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Wochenrückblick: WLAN, DSGVO, EU-Urheberrecht

+++ BGH zu Störerhaftung bei gewerblichen WLAN

+++ HBDI veröffentlicht FAQ zu DSGVO

+++ Proteste gegen EU-Urheberrechtsreform

+++ BNetzA schlägt Sicherheitsstandards für 5G vor

+++ EU-Ausschuss lehnt Uploadfilter gegen Terrorismus ab
BGH zu Störerhaftung bei gewerblichen WLAN
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vergangene Wochen im jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Aktivisten Tobias McFadden und Sony Music entschieden. Sony hatte McFadden abgemahnt, weil über dessen offenes WLAN Musikstücke von Sony illegal kopiert worden waren. Das OLG München hatte entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch gegen McFadden wegen der Änderung des Telemediengesetzes (TMG) nicht mehr bestehe. Darauf kommt es jedoch nicht an, so der BGH. Denn die Änderung des TMG betrifft nur privat betriebene WLAN – McFadden hatte sein WLAN aber gewerblich genutzt. Schon nach alter Rechtslage sei er daher erst ab Kenntnis für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Einen Hinweis auf die Rechtsverletzung seitens Sony hatte es jedoch vor der Abmahnung nicht gegeben.
Die Details bei LTO.

HBDI veröffentlicht FAQ zu DSGVO
Der Hessische Datenschutzbeauftragte (HBDI) hat ein FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht und sich darin zu einigen kontrovers diskutierten Themen positioniert. Unter anderem ist der HBDI der Auffassung, dass Einwilligungen unter der DSGVO auch vorsorglich eingeholt werden können – auch dann, wenn möglicherweise andere Rechtsgrundlagen bestehen. Jedenfalls wenn es schwierig sei, die alternative Rechtsgrundlage „zweifelsfrei zu bestimmen oder deren Grenzen klar zu erfassen” könne daher auch eine vorsorgliche Einwilligung eingeholt werden. Unklar bleibt jedoch, ob sich Verantwortliche im Fall eines Widerrufs der Einwilligung auch auf die alternative Rechtsgrundlage berufen können. Das nachträgliche Einholen von Einwilligungen per E-Mail, zum Beispiel für Newsletter, sei jedoch in aller Regel unzulässig.
Zu den FAQ zu des HBDI.
Analyse von Dr. Carlo Piltz.

Proteste gegen EU-Urheberrechtsreform
Auch in der vergangenen Woche mehrten sich Proteste gegen die geplante Urheberrechtsreform der Europäischen Union. So haben sich verschiedene Interessenverbände in einem offenen Brief an mehrere EU-Abgeordnete gegen die Reform ausgesprochen, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Bundesverband Deutsche Startups, eco und die Open Knowledge Foundation. Auch Wikimedia gehört zu den Unterzeichnern des offenen Briefes. Diese kündigte zudem an, am 21. März die deutschsprachige Wikipedia aus Protest komplett abzuschalten. Grund ist vor allem Art. 13 der Reform. Dieser sieht einen Bruch mit den bisherigen Haftungsregelungen für Telemedien vor: Große Online-Plattformen sollen auch ohne vorherigen Hinweis für Inhalte ihrer Nutzer vollständig verantwortlich sein und für alle urheberrechtlich geschützten Inhalte Lizenzen einholen. Da dies in der Praxis unmöglich sein dürfte, befürchten Kritiker, dass sämtliche Inhalte in Zukunft bereits beim Upload gefiltert werden müssen.
urheberrecht.org zum offenen Brief.
Heise online zur Ankündigung der Wikimedia.

BNetzA schlägt Sicherheitsstandards für 5G vor
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat vergangene Woche Eckpunkte für Sicherheitsstandards beim neuen Mobilfunkstandard 5G vorgeschlagen. Unter anderem sollen wichtige Mobilfunkkomponenten nur von vertrauenswürdigen Lieferanten eingesetzt werden dürfen, die zuvor vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft wurden. Auch wenn die Standards für alle Hersteller gelten, scheinen doch Bedenken zu einigen chinesischen Herstellern wie Huawei der Grund für die neuen Sicherheitsstandards sein. Insbesondere Huawei steht aktuell in der Kritik. Dem Unternehmen wird u.a. in den USA Industriespionage vorgeworfen.
Die Hintergründe bei Heise online.

EU-Ausschuss lehnt Uploadfilter gegen Terrorismus ab
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments (IMCO) hat sich vergangene Woche gegen eine Vorabkontrolle von Online-Inhalten zur Verhinderung von Terrorpropaganda ausgesprochen. Ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission sah vor, dass Host-Provider angemessene „proaktive Maßnahmen” treffen müssen, um den Upload von Terrorpropaganda auf ihren Diensten zu verhindern. Sowohl Industrie als auch Vertreter der Zivilgesellschaft hatten sich gegen diese proaktiven Maßnahmen ausgesprochen. Das Filtern von Terrorinhalten sei nicht zuverlässig möglich und es bestehe das Risiko, dass auch der Upload von legitimen Inhalten – zum Beispiel zum Zweck der Berichterstattung – gefiltert werden.
Die Details bei netzpolitik.org.

, Telemedicus v. 10.03.2019, https://tlmd.in/a/3399

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