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Wochenrückblick: WP29, Staatstrojaner, Altermedia

+++ Österreich übernimmt Vorsitz der WP29

+++ OLG Stuttgart: Betreiber rechtsextremistischer Webseite zu Haftstrafe verurteilt

+++ Hessischer Landtag berät über Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes

+++ BGH: Wulff scheitert mit Klage gegen Bauer Media

Österreich übernimmt Vorsitz der WP29
Am Donnerstag wurde die österreichische Datenschutzbeauftragte Andrea Jelinek zur Vorsitzenden der Artikel-29-Gruppe (Working Party 29) gewählt. Sie folgt auf die Französin Isabell Falque-Pierrotin. Mit Inkraftreten der Datenschutzgrundverordnung zum 25. Mai wird aus der Artikel-29-Gruppe der europäische Datenschutzausschuss. Aufgabe des Ausschusses ist es, Leitlinien, Beschlüsse oder Empfehlungen zu fassen, um auf eine europaweit einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts hinzuwirken und in Streitfällen zwischen nationalen Aufsichtsbehörden zu entscheiden (sog. Kohärenzverfahren).
Zur Meldung auf heise.de.

OLG Stuttgart: Betreiber rechtsextremistischer Webseite zu 2 Jahren Haft verurteilt
Der Betreiber der rechtsextremistischen Webseite „Altermedia“ wurde am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt (Az. 5-2 StE 21/16). Über das Internetportal wurden bis zu seiner Abschaltung massenhaft rechtsextremistische und nationalsozialistische Inhalte verbreitet. Drei Mitangeklagte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Zur Meldung auf heise.de.

Hessischer Landtag berät über Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes
Der hessische Landtag hat am Donnerstag über die geplante Änderung des Verfassungsschutzgesetzes debattiert. Ziel der Änderungen ist es, dem Landesamt für Verfassungsschutz weitreichendere Befugnisse zur heimlichen Überwachung von Computern oder Handys von Verdächtigen unter dem Einsatz sog. Trojaner einzuräumen, um so auch verschlüsselte Kommunikation (bspw. via WhatsApp) überwachen zu können. Gleichzeitig soll die parlamentarische Kontrolle des Dienstes gestärkt werden. Das Gesetzesvorhaben stößt bei Opposition und Bürgerrechtsorganisationen auf heftige Kritik.
Zur Meldung auf LTO.de.

BGH: Wulff scheitert mit Klage gegen Bauer Media
Der BGH hat die Klage des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff gegen Bauer Media abgewiesen (Az.: VI ZR 76/17). Wulff hatte gegen die Veröffentlichung zweier Fotos im Jahr 2015 geklagt, die ihn und seine Ehefrau beim Einkaufen zeigten. Die Veröffentlichung der Fotos sei dem Bereich der Zeitgeschichte zuzurechnen und damit ohne Einwilligung des Abgebildeten zulässig. Die Darstellung der Abgebildeten in einer unverfänglichen Alltagssituation verletze auch nicht deren berechtigte Interessen. Der BGH hob damit das Urteil der Vorinstanz auf. Das LG Köln hatte dem Unterlassungsbegehren des Klägers stattgegeben, das OLG Köln die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Zur Pressemitteilung des BGH.

, Telemedicus v. 11.02.2018, https://tlmd.in/a/3264

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