+++ EuGH verhandelt zur Vorratsdatenspeicherung
+++ Datenschutz-Desaster im Fall Viacom vs. Google / Youtube
+++ BGH: Urlaubsfotos von Prominenten
+++ OLG Köln entscheidet erneut über spickmich.de
+++ Bundestrojaner in Bayern: Online-Durchsuchungen bleiben heiß diskutiert
+++ EU-TK-Review: Netzneutralität in Gefahr?
+++ Daten-Transfer-Abkommen zwischen EU und USA
+++ Bundesnetzagentur schraubt Regulierung zurück
+++ OLG München zum Handel mit gebrauchter Software
+++ Verhandlungen zur PC-Abgabe gescheitert
EuGH verhandelt zur Vorratsdatenspeicherung
Letzten Dienstag hat der EuGH über die Klage Irlands gegen die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verhandelt. Die Klägerin macht jedoch gerade nicht die Verletzung von Grundrechten geltend; sie ist der Auffassung, die Richtlinie sei von Parlament und Rat auf einer falschen Rechtsgrundlage erlassen worden. Die Slowakei ist der Klage beigetreten und hat in ihrem Vortrag auch Datenschutzargumente vorgebracht. Die EuGH-Richter haben in der Verhandlung vor allem auch kritische Fragen zu den Kosten der Speicherpflicht für die TK-Anbieter gestellt. Das Urteil wird allerdings noch eine Weile auf sich warten lassen: Die Schlussanträge werden voraussichtlich erst am 14. Oktober gestellt.
Ausführliche Informationen bei Netzpolitik.
Datenschutz-Desaster im Fall Viacom vs. Google / Youtube
Im Verfahren um angebliche Urheberrechtsverletzungen hat ein US-Gericht entschieden, dass Google diverse Daten an Viacom herausgeben muss: Der Medienkonzern möchte Informationen darüber haben, wer wann von wo aus welche Youtube-Videos angeschaut hat; betroffen sind auch die Mitgliedsnamen und IP-Adressen der Nutzer des Videoportals. Nach Ansicht von Datenschützern reicht das in vielen Fällen aus, um die Identität festzustellen. Sie bezeichnen die Herausgabe der Datensätze aus der Log-Datenbank als schweren Schlag für den Datenschutz: Die Gewohnheiten von vielen Millionen Internetnutzern würden bloßgelegt.
Zum Artikel bei iRights.
BGH: Urlaubsfotos von Prominenten
Wieder einmal hat der BGH Urteile zum Verhältnis von Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechen gefällt; diesmal ging es um die Veröffentlichung von Fotos, die Prominente im Urlaub zeigen. Dies ist nach Ansicht der Richter dann erlaubt, wenn sie ein Thema von allgemeinem Interesse illustrieren. Damit hatte die Klage von Sabine Christiansen Erfolg, die beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau auf Mallorca gezeigt wurde. Der dazugehörige Text liefert nach Ansicht der Richter keinen Beitrag zu einer Sachdebatte. Caroline von Monaco hatte weniger Glück, sie muss die Veröffentlichung des Urlaubsfotos von sich und ihrem Mann hinnehmen: Der Artikel berichtete darüber, dass das Ehepaar ihre kenianische Ferien-Villa auch vermiete. Hier hatte der BGH zunächst eine Veröffentlichung untersagt, das BVerfG hat den Fall allerdings an die Richter zurückverwiesen: Es sah hier ein allgemeines Interesse an dem „Hang Prominenter zum ökonomischen Denken“ vorliegen.
Die Meldung bei der FAZ.
OLG Köln entscheidet erneut über spickmich.de
Das OLG Köln hatte vergangene Woche erneut über das Lehrerbewertungsportal spickmich.de zu entscheiden. Auf der Internetseite können Schüler anonym ihre Lehrer bewerten. Eine Lehrerin sah sich dadurch in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Darüber hinaus sei die Veröffentlichung ihres Namens eine Datenschutzverletzung. Das Gericht entscheid jedoch – wie in einigen weiteren Fällen zuvor – zugunsten von spickmich.de. Die Bewertungen seien zulässige Meinungsäußerungen, die Veröffentlichung der Namen erlaubt, weil diese aus öffentlich zugänglicher Quelle stammten.
Die Details bei Telemedicus.
Online-Durchsuchungen in Bayern: Bundestrojaner bleiben heiß diskutiert
Der Bayerische Landtag hat am Donnerstag eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes beschlossen, durch die Ermittler ab dem 1. August auch Online-Durchsuchungen mit sog. Trojanern vornehmen dürfen. Klagen gegen das Gesetz wurden bereits angekündigt. Auf Bundesebene nimmt die Diskussion um eine entsprechende BKA-Gesetz-Novelle derweil kein Ende: Zurzeit wird der Gesetzentwurf, der den Einsatz von Trojaner zur Terrorabwehr erlauben soll, im Bundesrat diskutiert. Dort scheiterte am Freitag ein Antrag Bayerns, Online-Durchsuchungen auch zur Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen. Auf einer Konferenz der Friedrich Ebert Stiftung am Dienstag diskutierten die Bundesjustizministerin, der Bundesdatenschutzbeauftragte und der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hoffmann-Riem die Auswirkungen des BVerfG-Urteils zum neuen IT-Grundrecht. Hoffman-Riem sieht die Vorgaben aus Karlsruhe in dem derzeitigen Entwurf der Novelle nicht gewahrt.
„Speicherwahn im Kabinett“ bei der SZ.
EU-TK-Review: Netzneutralität in Gefahr?
Eine Überarbeitung des europäischen Telekommunikationsrechts steht kurz vor der Abstimmung im federführenden Industrieausschuss des Europaparlaments. Einige der letzten spontanen Änderungsanträge sehen gravierende Einschnitte bei der Netzneutralität vor: So soll zum Beispiel das französische „drei Treffer und du bist tot“-Modell eingeführt werden. Mit diesem Motto macht sich in Frankreich die Industrie dafür stark, Nutzern das Internet zu sperren, wenn ihnen drei Verstöße gegen das Urheberrecht nachgewiesen werden konnten. Auch der Einsatz von Verschlüsselungssoftware soll nach diesen Vorschlägen kontrolliert werden. Die Anträge laufen darauf hinaus, dass die Internetprovider in die Pflicht genommen werden, die Aktivitäten ihrer Kunden zu überwachen bzw. automatische Filter einzusetzen. Das würde eine grundsätzliche Änderung der bisher freien Architektur des Internets bedeuten.
Zur Diskussion bei Netzpolitik.
Daten-Transfer-Abkommen zwischen EU und USA
Wie die New York Times berichtet planen die USA und die EU ein Abkommen über umfassende Datenübermittlungen. In Zukunft wollen die beiden Seiten verstärkt Informationen zur effektiveren Strafverfolgung und Terrorprävention austauschen. Die Verhandlungen erweisen sich jedoch als schwierig: Datenschützer monieren zum Beispiel mangelnde Rechtsschutzmöglichkeiten in den USA – die dortigen Gesetze gelten nur für Staatsbürger. Generell liegt das amerikanische Datenschutzniveau weit unter dem der EU-Staaten. Das führte schon bei dem PNR-Abkommen zum Transfer von Fluggastdaten im Juli 2007 zu zähen Verhandlungen und einem einseitigen Kompromiss.
Mehr dazu bei Telemedicus.
Bundesnetzagentur schraubt Regulierung zurück
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will ihre Tätigkeit im TK-Sektor verringern und insbesondere den Festnetzmarkt weniger regulieren. Die Behörde darf nur dann in einen Markt eingreifen und Unternehmen Verpflichtungen auferlegen, wenn das sog. Markdefinitions- und Marktanalyseverfahren ergeben haben, dass auf einem Sektor kein richtiger Wettbewerb herrscht; das ist dann der Fall, wenn ein oder mehrere Teilnehmer über beträchtliche Marktmacht verfügen (§§ 9 ff. TKG). Eine aktuelle Überprüfung der wirtschaftlichen Lage hat laut BNetzA ergeben, dass die beiden Märkte für festnetzinterne Verbindungen sowie für Verbindungen aus dem Fest- ins Mobilnetz eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb zeigen. Anderes gelte jedoch für den Telefonanschluss-Markt. Hier will die Behörde weiter durch regulierende Maßnahmen für günstige Endkunden-Preise sorgen.
Zur Pressemitteilung der BNetzA.
OLG München zum Handel mit gebrauchter Software
Das OLG München hat in einem Urteil vom Donnerstag dem Software-Händler UsedSoft den Verkauf von gebrauchten Software-Lizenzen verboten. Geklagt hatte der Software-Hersteller Oracle, der in der Geschäftsidee von UsedSoft seine Urheberrechte verletzt sieht: Nur der Urheber dürfe für seine Werke Lizenzen erteilen. Der Verkauf gebrauchter Nutzungsrechte sei ein Fall der Weiterlizenzierung und damit ohne Einverständnis des Urhebers rechtswidrig (§ 34 UrhG). Das OLG folgte dieser Argumentation und gab Oracle Recht. Eine Revision zum BGH haben die Richter überraschenderweise nicht zugelassen. Dagegen möchte UsedSoft nun Beschwerde einlegen und dann den Fall von dem obersten Bundesgericht überprüfen lassen.
Die Meldung bei iRights.
Verhandlungen zur PC-Abgabe gescheitert
Die Gespräche zwischen der Geräteindustrie und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über die PC-Abgabe sind gescheitert. Nach der Urhebergesetznovelle sollen sich die beiden Seiten selbst auf die Höhe der Vergütung einigen. Mit der Abgabe werden Privatkopien vergütet; sie wird von der ZPÜ eingezogen und an die unter ihr zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften verteilt. Erhoben wird sie auf alle Geräte und Speichermedien, mit denen solche urheberrechtsrelevanten Vervielfältigungen hergestellt werden können. Doch die Vorstellungen über eine „gerechte“ Abgabe gehen weit auseinander: Die ZPÜ ging mit der Forderung von etwa 55 Euro pro PC in die Verhandlungen. Die Industrie hat lediglich um die 6 Euro geboten. Die ZPÜ hat daraufhin die Gespräche abgebrochen: Das Angebot sei schlicht „indiskutabel“. Für den Fall, dass sich beide Seiten nicht mehr einig werden, sieht das Gesetz die Entscheidung einer Schiedstelle vor.
Mehr bei Heise Online.