament: Fluggastdatentransfer abgesegnet

+++ Koalition streitet über Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch

+++ ELENA: Alle Daten gelöscht

+++ CISPA: US-Regierung übt Kritik
LG Hamburg entscheidet im Streit GEMA vs. YouTube
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Youtube sieben Videos vom Netz nehmen muss, die GEMA-lizenzierte Musik enthalten. Schon seit Jahren streitet das Videoportal von Google mit der Verwertungsgesellschaft über die Gebühren für die Wiedergabe von Musik in Online-Videos. Weil es bislang zu keiner Einigung kam, ist Youtube schon seit einiger Zeit dazu übergegangen, einige Videos in Deutschland nicht mehr anzuzeigen. Dass Youtube dazu auch verpflichtet ist, bestätigte nun das LG Hamburg: Sobald das Unternehmen Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen erlangt sei es verpflichtet, die Videos vom Netz zu nehmen. Außerdem müsse Youtube Vorkehrungen treffen, um einen erneuten Upload der Videos zu verhindern. Ohne eine entsprechende Lizenz müssen Videos mit GEMA-Musik also auch in Zukunft offline bleiben. Die Entscheidung liegt allerdings noch nicht im Volltext vor.
Zur Pressemeldung des LG Hamburg.

EuGH entscheidet zu Vorratsdatenspeicherung und Filesharing
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung steht einer Herausgabe von Daten in Filesharing-Verfahren nicht entgegen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Eine entsprechende Regelung aus Schweden verstoße nicht gegen das Europarecht: Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei schon gar nicht anwendbar und auch europäische Grundrechte seien nicht verletzt. Jedes Land könne im Übrigen selbst regeln, ob und in welchen Fällen Daten wegen Filesharings herausgegeben werden müssen. Dabei müsse allerdings ein „angemessenes Gleichgewicht” zwischen den betroffenen Grundrechten hergestellt werden.
Die Entscheidung des EuGH im Volltext.
Telemedicus mit Hintergründen zum Urteil.

Bundesregierung streitet weiter über Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung ist sich weiter uneins über die Vorratsdatenspeicherung. Ende März forderte die EU-Kommission Deutschland auf, die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 endlich umzusetzen. Gespräche zwischen Innenminister (CSU) und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verliefen am Mittwoch ergebnislos. Friedrich will umfangreiche Daten verdachtsunabhängig ein halbes Jahr speichern – und hat die Kanzlerin auf seiner Seite: Sie pocht darauf, dass die Richtlinie schnell umgesetzt wird. Nach Leutheusser-Schnarrenberger sollen Daten nur anlassbezogen eine Woche lang gespeichert werden, sog. „Quick Freeze Plus”.
Die Meldung bei Heise.

EU-Parlament: Fluggastdatentransfer abgesegnet
Das EU-Parlament hat am Donnerstag das Fluggastdaten-Abkommen abgesegnet. Die USA dürfen danach Flugpassagierdaten, so genannte „Passenger Name Records” (PNR), speichern und darauf zugreifen – wenn damit Straftaten verfolgt werden sollen, auf die in den USA mindestens drei Jahre Haft stehen. Die zuständige Berichterstatterin, Sophie in’t Veld, hatte zuvor darauf hingewiesen, dass der Rechtsschutz für EU-Bürger unzureichend sei. Auch EU-Datenschützer hätten darauf aufmerksam gemacht, dass das Abkommen mit EU-Grundrechten unvereinbar sei.
Die Meldung bei Heise.

Koalition streitet über Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch
Vergangene Woche wurde ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministerium bekannt, wonach Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht strenger geregelt werden sollen. Unter anderem sollen die Streitwerte in Urheberrecht bei einfachen Verstößen auf 500 EUR begrenzt werden. Auch im Wettbewerbsrecht sollen finanzielle Anreize für Abmahnungen verringert werden. Daneben enthält der Gesetzesentwurf weitere Regelungen, die sich gegen unseriöse Geschäftsmodelle im Internet richten. Wie unter anderem die Frankfurter Rundschau berichtet, soll die CDU den weiteren Abstimmungsprozess jedoch bis auf weiteres gestoppt haben. Schon die Intention des Gesetzes soll bei den Christdemokraten auf Widerstand gestoßen sein.
Die Hintergründe zum Gesetzesentwurf bei Heise online.
Die Frankfurter Rundschau zum Streit in der Koalition.

ELENA: Alle Daten gelöscht
Das gescheiterte ELENA-Verfahren zur Speicherung von Arbeitnehmerdaten scheint endgültig beendet zu sein. Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar vergangene Woche mitgeteilt hat, sollen die bislang gespeicherten Daten nun vollständig gelöscht worden sein. Schon seit Anfang 2010 waren Arbeitgeber verpflichtet, Einkommensdaten ihrer Arbeitnehmer an die zentrale Datenbank zu übermitteln. Im Sommer 2011 wurde das Projekt jedoch eingestellt. Schon kurz darauf sollen erste Daten gelöscht worden sein. Nun bestätigte der Bundesdatenschutzbeauftragte die vollständige Löschung der verbliebenen Daten mit einem zertifizierten Verfahren.
Ausführlich bei Golem.de.

CISPA: US-Regierung übt Kritik
Einige fürchten ihn bereits als Nachfolger von SOPA und PIPA: den Cyber Intelligence Sharing and Protection Act (CISPA) aus den USA. Grobes Ziel ist es, die Online-Kriminalität zu bekämpfen. Behörden soll es danach unter anderem möglich sein, Daten an Unternehmen weiterzugeben, um diese vor Cyber-Angriffen zu schützen. Kritiker fürchten außerdem, CISPA könnte es ermöglichen, bereits wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen unverhältnismäßige Eingriffsmöglichkeiten zu schaffen. Die US-Regierung kritisierte nun allerdings das Vorhaben: Unter anderem sei der Schutz der Privatsphäre nicht ausreichend gewährleistet.
Zum Bericht bei Golem.
Kritische Anmerkungen zu CISPA bei Netzpolitik.

, Telemedicus v. 22.04.2012, https://tlmd.in/a/2245

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory