+++ Bundesratsinitiative: Mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
+++ Piraten mit Vorstoß zu Reform des Urheberrechts
+++ Bettina Wulff wehrt sich gegen Escort-Gerüchte
+++ Neues Meldegesetz soll in den Vermittlungsausschuss
+++ Ermittlungsbehörden missachten Regeln zur Funkzellenabfrage
+++ VG Neustadt: Bescheide zu Drittsendezeiten bei Sat. 1 rechtswidrig
Bundesratsinitiative: Mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
Die Senate in Berlin und Hamburg wollen mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen. Dazu starten sie eine Bundesratsinitiative, wie sie am Dienstag beschlossen haben. Die Bundesregierung solle prüfen, wie man das Haftungsrisiko von WLAN-Betreibern senken könne. Man wolle so „zu einer möglichst umfassenden Verfügbarkeit des Internets beitragen“ und Haftungsrisiken vorbeugen. Bereits Ende Juni hatte der „Digitale Gesellschaft e. V.” einen entsprechenden Gesetzesvorschlag formuliert. Er begrüßte daher das Vorhaben, kritisierte den Vorschlag im Detail allerdings als „unzureichend“.
Zur Pressemitteilung der Senatskanzlei.
Telemedicus zum BGH-Urteil „Sommer unseres Lebens“ zur WLAN-Haftung.
Berliner Piraten mit Vorstoß zu Reform des Urheberrechts
Der Fraktionschef der Berliner Piraten Christopher Lauer hat am Dienstag einen Entwurf für eine Reform des Urheberrechts vorgelegt. Ziel solle es sein, „das deutsche Urheberrecht auf ein für alle Beteiligten sinnvolles Maß zurückzuführen“. Man wolle das Urheberrecht „schrittweise zeitgemäßer und anwendbarer“ gestalten. Vielfach stieß der Vorstoß jedoch auf Kritik: Die Presse betitelte ihn als „Reförmchen„; der medienpolitische Sprecher der berliner Piraten distanzierte sich umgehend von dem Entwurf, da er mit ihm nicht abgestimmt sei.
„Der Gesetzesentwurf der Berliner Piraten im Detail“ auf Telemedicus.
Bettina Wulff wehrt sich gegen Rotlicht-Gerüchte
Bettina Wulff geht juristisch gegen Gerüchte vor, früher angeblich im Rotlichtmilieu gearbeitet zu haben. 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien hätten in den letzten Monaten Unterlassungserklärungen abgegeben, wie die Süddeutsche Zeitung am Freitag berichtete. Noch anhängig sind zwei Klagen vor dem Landgericht Hamburg: gegen Günther Jauch und Google. Die Suchmaschine schlägt mit der Autovervollständigungs-Funktion zum Suchbegriff „Bettina Wulff“ Worte wie „Escort“ oder „Prostituierte“ vor. Dagegen will Wulff vorgehen. Google wehrt sich: Diese Begriffe hätten zuvor Google-Nutzer eingegeben – man nehme selbst keinen Einfluss auf die Vorschläge. Ob das stimmt, wird allerdings von Kritikern bezweifelt. In jedem Fall wäre der Einfluss auf die Rechtslage aber wohl fraglich.
Meldung der SZ von Freitagabend.
Thomas Stadler mit einer ausführlichen Einschätzung der Rechtslage.
Neues Meldegesetz soll in den Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat will wegen des neuen Meldegesetzes („Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“) den Vermittlungsausschuss anrufen. Dafür sprachen sich am Donnerstag alle 16 Bundesländer im Bundesrats-Innenausschuss aus. Die endgültige Entscheidung darüber soll im Plenum des Bundesrats am 21. September fallen. Meldeämter sollten nach dem Gesetzesentwurf Bürgerdaten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben dürfen. Das Vorhaben stand daher unter anhaltender Kritik. Vor der Ausschussitzung übergab ein Aktionsbündnis 190.000 Unterschriften gegen das Gesetzesvorhaben. Bereits jetzt sind die Bürgerdaten heisse Ware: 2011 machten einige deutsche Städte mit 4,5 Millionen Auskünften mehr als 12 Millionen Euro Umsatz.
Die Meldung bei der Frankfurter Rundschau.
Berliner Ermittlungsbehörden missachten Regeln zur Funkzellenabfrage
Viele Funkzellenabfragen der Berliner Strafverfolgungsbehörden zwischen 2009 und 2011 waren gravierend mangelhaft. Das hat der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit am Dienstag bekannt gegeben. Die Behörden hätten oftmals die Verhältnismäßigkeit nicht oder nicht ausreichend geprüft. Außerdem beachteten sie gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigungs-, Kennzeichnungs- und Löschpflichten nicht. Der Datenschutzbeauftragte empfahl, in Dienstanweisungen mangelfreie Verfahren zu beschreiben und Betroffenenrechte umzusetzen. Ausserdem sprach er sich dafür aus, die zugrunde liegenden Normen in der StPO zu konkretisieren.
Zur Pressemitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten.
Zum kompletten Prüfbericht.
VG Neustadt: Bescheide zu Drittsendezeiten bei Sat. 1 rechtswidrig
Die Bescheide der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) über die Vergabe von Drittsendezeiten bei Sat. 1 waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) am Mittwoch in drei Verfahren entschieden. Geklagt hatten sowohl Sat. 1 als Hauptveranstalter als auch zwei nicht berücksichtigte Programmanbieter. Nach § 31 RStV müssen private Fernsehveranstalter mit einem bestimmten Marktanteil unabhängigen Privatsendern Sendezeit zur Verfügung stellen. Da mehr Bewerber als Programmplätze vorhanden waren, musste die LMK die Plätze zuweisen. Das geschah allerdings unter Verletzung zwingender verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Anforderungen, urteilte das VG. Die LMK wird nun womöglich erneut über die Zulassung zu entscheiden haben.
Mehr Informationen bei Juris.