+++ EuGH zur Erhebung personenbezogener Daten im Strafverfahren
+++ BGH: Keine Löschung von YouTube-Videos bei Unterlassungspflicht
+++ Abstimmung über Reform der AVMD-Richtlinie im EU-Parlament
+++ Facebook-Hack: Behörden prüfen Versäumnisse
+++ Hamburger Datenschutzbeauftragter stellt Verfahren gegen Facebook ein
EuGH zur Erhebung persönlicher Daten im Strafverfahren
Mobilfunkdaten dürfen von Strafverfolgungsbehörden auch bei kleineren Vergehen genutzt werden, wenn nur ein geringer Grundrechtseingriff vorliegt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche entschieden (Az. C-207/16). Hintergrund war ein Fall aus Spanien. Im Rahmen der Ermittlungen zu einem gestohlenen Handy hatten die Ermittlungsbehörden Zugang zu den Bestandsdaten zu Telefonnummern beantragt, die nach dem Diebstahl mit dem Handy benutzt wurden. Das nationale Gericht hatte den Zugriff mit der Begründung abgelehnt, die Schwere der Straftat reiche nicht aus. Der EuGH sah dies jedoch anders: Eine Erhebung der Daten zur Strafverfolgung sei gerechtfertigt, sofern der Eingriff nicht besonders schwer sei, d.h. wenn insbesondere kein umfassendes Bild der Privatsphäre des Betroffenen gezeichnet würde.
Pressemitteilung des EuGH.
Nachricht bei LTO.
BGH: Keine Löschung von YouTube-Videos bei Unterlassungspflicht
Wer zur Unterlassung einer Äußerung im Internet verpflichtet ist, muss nicht proaktiv gegen illegale Uploads der Äußerung bei YouTube vorgehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde (Beschluss, Az. I ZB 86/17). Hintergrund war ein Verfahren gegen den NDR. Diesem war gerichtlich untersagt worden, bestimmte Äußerungen in einer Sendung zu verbreiten oder zu wiederholen. Der NDR entfernte daraufhin die entsprechenden Passagen aus der Mediathek. Auch bei Google waren die Äußerungen nicht mehr zu finden. Allerdings waren Kopien der ungekürzten Sendung durch Dritte illegal bei YouTube hochgeladen worden und dort nach wie vor verfügbar. Dies sei jedoch nicht dem NDR zuzurechnen, so der BGH. Solange die weitere Verbreitung durch Dritte widerrechtlich und ohne Wissen oder wirtschaftlichen Nutzen für den Unterlassungsschuldner erfolge, müsse dieser nicht proaktiv dafür Sorge tragen, dass auch solche illegalen Uploads aus dem Internet verschwinden.
Die Details bei LTO.
Abstimmung über Reform der AVMD-Richtlinie im EU-Parlament
Das EU-Parlament hat den Entwurf zur Reform der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) angenommen, auf den sich die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat im April 2018 geeinigt hatten. Die AVMD-Richtlinie soll den neuen Marktbegebenheiten und dem technologischen Wandel entsprechend angepasst werden. Die Reform bezweckt eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Video-on-Demand-Angebote (VoD) und Video-Sharing-Plattformen, einen besseren Schutz von Minderjährigen vor jugendgefährdenden Inhalten und eine Verschärfung der Vorschriften für Werbung, Produktplatzierung in Kinderprogrammen und Inhalten bei VoD-Angeboten. Zusätzlich wird eine verpflichtende Quote von 30% europäischer Inhalte für VoD-Angeboten eingeführt. Die Richtlinie muss nun vom Rat der EU-Minister formell angenommen und nach Inkrafttreten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Meldung auf urheberrecht.org
Pressemitteilung des EU-Parlaments
Facebook-Hack: Behörden prüfen Versäumnisse
Bei einem Hack von Facebook wurden 50 Millionen Facebook-Accounts kompromittiert. Der Hack könnte zum ersten Testfall für die DSGVO werden. Die zuständige irische Datenschutzbehörde prüft den Fall und hat bereits weitere Details zu den Hintergründen bei Facebook erfragt. Die Datenschützer prüfen nun u.a., inwiefern europäische Facebook-Nutzer von der Sicherheitspanne betroffen sind und ob Facebook Versäumnisse bei Meldepflichten oder Sicherheitsmaßnahmen vorgeworfen werden können. Sollte Facebook nachweislich gegen datenschutzrechtliche Pflichten verstoßen haben, könnte ein erstes signifikantes Bußgeld unter der DSGVO verhängt werden.
Meldung auf heise.de
Hamburger Datenschutzbeauftragter stellt Verfahren gegen Facebook ein
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat ein Verfahren gegen Facebook wegen der Weitergabe von Daten an Cambridge Analytica eingestellt. Facebook soll bis Mai 2015 ermöglicht haben, dass große Mengen an Nutzerdaten durch eine App zu wissenschaftlichen Zwecken abgezogen und an die umstrittene Datenanalysefirma Cambridge Analytica verkauft werden konnte. Da auch deutsche Nutzer betroffen waren, hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte im Mai diesen Jahres ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt, weil ein Großteil der bekannten Fälle bis zum Abschluss des Verfahrens verjährt sein wird und die Zuständigkeit der deutschen Behörden fraglich ist.
Heise online zu den Einzelheiten.