+++ OLG München: Yelp darf Gesamtbewertung nicht verzerren
+++ EuGH: Geschmack von Lebensmitteln ist kein Werk
+++ Digitalkabinett der Bundesregierung berät digitalen Wandel
+++ EU-Kommission: Fingerabdrücke im Personalausweis sollen Pflicht werden
+++ Softwareentwicklung: Kritik wegen geplanter EU-Urheberrechtsreform
OLG München: Yelp darf Gesamtbewertung nicht verzerren
Die Bewertungsplattform Yelp darf das Gesamtbild der Nutzerbewertungen nicht durch eigene Gewichtung verzerren. Das hat das OLG München entschieden (Az. 18 U 1280/16). Eine Betreiberin mehrerer Fitnessstudios hatte Yelp vorgeworfen, die Bewertungen zu ihrem Nachteil zu verzerren. Eine Empfehlungssoftware hatte Bewertungen nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und einzelne mit einem Prädikat versehen. Im konkreten Fall wurden 95 Prozent der Bewertungen gar nicht berücksichtigt, die Gesamtbewertung fiel damit schlechter aus als der Durchschnitt aller tatsächlich abgegebenen Bewertungen. So werde der Großteil der Bewertungen aussortiert, ohne dass dies für die Nutzer ohne weiteres erkennbar ist und ohne dass die maßgeblichen Gewichtungskriterien vollständig offengelegt werden. Es entstehe kein hilfreiches, sondern ein verzerrtes Gesamtbild, so das OLG. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb überwiegt dann die Meinungsfreiheit der Bewertungsplattform.
Zur Meldung bei LTO.
EuGH: Geschmack von Lebensmitteln ist kein Werk
Der Geschmack eines Lebensmittels genießt keinen Urheberrechtsschutz. Das hat der EuGH entschieden (Az. C-310/17). Werke im Sinne des Urheberrechts benötigen eine konkrete Ausdrucksform; Ideen und Konzepte sind nicht geschützt. Dem Geschmack eines Lebensmittels fehlt es etwa im Gegensatz zu Filmen und Literatur an der Möglichkeit einer präzisen und objektiven Identifizierung. Die Identifizierung des Geschmacks eines Lebensmittels beruht auf Geschmacksempfindungen und -erfahrungen, die subjektiv und veränderlich sind. Werkschutz kommt daher nach Ansicht des EuGH nicht in frage. Im konkreten Fall will ein holländischer Frischkäsehersteller einem anderen Unternehmen untersagen, einen Streichkäse mit angeblich gleichem Geschmack herzustellen.
Meldung bei Beck aktuell.
Digitalkabinett der Bundesregierung berät digitalen Wandel
Die Bundesregierung hat in Potsdam die Gestaltung des digitalen Wandels beraten. Schwerpunkt war der Umgang und die Nutzung mit Künstlicher Intelligenz. Die Entwicklung und Nutzung der KI solle verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert gefördert werden. Das Kabinett legte dafür ein Papier vor, das für die Umsetzung der KI-Strategie bis 2025 sukzessiv rund 3 Mrd. Euro im Bundeshaushalt vorsieht. Ziele sollen neben dem Ausbau und die Vernetzung der Forschung auch die Stärkung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich sein (Gütesiegel „AI made in Germany“). Zudem soll der Arbeitsmarkt frühzeitig an den digitalen Wandel angepasst werden. Durch bspw. Verbesserungen im Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen sollen betroffene ArbeitnehmerInnen leichter in andere Berufe wechseln können. Unternehmen sollen Unterstützung u.A. mithilfe von Beratungen durch KI-Trainer erhalten. Beim Digitalgipfel am 3. und 4. Dezember in Nürnberg soll das KI-Strategiepapier aufgegriffen und mit der Expertise des dortigen Netzwerks umrahmt werden.
Stellungnahmen der BundesministerInnen zum Digitalkabinett.
Zum KI-Strategiepapier.
EU-Kommission: Fingerabdrücke im Personalausweis sollen Pflicht werden
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich in einem Ratsbeschluss hinter einen Vorschlag der EU-Kommission gestellt, der eine EU-weite Verpflichtung zur Abgabe biometrischer Daten vorsieht – und damit auch von Fingerabdrücken im Personalausweis. Dadurch sollen Identitätsdiebstahl und Betrug erschwert werden. Einige Abgeordnete des EU-Parlaments positionieren sich bereits jetzt schon gegen den Vorschlag, andere wollen die Nutzung der Daten stark eingegrenzt wissen. Zudem stimmte erst kürzlich ein Ausschuss des EU-Parlaments mit großer Mehrheit für ein Gesetzespaket, das die Zusammenlegung verschiedener Datenbanken erlauben würde. NGOs wie Statewatch sehen unter dem Stichwort „Interoperabilität“ eine nicht notwendige oder gerechtfertigte Ausdehnung von Datensammlungen.
Zur Meldung bei netzpolitik.org.
Analyse von Statewatch.
Softwareentwicklung: Kritik wegen geplanter EU- Urheberrechtsreform
Am Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinie hat sich ein weiterer Streit entfacht: Teile der Bundesregierung und der Softwarebranche befürchten, dass wegen neuer urheberrechtlicher Transparenzpflichten in der Softwareentwicklung komplette Projekte scheitern könnten. Hintergrund ist eine geplante Änderung im Urhebervertragsrecht, wonach eine einmal erteilte Lizenz u.a. beim Verstoß gegen Transparentpflichten widerrufen werden kann. Die Änderungen würden unterschiedlos für die Kreativ- wie die Softwarebranche greifen. Demnach müsste ein Softwareunternehmen den/die Code-UrheberIn mindestens ein Mal jährlich über die Verwertung des Codes informieren. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) sieht hierdurch in Zukunft die Unbrauchbarkeit ganzer Programme drohen; einige Unternehmen sollen ihm zufolge bereits den Rückzug aus dem Standort Europa angekündigt haben.
Meldung auf golem.de.
Derzeitige Änderungstexte der EU-Urheberrechtreform.