+++ Offenes WLAN: EuGH konkretisiert Störerhaftung
+++ Urheberrechtsrichtlinie: EU-Kommission stellt Entwurf vor
+++ BNetzA-Initiative: Outsourcing von Vorratsdaten erlaubt
+++ Knotenbetreiber DE-CIX klagt gegen Überwachung
+++ Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Dash-Knöpfe
Offenes WLAN: EuGH konkretisiert Störerhaftung
Der EuGH hat im Urteil Mc Fadden v Sony Music die Störerhaftung beim Betrieb eines offenen WLAN konkretisiert (Az. C-484/14). Danach haften Gewerbetreibende nicht auf Schadensersatz und müssen Abmahn- und Gerichtskosten nicht zahlen, wenn Dritte über das offene WLAN Urheberrechtsverletzungen begehen. Zugleich erlaube es die E-Commerce-RL, Betreibern gerichtlich durchsetzbare Sicherungspflichten aufzuerlegen (Verschlüsselung und Identitätsnachweise); das europäische Recht sieht derartige Pflichten aber nicht zwingend vor. Welche Pflichten Betreiber nach deutschem Recht treffen, ist – auch nach der TMG-Novelle, die das Haftungsprivileg auf Freifunker erstreckt – umstritten. Ganz überwiegend wurde dieses Urteil kritisch aufgenommen. Es verunklare einmal mehr die Rechtslage und stehe der Verbreitung freier Netze entgegen.
Zur Analyse von Ulf Buermeyer auf heise.de.
Zur Analyse von Reto Mantz.
Urheberrechtsrichtlinie: EU-Kommission stellt Entwurf vor
Die EU-Kommission hat den Richtlinienentwurf „für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt” veröffentlicht (PDF). Der Entwurf will den bestehenden Rechtsrahmen ergänzen, nicht ersetzen. Vorgesehen ist unter anderem ein zwanzig Jahre lang währendes Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Zudem sind neue Schrankenbestimmungen im Wissenschafts- und Bildungsbereich geplant (u.a. Text/Data-Mining). Außerdem sollen Hosting-Plattformen Rechtsverletzungen vorbeugen müssen: Sie sollen in die Pflicht genommen werden, bestimmte ID-Filtermaßnahmen einzurichten (vgl. Youtubes Content-ID) und Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern für nutzergenerierte Inhalte abzuschließen. Der Entwurf erntete ganz überwiegend Kritik. Eine vorherige Version des Entwurfs war wenige Wochen zuvor bereits geleakt worden.
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BNetzA-Initiative: Outsourcing von Vorratsdaten erlaubt
Nach einer Initiative der Bundesnetzagentur soll es Telekommunikationsfirmen erlaubt sein, die Vorratsdatenspeicherung auszulagern. Konkret sieht der Anforderungskatalog zur Vorratsdatenspeicherung vor, dass das Protokollieren von Nutzerspuren sowie die Abfrageschnittstelle für Sicherheitsbehörden durch „Erfüllungsgehilfen” vorgenommen bzw. eingerichtet werden darf. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob das Vorhaben mit dem freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft und dem Binnenmarkt harmoniert.
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Knotenbetreiber DE-CIX klagt gegen Überwachung
Der Betreiber des größten deutschen Internetknotens DE-CIX hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Bundesrepublik wegen der BND-Anordnungen zur umfassenden Ausleitung des Datenverkehrs erhoben. Die Klage beabsichtigt, die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 des G 10-Gesetzes einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. DE-CIX stürzt das Vorgehen unter anderem auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Papier, der diverse Überwachungs Aktivitäten als rechtswidrig eingestuft hatte.
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Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Dash-Knöpfe
Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Amazon wegen des Anbietens von Dash-Knöpfen, nachdem eine entsprechende Abmahnung offenbar ohne Reaktion blieb. Dash-Knöpfe werden etwa auf Haushaltsgegenständen angebracht und sollen schnell und einfach Bestellungen für Dinge des täglichen Lebens auslösen (Beispiel: Waschmittel bei einer Waschmaschine). Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstoßen diese Knöpfe gegen geltendes Recht: Die Knöpfe fielen unter die Button-Lösung, nach der der Hinweis erfolgen muss, dass eine kostenpflichtige Bestellung erfolgt. Zudem würden Produkteigenschaften und Gesamtpreis unzulässigerweise erst nach der Bestellung mitgeteilt.
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