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Wochenrückblick: YouTube, E-Health-Gesetz, G10-Kommission

+++ EGMR: YouTube-Sperre in der Türkei verletzt Informationsfreiheit

+++ E-Health-Gesetz verabschiedet

+++ G10-Kommission klagt auf Einsicht in Selektorenliste

+++ Gema beschließt Urheberabgaben für Smartphones und Tablets

+++ BGH: „Himbeer-Vanille-Abenteuer“-Werbung von Teekanne irreführend

+++ Gerichtsurteil in Belgien: Facebook entfernt Datr-Cookie bei Nichtmitgliedern

EGMR: YouTube-Sperre in der Türkei verletzt Informationsfreiheit
Eine rechtsgrundlose Sperre der Webseite „YouTube“ in der Türkei verletzt das Recht auf Empfang und Weitergabe von Informationen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag entschieden. Geklagt hatten drei türkische Akademiker, die an verschiedenen Universitäten Rechtswissenschaften unterrichten. Das Strafgericht Erster Instanz in Ankara hatte im Mai 2008 eine Zugangssperre zum bekannten Videoportal „YouTube“ angeordnet. Gegen diese Sperre wendeten sich die Kläger. Der EGMR folgte ihrer Argumentation: Die Plattform sei eine gewichtige Quelle der Kommunikation. Die Sperre hindere den Zugang zu Informationen, die anderweitig nicht zugängig wären. Die Plattform fördere zudem die Entstehung von partizipativem Bürgerjournalismus. So könnten auch Informationen verbreitet werden, die von traditionellen Medien nicht wiedergegeben würden. „YouTube“ spiele daher eine herausragende Rolle für die Informationsfreiheit.
Zur Pressemitteilung des EGMR (englisch).
Das Urteil im Volltext (nur auf französisch verfügbar).

E-Health-Gesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am Freitag das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ beschlossen. Das Gesetz soll unter anderem nutzbringende Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zügig einführen und die Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen als zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen etablieren. Es zielt zudem darauf ab, die Interoperabilität der informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen zu verbessern. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten.
Zur Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung als PDF.
Mehr zum Gesetzesentwurf bei Telemedicus.

G10-Kommission klagt auf Einsicht in Selektorenliste
Die Geheimdienstkontrolleure der G10-Kommission klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf Einsicht in die Selektorenliste des US-Geheimdienstes NSA. Maßgeblich beteiligt an der Klage ist der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Hans de With. Er war 15 Jahre Mitglied der G-10-Kommission und zeitweise auch deren Vorsitzender. Die G10-Kommission tritt bei geplanten geheimdienstlichen Eingriffen in Grundrechte an die Stelle von Gerichten, um zu garantieren, dass Geheimdienste im Rahmen der Gesetze handeln. Die G10-Kommission geht davon aus, über den wahren Zweck der Überwachungsmaßnahmen bei der „Operation Eikonal“ nicht ausreichend informiert worden zu sein. Daher begehrt sie nun mit gerichtlicher Hilfe Einsicht in die entsprechende Selektorenliste.
Zur Meldung bei sueddeutsche.de.

Gema beschließt Urheberabgaben für Smartphones und Tablets
Der IT-Branchenverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablets geeinigt. Das gaben die Beteiligten am Mittwoch bekannt. Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Solche Pauschalabgaben werden beriets auf Geräte wie Computer, MP3-Player oder Kopierer, Drucker sowie Speichermedien wie USB-Sticks fällig. Hersteller und Importeure müssen diese Abgaben einpreisen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften zuständig. Der BITKOM kritisiert das Modell der urheberrechtlichen Abgaben: es werde den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht.
Zur Pressemitteilung des BITKOM.

BGH: „Himbeer-Vanille-Abenteuer“-Werbung von Teekanne irreführend
Befinden sich auf der Verpackung eines Früchtetees Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „nur natürliche Zutaten“ und „Früchtetee mit natürlichen Aromen“, muss der Tee auch Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeere enthalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Ein deutsches Teehandelsunternehmen hatte Tee mit einer derart gestalteten Verpackung vertrieben, obwohl dieser Tee keine Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeere enthielt. Dagegen klagte ein Verbraucherverband und bekam recht. Selbst wenn sich die tatsächliche Zusammensetzung aus dem Zutatenverzeichnis erkennen lässt, bleiben die Aussagen irreführend,so der BGH
Die Meldung bei beck-aktuell..

Gerichtsurteil in Belgien: Facebook entfernt Datr-Cookie bei Nichtmitgliedern
Facebook sammelt in Belgien keine Daten von Nichtmitgliedern mehr. Grund ist eine Anordnung eines Brüsseler Gerichts, die aufgrund eines Streit um den „Datr-Cookie“ erging. Das Gericht hatte Facebook bereits im November unter Androhung einer Strafe in Höhe von 250.000 Euro pro Tag verboten, Daten von Nichtmitgliedern zu sammeln. Dies geschieht mit einem Cookie mit einer Identifikationsnummer auf den Rechnern aller Nutzer, die einmal eine Facebook-Seite aufgerufen haben, selbst wenn sie nicht bei Facebook registriert sind. Facebook wird die Anordnung nun befolgen: Nichtmitglieder in Belgien werden keine öffentlichen Inhalte auf Profilseiten von Facebook-Nutzern mehr sehen.
Zur Meldung bei Golem.

, Telemedicus v. 06.12.2015, https://tlmd.in/a/3018

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